Schweiz ist das Schlusslicht

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES hat untersucht, wo die Schweiz im Vergleich mit umliegenden Ländern bei der Produktion von neuen erneuerbaren Energien steht. Das Resultat ist klar: Die Schweiz liegt – weit abgeschlagen – auf dem letzten Platz. Exemplarisch wurde die Stromproduktion aus Photovoltaik- und Windkraftwerken pro EinwohnerIn für das Jahr 2011 betrachtet.

Es stellt sich die Frage, wohin der Pioniergeist verflogen ist. In den letzten Jahren hat sich die Schweiz schwer ins Abseits manövriert, bei den neuen erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Windkraft markiert sie das Schlusslicht im europäischen Vergleich. Belgien, ein Land, das in letzter Zeit nicht mit politischer Stabilität glänzte, liegt nach Deutschland und Italien auf Platz drei im Gesamtranking. Sogar das einige Breitengrade nördlicher als die Schweiz gelegene Tschechien produziert pro EinwohnerIn 10mal mehr Strom aus Sonnenenergie als die Schweiz. Und auch Luxemburg lässt uns links liegen: Trotz ähnlich hoher Bevölkerungsdichte produziert das Binnenland rund 12mal mehr Windstrom pro Kopf.

Aufholen ist möglich!

In der Schweiz stehen rund 25 Quadratmeter (m2) Dachfläche pro EinwohnerIn zur Verfügung, die sich für eine solare Nutzung eignen. Würde knapp die Hälfte davon genutzt, so könnte ein Viertel des Schweizer Strombedarfs mit Photovoltaik gedeckt werden. Bis 2035 müssten jährlich 0,6m2 pro EinwohnerIn auf die Dächer geschraubt werden2. Das ist möglich! Deutschland hat von 2006 bis 2011 im Schnitt 1m2 pro EinwohnerIn und Jahr und das Bundesland Bayern im selben Zeitraum sogar knapp 2,5m2 pro EinwohnerIn und Jahr installiert. Der Schweizer Vorteil: Dank den Alpen, die Strahlungsverhältnisse wie in Spanien bieten sowie der südlicheren Lage verfügen wir über erheblich bessere Voraussetzungen als unser Nachbarland.

Politik muss umdenken

Das Rezept ist denkbar einfach: Um den Stromverbrauch decken zu können, muss die Produktion des Atomstroms mit erneuerbaren Energien und Stromeffizienz ersetzt werden. Der Zubau der neuen Erneuerbaren wird durch die Politik künstlich blockiert: Käme es zur «Entdeckelung» der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV, so könnte die Warteliste abgebaut und in reale Stromproduktion umgewandelt werden. Heute (Stand 27. September 2012) stehen hier bereits 19’328 Photovoltaik- und 509 Windprojekte mit einem Produktionspotenzial von knapp 3 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht der Jahresproduktion des AKW Mühleberg!

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert die Schweizer Politik und die Stromwirtschaft auf, beim Zubau erneuerbarer Energien endlich vorwärts zu machen. Wir wollen nicht das Schlusslicht bleiben!

Quelle und weiter Infos: www.energiestiftung.ch


Angeklagt

Gegen den Zürcher Nationalrat und SVP-Kantonalpräsidenten Alfred Heer ist ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet worden. Dies wegen einer kollektiven Kriminalisierung von jungen Asylsuchenden aus Tunesien.

Zwei Personen tunesischer Herkunft haben eine Strafanzeige eingereicht. Sie wehren sich gegen Aussagen, welche Heer vor zwei Wochen in der Sendung «SonnTalk» des Zürcher Privatsenders «Tele Züri» gemacht hatte, wie ihr Rechtsvertreter gegenüber «news.ch» bestätigte.

Heer sagte damals: «Gerade die jungen Nordafrikaner aus Tunesien kommen schon als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden. Denen ist egal, ob sie Nothilfe haben oder Sozialhilfe.» Der Rechtsanwalt ist der Ansicht, dass die kollektive Kriminalisierung von Asylsuchenden aus Tunesien eindeutig rassendiskriminierend sei.

Heer wird sich auf seine Immunität als Parlamentarier berufen. Sein Rechtsanwalt hat diese bei der Staatsanwaltschaft bereits geltend gemacht, wie er auf  Anfrage von «news.ch»  bestätigte. Heer habe als Nationalrat an der «SonnTalk»-Diskussion teilgenommen.

Kündigungen bei Tamedia?

Die heutige Meldung von Tamedia sieht auf den ersten Blick nach einer einfachen Personalie aus: Der Chefredaktor von 20 Minuten-online, Hansi Voigt, geht, es übernimmt der Chefredaktor von 20 Minuten Print, Marco Boselli. Letzterer wird der Chef über die künftig zu fusionierenden beiden Redaktionen.

Was das für die Ausrichtung der beiden Medien bedeutet, lässt sich noch nicht abschätzen. Die Meldung birgt aber Zündstoff für die Angestellten der beiden Redaktionen. Die beiden bisher grundsätzlich getrennt und unabhängig arbeitenden Teile werden im Zuge der neu verordneten Konvergenz schlicht fusioniert um Kosten zu sparen. Dabei gibt es offensichtlich nur Platz für einen Chef – aber auch auf den Redaktionen wird abgebaut werden, heisst es aus dem Verlag.

syndicom ist als die Gewerkschaft der Medienschaffenden besorgt über die Pläne des Verlagshauses Tamedia, insbesondere was die Personalpolitik anbelangt. syndicom erwartet von Tamedia, die Konvergenz von Print und online nicht als Sparprojekt zu missbrauchen und alles zu machen, um einen Stellenabbau und Kündigungen zu verhindern. Verschiedene Redaktionen der Tamedia-Titel wurden in den letzten Jahren bereits von Sparprogrammen heimgesucht und geschröpft. Das von Zürich aus operierende Unternehmen hat als grösster Medienverlag in der Schweiz und angesichts der millionenschweren Gewinne eine besondere Verantwortung gegenüber dem ganzen Personal und gegenüber der Öffentlichkeit.

Quelle: Medienmitteilung syndicom

Nationalrat stimmt für Pharmalobby

Der Nationalrat hat heute, 27.September,  die Motion «Neufestsetzung der Medikamentenpreise» angenommen. Der aktuell für die Preisfestsetzung verwendete fiktive Euro-Wechselkurs von Fr. 1,29 beschert der Pharmabranche jährliche Zusatzeinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken. Eine massive Unterstützung, wie sie keine andere Industrie erhält.

Es ist eine einvernehmliche «Lösung» zwischen der Pharmaindustrie und den Krankenversicherungen  gefunden wird, um den Preisfestsetzungsmechanismus von kassenpflichtigen Medikamenten anzupassen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) lehnt diese Forderung ab, da sie in erster Linie Preiserhöhungen ermöglichen soll.

Die SKS ist enttäuscht über den Entscheid des Nationalrats, der es der Pharmabranche ermöglichen soll, höhere Medikamentenpreise durchzusetzen. Sie lehnt es ab, dass Standortpolitik über Medikamentenpreise und schlussendlich über die Krankenkassenprämien finanziert wird.

Diesen Donnerstag wird im Nationalrat darüber abgestimmt, ob der Bundesrat die Regeln zur Preisfestsetzung von kassenpflichtigen Medikamenten anpassen muss. Dadurch soll eine noch stärkere Bevorteilung der Pharmabranche erreicht werden. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen lehnt diese Forderung ab. Krankenkassenprämien dürfen nicht als Instrument der Standortförderung missbraucht werden.

Vergangenen März hat der Bundesrat die Regeln zur Preisfestsetzung von kassenpflichtigen Medikamenten angepasst. Die Änderungen, welche am 1. Mai in Kraft getreten sind, ermöglichen jährliche  Einsparungen von 240 Millionen Franken, die den Versicherten zugute kommen sollten. Durch eine konsequentere Anwendung dieser Regeln, etwa des Wirtschaftlichkeitskriteriums und des differenzierten Selbstbehaltes, wären sogar weitere Einsparungen möglich. Zugleich wird die Pharmaindustrie durch diese Regeln stark bevorteilt. Der aktuell für die Preisfestsetzung verwendete fiktive Euro-Wechselkurs von Fr. 1,29 beschert der Pharmabranche jährliche Zusatzeinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken. Eine massive Unterstützung, wie sie keine andere Industrie erhält.

Weil aber 68% der in der Schweiz konsumierten Medikamente importiert werden, fliesst ein Grossteil dieser durch die Prämienzahler finanzierten Subvention direkt ins Ausland ab.

Forderungen

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen lehnt dieses ungerechtfertigte Anliegen ab und fordert die Ablehnung der Motion. Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sollen nicht als Instrument der Standortförderung missbraucht werden. Stattdessen verlangt die Allianz, dass längst überfällige Massnahmen getroffen werden, um das bestehende System zu optimieren:

– Rekursrecht für Versicherungen und Versicherte (bisher hat nur die Pharmaindustrie ein Rekursrecht)

– kontinuierliche Anpassung des angewendeten Wechselkurses

– Marktöffnungen

– Aufnahme von Italien als Vergleichsland für den Auslandpreisvergleich

– Einführung eines Festbetragssystems (Vergütung von Wirkstoffen anstelle von Medikamenten)

– Konsequente periodische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von kassenpflichtigen Medikamenten.

Quelle: konsumentenschutz.ch

Weitere Infos hier

Neonazi-Morden: Spuren führen in die Schweiz!

Bei den Ermittlungen des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) zur Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat es gemäss einem Medienbericht eine weitere Panne gegeben. Eine Spur, die in die Schweiz führte, wurde nicht weiter verfolgt.

Wie die «Bild»-Zeitung vom Donnerstag aus einem Fax des BKA aus den Akten des NSU-Untersuchungsausschusses berichtet, verfolgten die BKA-Ermittler nach dem fünften Mord Ende Februar 2004 an einem türkischen Imbissbuden-Betreiber zwar die richtige Spur, suchten aber nach den falschen Tätern. Die Spur habe in die Schweiz geführt, sei aber nach einer von Schweizer Kollegen negativ beantworteten Anfrage aufgegeben worden.

Auf die Schweizer Spur seien die Ermittler dem Bericht zufolge durch die Munition des US-Herstellers «PMC» und die identische Waffe (Ceska 7,65 mm) gestossen, wie es in dem Fax heisse. Diese hätten sie bis zu einem Berner Schweizer Waffenhändler verfolgen können, von dem die tschechische Pistole ursprünglich stamme, schreibt die Zeitung.

Wichtige Spur nicht verfolgt

Das BKA, das hinter der Mordserie «Auftragsmorde» und «Rauschgiftgeschäfte» im türkischen Drogen-Milieu, vermutet habe, habe bei den Schweizer Kollegen angefragt, ob «türkische Staatsangehörige» vor den Morden als «Munitionserwerber» in Frage gekommen seien, heisst es in dem Bericht weiter.

Die Spur sei jedoch nicht weiter verfolgt worden, als die Schweizer Kollegen das verneint hätten. Damit hätten die Ermittler einen wichtigen Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Zwickauer Neonazi-Trios aus den Augen verloren.

Quelle: News.ch und weitere

Erstaunliches aus dem Ständerat

Der Ständerat hat am 26. September die Einführung einer verbindlichen Solidarhaftung für Subunternehmen beschlossen. Eine effektive Kontrolle gegen Dumping ist so möglich. Die Gewerkschaft Unia  und der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüssen diesen Entscheid. Jetzt muss der Nationalrat nachziehen.
Die Löhne auf dem Bau und im Ausbaugewerbe sind unter Druck. Schuld daran sind skrupellose Subunternehmen, welche sich nicht um die geltenden Verträge kümmern und skandalös tiefe Löhne zahlen. Darunter leiden die Arbeitnehmenden und Firmen, die sich an die Verträge halten und faire Löhne zahlen.Die Unia begrüsst darum den heutigen Entscheid des Ständerates, eine verbindliche Solidarhaftung einzuführen. Die heute beschlossene Variante sieht die sogenannte Kettenhaftung der Erstunternehmer für die Arbeitsbedingungen und Löhne in allen Subunternehmen vor. Das schafft die dringend nötige Grundlage, damit die Sozialpartner die Einhaltung dieser Normen effektiv kontrollieren und auch durchsetzen können.Der Ständerat korrigiert damit den Fehlentscheid der vorberatenden Kommission, welche lediglich kosmetische Korrekturen am unbefriedigenden Status Quo vorgesehen hatte. Die Unia fordert nun den Nationalrat auf, sich dem Ständerat anzuschliessen und eine effektive Kontrolle des Lohndumpings zu ermöglichen.Bereits  am frühen Morgen hatten Bauarbeiter und Arbeitnehmende aus dem Ausbaugewerbe die Ständeräte mit einer Protestaktion auf dem Bundesplatz auf ihre Forderungen aufmerksam gemacht.

Gewerkschaften fordern Bekenntnis zur Industrie

Mit der Industriedemonstration vom Samstag, 22. September, in Bern forderten die Gewerkschaften sichere und gute Arbeitsplätze sowie starke GAV mit Mindestlöhnen in einer zukunftsstarken Industrie. Dafür brauche es eine aktive Industriepolitik. Dies forderten es die Gewerkschaften vor den 5000 Demonstrierenden.

5000 Demonstrierende liessen sich vom anfänglichen Regen über Bern nicht abhalten. Sie zogen am Nachmittag des 22.September von der Schützenmatte auf den Bundesplatz, um dort nach dem Konzert der Blues-Band Stiller Has ihre Forderungen kundzutun. SP-Nationalrat und Gewerkschafter Corrado Pardini sprach sich in seiner Rede vor allem für eine «aktive Industriepolitik» aus, die sich an einem «ökosozialen Umbau» orientieren müsse. Knapper werdende Rohstoffe, die Energiewende sowie neue Technologien würden neue Chancen eröffnen. Das Potential des Industriesektors ergebe sich auch aus seiner grossen Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft.

Die Schweiz hat unter allen westeuropäischen Ländern den höchsten Industrieanteil. 700000 Arbeitende erwirtschaften pro Jahr 100 Milliarden Franken. Das ist dreimal mehr, als der vom Bundesrat verhätschelte Bankensektor der Volkswirtschaft bringt. «Folglich haben die sozialen Beziehungen in diesem Wirtschaftssektor eine herausragende Bedeutung. Doch der Industriestandort Schweiz sei geschwächt», schreiben die Gewerkschaften in ihrer Medienmitteilung.

Situation im Industriesektor hat sich in den letzten Jahren verschärft

Schuld daran seien die Aushöhlung der Sozialpartnerschaft und die neoliberale Deregulierung seit den Neunzigerjahren. Unter dem Diktat der Banken und Aktionäre wurden Zehntausende von Industriearbeitsplätzen zerstört. Während der Druck auf die Arbeitnehmenden stieg und die Reallöhne stagnierten, häuften die Aktionäre immer gigantischere Gewinne an. Diese Gewinne heizten vor allem die Spekulation an den Finanzmärkten an. Sie flossen nur zu einem kleinen Teil in industrielle Investitionen und Innovation zurück.
Mit dem weltweiten Konjunktureinbruch, ausgelöst durch die internationale Finanzkrise, hat sich die Situation weiter verschärft. Im Jahr fünf der Grossen Krise seien die Zukunft des Industriestandorts Schweiz und die Sozialpartnerschaft gleich mehrfach in Frage gestellt, wie die Gewerkschaften weiter schreiben: Wegen dem viel zu hoch bewerteten Franken, wegen den extremen Kredit- und Zinsbedingungen der Banken, wegen der geringen Investitionsbereitschaft der Aktionäre und des Managements, wegen dem Rückstand der Schweizer Industrie bem ökologischen Umbau und wegen der drohenden Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland.

Verkündung der Forderungen für den GAV

Mit der Demonstration am Samstag fordern die Gewerkschaften vor allem auch einen guten GAV für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, dem rund 110 000 ArbeiterInnen unterstehen. Der bestehende Vertrag läuft Ende Juni 2013 aus und wird demnächst neu verhandelt. «Die neue Sozialpartnerschaft  soll nicht in erster Linie dem Profit, sondern der Basis der Wertschöpfung, der Arbeit Sorge tragen», verlangt die Gewerkschaft Unia.
Folgende Forderungen stellen die Gewerkschaften zum baldigen Beginn der Verhandlungen um den MEM-GAV: Mindestlöhne, Schutz vor Lohndumping, ein Verbot von Gratisarbeit und einen wirksamen Schutz für aktive GewerkschafterInnen. Auch in der grafischen Industrie, wo der Unternehmerverband Viscom mit Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen droht, brauche es einen starken GAV, der die bestehenden Arbeitsbedingungen schützt. Weiter forderten die Demonstrierenden die Abschaffung des so genannten «Krisenartikels».

Der Stellenabbau bei Industriebetrieben in den vergangenen Wochen gab einen zusätzlichen aktuellen Anlass für die Demo. So gab beispielsweise der Drehautomatenhersteller Tornos Anfang September den Abbau von bis zu 225 Stellen bekannt. Und Siemens will in der Schweiz rund 220 Stellen abbauen, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Massenentlassungen trotz Rekordgewinnen!

«Siemens hat das Geschäftsjahr 2011 mit einem operativen Rekordergebnis abgeschlossen», verkündet der aktuelle Geschäftsbericht stolz. Tatsächlich: Das Betriebsergebnis des Konzerns ist letztes Jahr um 36% auf 9,1 Milliarden Euro gestiegen, der Gewinn um fast zwei Drittel auf 7 Milliarden Euro. Auch beim Umsatz (+7%) und bei den Auftragseingängen (+16%) legte Siemens deutlich zu. Die Siemens-Aktionäre dürfen sich freuen: Seit 2006 steigt die Dividendenrendite kontinuierlich. Sie hat sich in 5 Jahren mehr als verdoppelt und erreichte dieses Jahr einen Höchstwert. » Weiterlesen

Abtreibung ist Frauenrecht!

Am Samstag, 15. September versammelten sich rund 200 Personen auf dem Münsterhof, um mit gehörig Lärm den religiösen Fundamentalist_innen ihren Aufmarsch zu vermiesen. Bereits das dritte Jahr in Folge trugen diese zutiefst reaktionären und frauenfeindlichen Organisationen ihre Weltanschauungen auf die Strasse: Sie fordern eine Aufhebung des erkämpften Rechts auf Abtreibung, stehen für frauenfeindliche Gesellschafts- und Familienentwürfe ein und verbreiten ein zusehends rassistisches und völkisches Gedankengut. Wir haben keinen Bock ihren heuchlerischen „Marsch fürs Läbe“ kritiklos über die Bühne gehen zu lassen. Mit Trillerpfeifen, lauten Hupen, Transparenten, Schildern und kreativen Verkleidungen machten wir unserem Ärger Luft und begleiteten das Trauerspiel lautstark auf der ganzen Route.Der Anlass fand unter massivem Polizeischutz statt: Die Eingänge zum Münsterhof wurden abgeriegelt, es fanden Personenkontrollen statt. Einige Personen wurden sogar präventiv festgenommen. Obwohl unzählige Bullen in Kampfmontur präsent waren, ist es ihnen zu keinem Zeitpunkt gelungen unseren Protest zum Schweigen zu bringen. Den ganzen Nachmittag lang wurden die Ewiggestrigen von Lärm und Sünde übertönt.
Schon am Vortag wurde die Route geschmückt mit Plakaten und Sprays und am Tag selber wurde vom Lindenhof ein Transparent gehängt mit folgender Parole: „Marschiert zur Hölle! Für uns ein selbstbestimmtes Leben!“ Zusätzlich zum Lärm wurden die Betenden in stinkende Wolken gehüllt.Der sogenannte „Marsch fürs Läbe“ bedeutet in erster Linie ein Angriff auf die erkämpften Frauenrechte und die Selbstbestimmung über unsere Körper. Frauen haben sich in den Augen der „Lebensschützer“ dem Willen Gottes, dem Wohl des Staates und der Reproduktion des Kapitals unterzuordnen. Dass diese religiösen Ideologien direkt den kapitalistischen und patriarchalen Verhältnissen dienen, versuchen sie mit der moralinsauren Rede von „Abtreibung gleich Mord“ zu kaschieren. Den reaktionären Christen geht es nicht um das Wohl von Müttern und Kindern, sondern um deren Instrumentalisierung zwecks Verbreitung ihrer erzkonservativen Ideologien. Anstatt sich für mehr und bessere Betreuungs- und Hilfsangebote für Kinder einzusetzen, verunglimpfen sie Kinder, die in Krippen und anderen Angeboten ausser Haus betreut werden als “Verdingkinder“ und verurteilen Mütter (und nicht etwa Eltern), die eine solche Unterstützung wahrnehmen als Rabenmütter, Karrierefrauen und Mannsweiber.

Doch nicht nur in Bezug auf Rollenbilder und Familienideale positionieren sich die OrganisatorInnen und IdeologInnen dieser christlich-fundamentalistischen Veranstaltung am rechten Rand der politischen Landschaft. Das Motto des diesjährigen Aufmarsches („100.000 Kinder fehlen“) zeigt auf, dass nicht nur eine reaktionäre Geschlechterpolitik propagiert wird, sondern vielmehr auch rassistische und völkische Inhalte salonfähig gemacht werden sollen. So wird ein angeblicher Zerfall des schweizerischen Volkskörpers und ein damit zusammenhängender Kulturwandel heraufbeschworen.

Der „Marsch fürs Läbe“ ist keine Randerscheinung: Die christliche Rechte ist auf dem Vormarsch und das politische Klima insgesamt verschiebt sich in der aktuellen Krise weiter nach rechts, sodass erkämpfte Errungenschaften zusehends angegriffen werden. Diesem Rechtsruck setzen wir unseren Widerstand entgegen und kämpfen für eine Gesellschaft fernab von frauenfeindlichen und heteronormativen Werten. Da die Angriffe auf die Frauenrechte, wie auch die rassistische Hetze, und der ganze konservative Mief zur kapitalistischen Krise gehört, wie die Fliegen zum Scheisshaufen, muss auch der Widerstand gegen die rechte Hetze ein Widerstand sein, der ums Ganze geht.

Gegen rechte Hetze! Abtreibung ist Frauenrecht!

Und nur damits gesagt ist: Es ist noch nicht aller Tage Abend, wir kommen wieder keine Frage!

 

Der Gipfel der Verschärfung

Es ist kaum zu erwarten, dass der Nationalrat am 17. September seinen Mitte Juni gefassten Entschluss noch einmal revidiert. Die heutige Abschaffung des Botschaftsverfahrens und der Anerkennung von Wehrdienstverweigerung und Desertion als Asylgrund ist angesichts der Situation in Konfliktgebieten eine Schande. Sowohl in Eritrea, Syrien oder auch Mali toben (Bürger)kriege. Den Opfern dieser Kämpfe hat die Schweiz heute eine Schutzmöglichkeit verwehrt. Vor dem Hintergrund, dass auf EU-Ebene eine Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens diskutiert wird, mangelt es dem Entscheid an Weitsicht. Wie die DJS im Vorfeld der Beratung bereits zu Recht betonten, ist zudem insbesondere im Falle der Botschaftsverfahren eine Voraussetzung zur Dringlichkeit nicht gegeben.

Ebenso wird die Schweiz in Zukunft besondere Zentren für «renitente» Asylsuchende unterhalten. Angesichts der allseits bekannten Probleme, welche die Lagerpolitik an den EU-Aussengrenzen, speziell in Griechenland, mit sich bringt, ist dieser Entscheid schlicht unverständlich. Systematische Segregation hat weder in der Asylpolitik, noch sonst irgendwo etwas zu suchen.

Die Übernahme fast aller nationalrätlichen Verschärfungen in Bezug auf die Gesamtvorlage muss ebenfalls als enttäuschend bewertet werden. Dass Nothilfe statt Sozialhilfe «nur für renitente» und nicht für alle Asylsuchenden eingeführt werden soll, ist ein Scheinkompromiss. Wirklich begrüssenswert sind somit lediglich die Lockerungen gegenüber den nationalrätlichen Entscheiden, die vorläufig aufgenommene Flüchtlinge betreffen.

Eine gefährliche Carte blanche
Mehrfach stossend ist zudem die beabsichtigte Einführung einer Delegationsnorm, die dem Bundesrat eine Carte Blanche für «Pilotprojekte in Verfahrensabläufen» zusichert. Der Ständerat legitimiert dadurch einerseits in jüngster Vergangenheit bereits lancierte Pilotprojekte des BFM, wie z.B. die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens für Asylsuchende aus dem Balkan, grösstenteils Roma. Andererseits schafft er auf Anregen von Frau Justizministerin Sommaruga die Grundlage für weitere derartige Praxisanpassungen, was politisch wie verfahrensrechtlich zu verurteilen ist. Sowohl die Legislative wie auch ausserparlamentarische Kreise verlören dadurch massiv an Einfluss auf die Gesetzgebung und die Gewaltenteilung würde ausgehöhlt.

Es mutet reichlich bizarr an, dass der Ständerat schon heute per Dringlichkeitsbeschluss eine Grundlage für zukünftige Pilotprojekte schaffen will, die grösstenteils im Entwurf 2 der laufenden Asylgesetzrevision enthalten sein werden. Ein derartiges Vorgehen ist unkorrekt, da die Inhalte dieses Entwurfes der Konsultation im Rahmen eines ordentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstehen. Der Ständerat muss sich die Frage gefallen lassen, ob er die Verschärfungen der aktuellen Revision überhaupt als zielorientiert erachtet, wenn er im gleichen Atemzug vorauseilende Massnahmen beschliesst. Sosf wie DJS haben mehrfach betont, dass die Verschärfungen der aktuellen Revision nicht zum stets erklärten Ziel der Verfahrensbeschleunigung führen. Es scheint als versuche der Ständerat über eine Hintertürchenbestimmung nun diese Diskrepanz zu kaschieren. Die ansonsten besonnen agierende Kammer setzt somit einen merkwürdigen Schlussstrich unter ihre Beratungen. Sosf und DJS empfehlen dem Nationalrat darüber nachzudenken, ob er seine Kompetenz in Bezug auf die Gesetzgebung im Asylbereich tatsächlich selber unterwandern möchte.

Das Inkrafttreten des Entwurfes 3 ist nun per 1. Oktober 2012 zu erwarten. Im Rahmen eines gesamtschweizerischen Koalitionstreffens vom 22. September werden Sosf und DJS in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen Gegenmassnahmen besprechen. Dabei entscheidet sich auch, ob das Referendum ergriffen wird.

Weitere Infos: www.asyl.ch

Schuldig?

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelte am Dienstag, 10.Septen den ersten uns bekannten Fall im Zusammenhang mit der Demonstration gegen staatliche Repression, welche am 4. Juni 2011 in Bern stattgefunden hatte. Damals wurde der gesamte Demonstrationszug in der Junkerngasse angehalten und eingekesselt. Die knapp 200 Anwesenden wurden verhaftet und von der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch sowie Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung verurteilt. Nach eingereichter Einsprache musste eine junge Frau heute vor Gericht erscheinen.

Das Ergebnis:
In Bezug auf die Anschuldigung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung war auch der Richterin klar: Dieser Anklagepunkt kann nicht aufrecht erhalten werden, da die Polizei „entgegen ihren eigenen Angaben“ die für die Strafbarkeit vorausgesetzte Durchsage inkl. Verweis auf den entsprechenden Artikel und seine Strafdrohung nicht gemacht hatte. Die junge Frau wurde in diesem Punkt freigesprochen.

Wenig erstaunlich ist, dass die Richterin die Verurteilung wegen Landfriedensbruch bestätigte, denn es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass der Landfriedensbruch ein juristisches Instrument darstellt, um politisch Aktive pauschal strafrechtlich verurteilen zu können. Dies zeigt sich schon in seiner Ausgestaltung und der aktuellen Praxis dazu: Strafbar ist bereits die Teilnahme an einer sogenannt öffentlichen Zusammenrottung, dass selber Straftaten begangen werden, wird nicht verlangt.

Eigentlich gälte in der Schweiz der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten oder die Angeklagte“  d.h. entgegen den dramatischen Darstellungen in US-amerikanischen Filmen, ginge es hier vor Gericht nicht darum die eigene Unschuld zu beweisen, sondern das Gericht muss die Schuld der beschuldigten Person nachweisen können. In Fällen vorgeworfenen Landfriedensbruchs scheint dieser Grundsatz jedoch ausser Kraft zu treten. Die Polizei brachte auch im genannten Verfahren belastende und teilweise unwahre Tatsachen vor (Beispiel siehe oben). Die Beschuldigte musste darum bemüht sein, Beweise vorzulegen, welche sie entlasten; zahlreiche ihrer gestellten Beweisanträge wurden jedoch abgelehnt. Übrig bleibt eine Verurteilung ohne konkreten Nachweis darüber, dass die angeschuldigte Person sich im Zeitpunkt der begangenen Sachbeschädigungen „welche aus Sicht des Gerichts den Moment des begangenen Landfriedensbruchs darstellt “ überhaupt als Teilnehmerin in der Demo aufgehalten hatte.

Es ist davon auszugehen, dass das heutige Urteil vor Obergericht angefochten werden wird, denn auch auf juristischer Ebene müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Kriminalisierung politischer Betätigung ergriffen werden.

Aber wie bereits erwähnt, erstaunlich ist das heutige Ergebnis nicht; erst recht nicht, weil die Verfahren rund um die Demo vom Juni 2011 in Bern keine Einzelfälle sind. In den vergangenen Jahren und Monaten häufen sich die Verfahren wegen Landfriedensbruch. Nach den sogenannten Central-Krawallen im September 2011 in Zürich wurden sogar unbeteiligte Zuschauer und Zuschauerinnen von der Staatsanwaltschaft teilweise zu 170 Tagessätzen bedingter Geldstrafe verurteilt. Am 21. Januar 2012 sollte in Bern eine Demonstration gegen das World Economic Forum in Davos stattfinden. Eine Gruppe von ca. 150 Personen wurde (bereits vor Besammlung und Beginn der eigentlichen Demonstration) wiederum eingekesselt und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat hier in mindestens einem Verfahren die Akten dem Gericht überwiesen und den Antrag gestellt, dass die Umstände auch unter dem Aspekt des „versuchten Landfriedensbruchs“ zu prüfen seien, ein Konstrukt, welches aus juristischer Sicht jeglicher Grundlage entbehrt. Das Gericht hat diesen Antrag jedoch gutgeheissen. Und dies sind nur einige wenige Beispiele der aktuellen Repressionspolitik. Die Strategie scheint klar: Demonstrationen, insbesondere solche ohne behördliche Bewilligung, sind nicht erwünscht. Möglichst hartes Vorgehen gegen Demonstrierende soll politische Aktivitäten schwächen. Wir lassen uns von staatlicher Repression aber nicht klein kriegen, nehmen wir uns weiterhin die Strassen und zeigen wir Solidarität mit jenen, die von Repression betroffen sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mailadresse ea@immerda.ch gerne zur Verfügung.

SP: Nein zu kollektive Regulierung der Sans-Papiers

Tatsächlich haben die JungsozialistInnen einige Anträge bei der Debatte zum Migrationspapier durchgebracht. So zum Beispiel bei den Zwangsausschaffungen, die «kein letztes Mittel» mehr sein können. Bedenklich aber, dass die Zwangsausschaffungen bei der SP überhaupt ein Thema sind. Die Parteileitung wollte eine «Politik fordern, die dazu führt, dass das Instrument der zwangsweisen Ausschaffungen nicht zur Anwendung kommt», wie es in der Vorlage hiess. Was dies genau heissen sollte und vor allem in der Praxis aussehen sollte, bleibt wohl ein Geheimnis der SP-Parteiführung. Wobei es noch unklar ist, wie der Passus zu den Zwangsausschaffungen  im Papier konkret ausformuliert werden wird. So erklärte ein Mitglied der Geschäftsleitung, dass es «keine  generelle Ablehnung bedeutet.» Dazu sei die Problematik zu komplex, argumentierte die Geschäftsleitung.

Auf Granit bissen die «jungen SPler» jedoch beim Thema Sans-Papier: Sie forderten eine kollektive Regulierung der Sans-Papier, was angesichts von über 100 000 Betroffenen in der Schweiz die einzige sinnvolle und humane Lösung ist. Davon wollten aber die «alten SPler» nichts wissen. Angenommen wurde eine Variante, die eine Regulierung bei «objektive und justiziable Kriterien» vorsieht – was auch immer dies heissen mag. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass eine kollektive Regularisierung ohne Einschränkungen Gefahren berge und so eine Akzeptanz in der Bevölkerung erschwert. Somit sagt die SP: Lieber mehr Akzeptanz in der Bevölkerung als weniger Ausbeutung der betroffenen Sans-Papiers. Somit bleiben auch auf Wunsch der Sozialdemokraten Tausende von Menschen illegal in einem der reichsten Länder der Schweiz – kaum zu glauben! Es liest sich wie ein Hohn, wenn der

Bei der Endabstimmung stimmte die JUSO dem Migrationspapier nicht zu, das aber auf breiten Konsens stiess. So liest sich die Stellungnahme der JungsozialistInnen auf ihrer Homepage doch recht komisch und seltsam: «Der Parteitag in Lugano hat das Migrationspapier der SP entscheidend geändert und einige der wichtigsten Änderungsanträge angenommen. Damit hat sich eine klare sozialdemokratische Linie in der Migrationspolitik (…)durchgesetzt.» Ein Schlussbemerkung sei daher erlaubt: Sich gegen Zwangsausschaffungen auszusprechen und dafür, dass jedes Kind, das mindestens fünf Jahre seiner Kindheit hier verbringt, automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhält, sollte schlicht weg völlig Selbstverständlich sein. Die JUSO verkauft es als ihren Erfolg, als eine «sozialdemokratische Linie» in der Migrationspolitik. Was war denn bisher die Linie der SP in der Migrationspolitik?

Solidarhaftung: Versprechen gebrochen

Bürgerliche Parteien blockieren Schutz vor Subunternehmer-Lohndumping! In der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) haben es die Vertreter der bürgerlichen Parteien abgelehnt, die Flankierenden Massnahmen mit einer echten Solidarhaftung zu verstärken.

Das unkontrollierte Lohndumping, verursacht durch die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, hätte so effizient bekämpft werden können.

Die WAK hat einzig beschlossen, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Heute reicht ein mündlicher Vertrag. Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schrieb in seinem Bericht zuhanden der WAK, dass diese Minimalstvariante nicht taugt, um Lohndumping in Subunternehmerketten zu unterbinden. Um Subunternehmer-Dumping wirksam zu bekämpfen, braucht es eine Kettenhaftung. Der Erstunternehmer muss für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften.

Mit ihrem Null-Entscheid brechen die bürgerlichen Parteien ein Versprechen aus der Sommersession. Damals versprachen sie, dass sie die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen wollten. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt die Realität auf den Schweizer Baustellen und in Teilen des Gewerbes: Lohndumping über Subunternehmen ist allgegenwärtig. Mit der Osterweiterung hat sich dieses Problem verstärkt.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet vom Ständerat, dass er diesen Bruch des Versprechens durch seine Kommission in der Session korrigiert.

Quelle und weitere Infos: www.sgb.ch

Lohndumping am Beispiel Gartenbau

In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind.

Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. „Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher“, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden.

Besonders häufig zu Lohndumping kommt es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häufen sich krasse Missbräuche. „Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.

Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammerüber die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese sogenannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Für UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ist deshalb klar: „‘Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung“. Die Unia hat am 28. August eine entsprechende Petition auf den Baustellen lanciert.

Quelle und weitere Infos unter www.sgb.ch und www.unia.ch

«Asylgesetzrevision: Rechtskonservative Taktik geht auf»

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat gestern voraussehbare Entscheide zur laufenden Asylgesetzrevision gefällt. Unter dem Druck der Kantone scheiterte die «Nothilfe für alle» erwartungsgemäss an der föderalistischen Hürde. Trotz kleiner Lockerungen bestätigte die SPK-S ansonsten die harte Gangart des Nationalrates. Die Rechnung der rechtskonservativen Verschärfungspolitiker geht somit auf. » Weiterlesen

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