Nein zur BVG 21-Reform
Amanda Ioset / sit. Die Nachricht wurde durch das Debakel der Credit Suisse überschattet: Am 17.März nahmen die eidgenössischen Räte die Gegenreform BVG 21 an. Die Arbeitnehmer:innen sollen mehr einzahlen, um dann weniger Renten zu bekommen. Gewerkschaften und die Linksparteien haben das Referendum ergriffen.
Blicken wir zurück: In den letzten 15 Jahren erlitten alle Reformbestrebungen der 2.Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit 73 Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. Der Umwandlungssatz ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der die jährliche BVG-Rente aus dem Altersguthaben bei der Pensionskasse definiert. Um es an einem einfachen Beispiel zu erklären: Bei einem Altersguthaben von 100000 Franken und einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent beträgt die jährliche Rente 6800 Franken. » Weiterlesen