Ernst Leuenberger nach langer Krankheit verstorben

Im Alter von 64 Jahren ist gestern der langjährige ehemalige Präsident des SEV, Ernst Leuenberger, verstorben. Vor vier Jahren hatte er die Führung der Gewerkschaft des Verkehrspersonals abgegeben und sich verstärkt seinem Amt als Ständerat des Kantons Solothurn gewidmet.

Vom Oktober 1996 bis Mitte 2005 führte Ernst Leuenberger den SEV, zuvor war er bereits dreieinhalb Jahre dessen Vizepräsident. Er war Berufsgewerkschafter zeit seines Lebens, lange Jahre als Sekretär des kantonalen Solothurner Gewerkschaftsbunds, bevor er zum SEV stiess.

In Leuenbergers Amtszeit beim SEV fiel der grosse Umbau vom Bundesbetrieb SBB zur AG, verbunden mit massivem Stellenabbau, und damit der Wechsel vom Beamtenrecht zum Gesamtarbeitsvertrag. Dieser erste GAV mit der SBB setzte die Massstäbe für die Anstellungsbedingungen im öffentlichen Verkehr; er wirkt bis heute nach, unter anderem mit der Klausel, dass keine Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen dürfen.

Ernst Leuenberger war ein Vollblutgewerkschafter, der dank seinem volksnahen Wesen und seiner klaren, träfen Sprache an der Basis grossen Rückhalt genoss. Er schätzte es, direkten Kontakt zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aller Berufsgruppen zu haben. Seine Verdienste um die Schweizer Arbeiterbewegung sind immens. Über drei Jahrzehnte lang hat er sich für sichere Arbeitsplätze, gerechte Löhne und korrekte Anstellungsbedingungen eingesetzt. Auch nach seinem Abschied aus dem Berufsleben – mit 60 Jahren, wie er es als angemessen für alle erachtete – blieb er den Gewerkschaften verbunden und ging seinen politischen Weg für eine soziale Gesellschaft im Ständerat weiter.

Der SEV drückt der Familie von Ernst Leuenberger sein tief empfundenes Beileid aus. Grosse Dankbarkeit und die Erinnerung an einen aussergewöhnlichen Menschen mit einzigartigem Charisma werden in der Gewerkschaft des Verkehrspersonals immer erhalten bleiben.

SEV erwartet von SBB soziales Verhalten

Die Bahn hat 2008 den Konzerngewinn von 80,4 auf 345 Millionen Franken gesteigert. Das Personal, das dieses Resultat erst möglich gemacht hat, muss mit davon profitieren. Die Medienmitteilung des SEV.

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist in Hochform: Das bestätigt das Rekordresultat, das die SBB heute bekanntgegeben hat. Zu verdanken ist dieses einerseits all den Passagieren und Güterkunden, andererseits aber auch dem Personal, das rund um die Uhr, an Festtagen und in Ferienzeiten, bei Wind und Wetter, vollen Einsatz zeigt. Ein weiteres Mal verzeichnet die SBB eine Produktivitätssteigerung, das heisst jede und jeder einzelne Mitarbeitende hat mehr geleistet als im Jahr zuvor.

Umso mehr irritiert es, wenn der SEV von der Basis die Rückmeldung hört, die Wertschätzung am Arbeitsplatz sei immer weniger spürbar. Der SEV erwartet, dass die SBB ihre Rolle als moderne, humane Arbeitgeberin nicht nur propagiert, sondern auch lebt. Der Rekordgewinn muss für das Personal positive Auswirkungen zeigen.

Der grosse Jahresgewinn löst zweifellos die Probleme der Pensionskasse nicht. Die Last zur Sanierung liegt nach wie vor beim Bund, der immer noch zögert, endlich seinen Beitrag zu leisten, den er der SBB und ihrem Personal seit Jahren vorenthält. Die SBB steht aber in der Pflicht, sich mit voller Energie auf politischer und unternehmerischer Ebene für eine vollständige Sanierung einzusetzen.

Eine besondere Verantwortung hat die SBB bei den kommenden Entscheiden zur Zukunft von SBB Cargo: Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds und der äusserst gesunden Gesamtlage des Unternehmens können nur Lösungen in Frage kommen, die keinen Personalabbau vorsehen. Dies ist auch im Sinne der Verkehrsverlagerung, die das Schweizervolk in zahlreichen Abstimmungen immer wieder unterstützt hat. Für den SEV stehen Kooperationsmodelle im Vordergrund; es gilt, den ruinösen Konkurrenzkampf beizulegen und gemeinsam den Güterverkehr zu fördern. Dies nützt der Umwelt, stärkt das System Bahn als Ganzes und schafft neue Arbeitsplätze.

Privatisierung der Bahnpolizei

«Wir sind sehr bestürzt über den Entscheid des Ständerats, die Bahnpolizei zu privatisieren», erklärte die Koalition bestehend aus dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, dem Schweizerischen Eisenbahn-

Foto: Securitrans

Foto: Securitrans

und Verkehrspersonal-Verband, der Ebenrain-Konferenz (Allianz der Arbeitnehmenden) und Amnesty International. Die vier Organisationen hatten vergangene Woche den Ständerat aufgefordert, nicht dem  eispiel von Bundesrat und Nationalrat zu folgen und wesentliche staatliche Sicherheitsaufgaben an private Sicherheitsfirmen zu delegieren. Die Koalition warnt die Behörden vor Fehlleistungen, mit denen zu
rechnen sei.

Die Reisenden in den Schweizer Zügen müssen in Zukunft damit rechnen, dass sie von Mitarbeitenden privater Sicherheitsfirmen durchsucht und verhaftet werden. Mit seinem Entscheid hat der Ständerat heute diese Möglichkeit geschaffen und folgte damit dem Willen des Nationalrats und des Bundesrats. «Wir sind sehr bestürzt über den Entscheid. Die Sicherheit von Millionen Fahrgästen wurde wirtschaftlichen Interessen geopfert. Dies wird negative Auswirkungen für die Kundinnen und Kunden der SBB haben», erklärte der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband,
die Ebenrain-Konferenz (Allianz der Arbeitnehmenden) und Amnesty International, die sich gemeinsam gegen eine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols engagieren.

«Die Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe. Sie darf auf keinen Fall an schlecht ausgebildete Angestellten von profitorientierten Firmen delegiert werden», unterstrichen die vier Organisationen, welche Fehlleistungen weiter beobachten und anprangern werden.

SBB muss 15 000 Mitarbeitenden Zulagen nachzahlen

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Foto: SBB

Nun zahlt auch die SBB Zulagen für unregelmässige Dienste nach: Die Personalverbände haben erreicht, dass rund 15 000 Leute mit unregelmässiger Arbeit eine Nach-zahlung für die Jahre 2002 bis 2006 erhalten. Diese geht auf das so genannte Orange-Urteil des Bundesgerichts zurück, wonach die Zulagen auch in den Ferien geschuldet sind.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB, die zwischen 2002 und 2006 während neun Monaten eines Jahres Zulagen für Nacht- und Sonntagsdienste erhalten haben, bekommen eine Nachzahlung. Je nach Menge der unregelmässigen Dienste macht diese zwischen 200 und gut 3000 Franken aus. Die Personalverbände haben sich mit der SBB auf diese Lösung geeinigt, nachdem mehrere Mitglieder gegen das Unternehmen geklagt hatten und damit die Verhandlungen auslösten.

«Als die SBB einmal in Verhandlungen eingewilligt hatte, konnten wir uns einvernehmlich auf eine Lösung einigen, die unsern Mitgliedern gerecht wird», erklärt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger. Die Gewerkschaften SEV, transfair, VSLF und KVöV hatten schon bald nach Vorliegen des Bundesgerichtsurteils gegen das Telekommunikationsunternehmen Orange bei der SBB entsprechende Verhandlungen gefordert. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags 2007 wurde zudem geregelt, dass die neuen Zulagenansätze einen Ferienanteil enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen im Oktober, wenn in der Zwischenzeit die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und der SBB der Einigung zugestimmt haben.

Somit haben nun alle ehemaligen Bundesbetriebe Nachzahlungen vereinbart. Für die Bahngewerkschaften hat diese Einigung auch Signalwirkung auf die übrigen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs: «Ich gehe davon aus, dass die konzessionierten Transportunternehmungen ebenfalls zu Verhandlungen bereit sind und wir keine Klagen mehr einreichen müssen», betont Barbara Spalinger