P3, Generika, Eigentum

Hinter dem so genannten ACTA-Abkommen verbergen sich weit gravierendere Gefahren als die blosse Einschränkung der Meinungs- und Downloadfreiheit im Internet. An diesem Abkommen zeigt sich eine grundlegende Problematik der bürgerlichen Gesellschaft und dem ihr notwendig innewohnenden Ausschluss bestimmter Menschengruppen vom gesellschaftlichen Reichtum. Auch der Bundesrat und das Parlament werden sich damit befassen müssen.

Das 52-seitige «Counterfeiting Trade Agreement» kurz ACTA stösst momentan nicht auf viel Gegenliebe. Die Protestierenden, die in verschiedenen europäischen Ländern – im kleinen Rahmen auch in der Schweiz – Ende Februar auf die Strasse gingen, kritisieren vor allem, dass der internationale Vertrag die vermeintliche Freiheit im weltweiten Netz gefährde. Die Freiheit, Filmchen und Musikdateien aus dem Internet runter- und hochzuladen und auf Blogs seine Meinung dazu kundzutun. Tatsächlich soll der recht schwammig gehaltene Text des Abkommens eine Handhabe bieten, um gegen illegalisierte Praktiken im Internet härter vorzugehen. ACTA schafft im Vergleich zu bereits geltendem Recht wenig Neues. Es will aber die Rechtslage in den Teilnehmerstaaten angleichen und verpflichtet sie darum zum Beispiel darauf, im nationalen Recht Verfahren bereitzustellen, die einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums garantieren. Wie dies genau umgesetzt werden soll und was die Folgen davon sind, ist umstritten und ExpertInnen erklären die konkrete Umsetzung für eine Auslegungssache. Es ist also vieles im Unklaren. Klar allerdings ist, dass eine Verschärfung der Verfolgung von Internetvergehen, der Schnüffelei im Internet Tür und Tor öffnen würde. Dies, weil eine konsequente Ahndung solcher Gesetzesverstösse einer grossflächigen Überwachung bedürfte und damit die Datensammelwut von Facebook und Konsorten quasi zum notwendigen Standard erhoben werden dürfte.

 

Demokratische Legitimation?

Die GegnerInnen von ACTA werfen den MacherInnen des Vertrages zudem vor, dass er jeglicher demokratischen Grundlage entbehre. Das hat was für sich, denn das Abkommen wurde seit 2006, 2007 oder 2008 – die Angaben variieren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und die Vertragstexte fanden nur den Weg in die Öffentlichkeit über sogenannte «Leaks», undichte Stellen. Über diese Art der Kritik muss man einige Worte verlieren: Die demokratische Legitimation eines Vertrages, der vor allem den Grosskonzernen zugute kommen würde, würde ihn vom Standpunkt der breiten Bevölkerung noch lange nicht zu etwas Vernünftigem machen. Einen solchen Vertrag sollte man danach beurteilen, was seine Konsequenzen sind und nicht danach ob er die hohen Weihen der Demokratie erhalten hat. Mit dieser Logik müsste man glatt die Ablehnung der 6-Wochen-Ferien-Initiative für gut erklären oder die restriktive Ausschaffung «krimineller» Ausländer gut heissen. Das war schon in der ehemaligen Antiglobalisierungsbewegung eine komische Argumentationsfigur: Das WEF oder die G8 – in deren Umfeld das ACTA-Abkommen entstanden ist – wurden in weiten Kreisen nicht deswegen kritisiert, weil sie direkte Geschäftsausschüsse der potentesten Nationen und deren Kapital sind, sondern weil ihnen die demokratische Legitimation fehle. So erhebt man die bürgerliche Demokratie und Öffentlichkeit zu einem Wert als solchen und geht ihr damit auf den Leim.

 

Ausschluss von 

lebenswichtigen Gütern

In den Protesten gegen ACTA geht es zumeist um die Freiheit im Internet. Auch die Medien berichteten und berichten vor allem unter diesem Gesichtspunkt über das Abkommen und den sich formierenden Widerstand. Dabei gerät aus dem Blick, dass eine Verschärfung der Überwachungs- und Bestrafungspraxis von Verstössen gegen das geistige Eigentum wesentlich elementarere Güter betrifft als MP3-Dateien und Avi-Filmchen. Sollte das ACTA-Abkommen tatsächlich in Kraft treten, dann dürfte es Firmen wesentlich leichter fallen, Patentrechte auf Saatgut durchzusetzen oder die Produktion und Ausfuhr von Generika zu verhindern. Dies würde für einen grossen Teil der Welt eine Verschlechterung der ohnehin katastrophalen Zustände bedeuten. Dieses Problem wird leider bloss von wenigen KritikerInnen thematisiert. Doch auch sie graben in den allermeisten Fällen zu wenig tief – obwohl das Problem eigentlich offen zu Tage liegt: ACTA würde eine Verschlechterung bedeuten, ja. Aber diese Verschlechterung kann es bloss geben, weil den Menschen in der sogenannten Dritten Welt – und nicht nur da –überlebenswichtige Güter überhaupt als Firmen-Eigentum an Saatgut und Medikamenten gegenüber tritt. Zugang zu diesen dringend benötigten Mitteln erhalten sie nur, wenn sie über eine zahlungskräftige Nachfrage verfügen. Wenn sie also das entsprechende Geld dafür aufbringen können. Dass diese Waren nun durch das ACTA-Abkommen drohen verteuert zu werden, ist problematisch. Weit problematischer aber ist doch der Mechanismus, dass die betroffenen Menschen ganz grundsätzlich über das Geld von diesen Waren ausgeschlossen werden oder sie nur in unzureichendem Masse erhalten. Darüber sollte man im Rahmen der ACTA-Proteste mal nachdenken. Wenn aber auf der offiziellen Webseite der Anti-ACTA-Bewegung in Deutschland vorgerechnet wird, dass das Abkommen dem Handel schade, dann macht man das glatte Gegenteil und erklärt sich objektiv mit dem Ausschluss von Menschen vom gesellschaftlichen Reichtum einverstanden.

 

Beschluss im Parlament

Wenn der Bundesrat voraussichtlich im März nächsten Jahres das Abkommen unterzeichnen will, um es dann vor das Parlament zu bringen, dann wird er sich aller Voraussicht nach keinen der obigen Gedanken machen. Dass das Abkommen über das parlamentarische Verfahren seine demokratischen Weihen erhalten würde, würde die potentiell mörderische Problematik dieses Abkommens um keinen Zentimeter wett machen. Fraglich wäre lediglich, ob sich der humanistische Schleier in den Köpfen einiger PolitikerInnen durchsetzen könnte und so ACTA zurückgewiesen würde oder ob sich die direkten Profitinteressen der Grosskonzerne einmal mehr recht unvermittelt durchsetzen könnten.

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