Ein linker Terrorist?

Ein- und Ausreisesperren gegen GegnerInnen des NATO-Gipfels. Ein schwarzer Kapuzenpullover reicht als Begründung ebenso wie das gemeinsame Reisen mit «linken Militanten» oder «linke Anarchisten»

Vor dem NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden wurden an der deutsch-französischen Grenze wieder Kontrollen eingeführt. Das Schengener Abkommen wurde ausser Kraft gesetzt, was nach Artikel 23 der Verordnung Nr. 562/2006 nur «im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit» möglich ist. Dutzenden aus Deutschland anreisenden DemonstrantInnen wurde am 1. April der Grenzübertritt nach Frankreich, Luxemburg und in die Schweiz verwehrt. Die deutschen
Ausreiseverbote gelten bis zum 5. April um 24 Uhr und sind nach §10 Abs. 1 S. 2 PassG strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Haft, die französischen Behörden verhängen Einreiseverbote.

Begründet wurden die Ausreiseverbote von der Bundespolizeidirektion Stuttgart mit «sonstigen erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland»: «Aufgrund dieser gesicherten Gesamtumstände liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie bei Ihrem geplanten Aufenthalt in Frankreich, insbesondere bei der Teilnahme an den Demonstrationen in Straßburg am 03/04.04.2009, zu gewalttätigen Ausschreitungen aufrufen und sich aktiv beteiligen werden. Die von Ihnen geplanten gewalttätigen Handlungen in Frankreich sind geeignet, dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft erheblich zu schaden. Denn über solche Handlungen, die massive Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen darstellen, wird auch in den ausländischen Medien berichtet.»

Am deutsch-französischen Grenzübergang Breisach hiess es wörtlich: «Wir halten das für erforderlich, weil sie in unseren Augen eine tatsächliche Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland darstellen, für das Ansehen dort.“

Konkret wurden die Verbote meist mit Einträgen in internationalen polizeilichen Datenbanken begründet, obwohl ein Grossteil der betroffenen Personen bisher nicht von einem Gericht verurteilt wurde. Eine Vorstrafe wegen Diebstahls eines Fahrrades im Alter von 14 Jahren oder das Mitführen eines schwarzen Kapuzenpullovers reichten als Begründung ebenso aus wie das Reisen mit «linken Militanten» oder ein Eintrag als «linker Anarchist».

Nach den Grenzverboten kamen am 1. April etliche Linke in die KTS Freiburg. Das Autonome Zentrum stand vom 25. bis zum 31. März als Convergence Center gegen den NATO-Gipfel zur Verfügung. Die antimilitaristische Demonstration am 30. März mit über 2’000 TeilnehmerInnen wurde nach einer beispiellosen Hetze von Polizei und BILD-Zeitung mit dem grösste Polizeieinsatz in Freiburg seit 30 Jahren konfrontiert und war als Höhepunkt der Anti-NATO-Aktivitäten in Freiburg geplant. Nun kann die KTS kaum noch weitere abgewiesene DemonstrantInnen beherbergen, so dass sich bei einer Fortsetzung der momentanen Politik die Frage einer Besetzung im Freiburger Stadtgebiet stellt. Noch mobilisieren wir nach Strasbourg, denn wir wollen den Verantwortlichen der NATO dort begegnen, wo sie ihre Kriegspolitik feiern.

Wir betreten feuertrunken, jetzt erst recht, dein Heiligtum!

Küche für das Camp darf nicht einreisen

Heute Mittag hat die französische Polizei die Einreise einer sogenannten «Volxküche Le Sabot» nach Frankreich untersagt. Die Grossküche, ausgelegt für die Versorgung von 3500 Menschen , war auf dem Weg zum Widerstands-Camp in Strasbourg Ganzau.

Als Begründung gab die Grenzpolizei an, es gebe einen Datenbank-Eintrag der die Fahrerin als «Mitglied des Black Block» ausweisen würde. Die Betroffene ist allerdings weder jemals in Gewahrsam gewesen noch hat es Verurteilungen oder Ermittlungsverfahren gegeben. Tatsächlich ist die Küche aber regelmässig bei internationalen Protestcamps präsent.Als weitere Begründung für die Verweigerung der Einreise monierte die französische Polizei das Mitführen von Rechtshilfeinformationen zum Umgang mit französischen Behörden und der Polizei. Diese Broschüren werden von zahlreichen Solidaritätsorganisationen, dem Legal Team sowie von AnwältInnen herausgegeben und können im Internet heruntergeladen werden.

Elementare Rechte verweigert

Die Polizei hat den Betroffenen eine Übersetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, Einspruch zu erheben, verweigert. Auch gab es keine Aussage, wie lange die Betroffene nicht einreisen dürfe. Die Datensätze stammen vermutlich vom Bundeskriminalamt. Ihre Weitergabe ist bei internationalen Protestereignissen inzwischen üblich geworden. In den meisten Fällen erfahren die Betroffenen nicht von der Speicherung, oft ist nicht nachvollziehbar wie ihre Daten in die Dateien gelangen. Die «Volxküche» wurde nach der Verweigerung der Einreise von der deutschen Grenzpolizei festgesetzt. Alle Gemüsemesser wurden beschlagnahmt. Die Polizei besitzt die Unverfrorenheit zu behaupten, die Messer würden zeigen dass militante Aktionen geplant gewesen wären. Die deutsche Polizei hat angedroht, der Betroffenen nun auch die Ausreise zu verweigern.