Entlassungswelle trotz Gewinn

Die Lonza will in Visp 193 Stellen abbauen – trotz einem letztes Jahr erzielten Gewinn von 159 Millionen Franken. Wenn der Konzern Entlassungen ausspricht und damit die letztes Jahr unterschriebene Ausbildungsvereinbarung bricht, muss er den vertragsunterstellten Beschäftigten alle aufgelaufenen Arbeitzeitguthaben auszahlen.

Der Lonza-Konzern hat heute morgen die Vertragsgewerkschaften über die konkreten Auswirkungen des Restrukturierungsprogramms am Standort Visp informiert. Die Lonza will 193 Stellen abbauen, wobei sie für 131 Mitarbeitende eine frühzeitige Pensionierungslösung vorsieht. 63 Mitarbeitenden will die Lonza kündigen, davon 19 die unter den Kollektivarbeits­vertrag (KAV) fallen. Noch einmal rund 100 Stellen fallen im Bereich der Verleihmitarbeitenden weg. Den Vertragsgewerkschaften wird eine Konsultationsfirst bis zum 9. April eingeräumt.

Der Stellenabbau bei der Lonza ist für die Oberwalliser Wirtschaft ein grosser Rück­schlag. Für jeden Betroffenen und ihre Familien ist die Kündigung ein herber Schlag. Die Unia wehrt sich gegen die Entlassungen in Visp. Sie sind unnötig, denn das Unternehmen hat auch im letzten Jahr einen Gewinn von nicht weniger als 159 Millionen Franken realisiert.

Die Gewerkschaft kritisiert zudem, dass Lonza die Konsultationsfrist sehr kurzfristig angesetzt hat. Die Konsultations­frist muss bis 30. April Mai verlängert werden. In dieser Zeit wird die Unia Vorschläge ausarbeiten, mit denen Entlassungen vermieden werden können. Nach Ablauf der Konsultationsfrist müssen gemäss Kollektivarbeitsvertrag Verhandlungen mit den Vertragspartnern geführt werden, um entsprechende Massnahmen und allfällige Leistungen zu regeln.

Im Rahmen dieser Verhandlungen muss auch über die letztes Jahr von der Lonza unterschriebene Ausbildungsvereinbarung gesprochen werden, welche Kündigungen bis ins Jahr 2014 ausschliesst. Diese Vereinbarung würde hinfällig, wenn Lonza tatsächlich Entlassungen ausspricht. Dann müssten die im letzten Jahr erbrachten Leistungen der KAV-Mitarbeitenden (Überstundenguthaben) in Franken und Rappen entgolten werden