Gedränge in der Wandelhalle

Seit einigen Tagen wird das Thema Lobbyismus in den Schweizer Medien breitgetreten. Auslöser waren die zweifelhaften Machenschaften rund um eine Interpellation der FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Einmal mehr führt der Widerspruch zwischen Ideal und Wirklichkeit bürgerlicher Staatsgeschäfte zu hitzigen Diskussionen.

Die Geschichte ist schnell erzählt: Am 21. Juni 2013 reichte die Berner FDP-Parlamentarierin Christa Markwalder im Nationalrat eine Interpellation ein. Darin stellte sie dem Bundesrat Fragen über das Verhältnis der Schweizer Regierung zum «Demokratisierungsprozess» in Kasachstan. Geschrieben hatte sie den parlamentarischen Vorstoss nicht selbst, sondern die PR-Firma Burson-Marstaller. Vermittelt wurde die Sache von einer Angestellten dieser Firma, der Lobbyistin Marie-Louise Baumann, die in der Wandelhalle, der Lobby des Bundeshauses, ein und aus geht. Soweit alles wie gehabt: Es ist keine Seltenheit, dass LobbyistInnen mit ihrem Expertenwissen Vorstösse für ParlamentarierInnen verfassen. Dummerweise hat die NZZ durch Recherchen herausgefunden, dass sich Baumanns Unternehmen für die Verfassung des Textes über 7000 Franken von einer vermeintlichen kasachischen Oppositionspartei auszahlen liess. Nur ist jene Partei gar keine waschechte Opposition im autoritär regierten Land und frisierte die Interpellation. Unter anderem wurde der Begriff «Menschenrechte» gestrichen. Zudem landeten interne Kommissionspapiere in den Händen der Partei. Darüber droht nun die blauäugige Frau Markwalder zu stolpern. Und so kam der Lobbyismus als Realität des Parlamentsalltages wieder einmal in die Schlagzeilen der grossen Medien.

Die Realität im Bundeshaus

Jedes Parlamentsmitglied im Bundeshaus hat die Möglichkeit, zwei Personen zu bestimmen, die einen privilegierten Zutritt zur Lobby erhalten. Neben persönlichen MitarbeiterInnen sind dies eben häufig Exemplare jener Gattung, die ein aufrechte Demokrat mit Skepsis begutachtet: Die LobbyistIn. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2011 kam zum Resultat, dass eine Kerngruppe von etwa 220 LobbyistInnen regelmässig im Bundeshaus anzutreffen sind. Doch die Interessensvertretung im Bundeshaus geht weiter: Die meisten ParlamentarierInnen des Schweizer Milizsystems sind mit all ihren Mandaten bei Unternehmen und Interessensgruppen im engeren Sinne nicht ungebunden. Die gescholtene Markwalder etwa ist mit einer 50-prozentigen Anstellung bei der Zurich-Versicherung im Bereich «Gouvermental Affairs» selber nahe am Lobbyismus angesiedelt. So dürfte es bloss eine Frage der Zeit sein, bis der nächste «Fall» von der Vierten Macht im Staat skandalisiert wird. Nächstes Mal stolpert dann vielleicht ein Unvorsichtiger über ein lukratives Verwaltungsratsmandat.

Grundsätzlich ist an Interessensvertretung im Parlament nichts einzuwenden, wenn man die bürgerlichen Spielregeln für vernünftig hält. Wer Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizer Gewerkschaftsbundes (SGB), wählt, der will gewerkschaftliche Interessen im Parlament vertreten wissen. Wer die Atomkraft länger am Netz haben will, der entscheidet sich für Urs Gasche, Verwaltungsrat der BKW AG in Bern. ParlamentarierInnen sind nun mal VertreterInnen bestimmter Interessen, dafür werden sie schliesslich gewählt. Und die LobbyistInnen in der Wandelhalle dürften in etwa den parlamentarischen Kräfteverhältnissen entsprechen, die nun wirklich allein vom Schweizer Stimmvolk verschuldet sind.

Zwischen Ideal und Realität

So skandalisieren die MeinungsmacherInnen auch meist nicht die Interessensvertretung an sich, sondern bestimmte Interessenvertretungen, die sich entweder ausserhalb der offiziellen Spielregeln bewegen oder aber ungebührlich über das Allgemeinwohl gestellt würden. Hier zeigt sich ein Widerspruch zwischen dem Ideal und der Realität bürgerlicher Staatsgeschäfte. Wer der Politik zustimmt, der muss auch mit den vermeintlichen Auswüchsen leben können. Schliesslich suchen sich Interessen immer ihre Kanäle und dehnen die Spielregeln dazu soweit sie können. Wer heute die Verschärfung der Regeln fordert, der wird morgen einen neuerlichen Verstoss beklagen, ohne sich über die gesellschaftlichen Bedingungen des Games Rechenschaft abzulegen. Statt in das Wehklagen über den überbordenden Lobbyismus einzustimmen, müsste eine radikale Kritik die Form der Politik in einer antagonistisch verfassten Gesellschaft zum Gegenstand haben.

Das Schweizer Allgemeininteresse

Der sozialdemokratische Nationalrat Andreas Gross sinnierte kürzlich in vollständiger Absehung von der Realität der Klassengesellschaft: «Von uns Parlamentarier wird erwartet, uns für das einzusetzen, was wir im Allgemeininteresse der Schweizer für richtig erachten. Wer nun aber einen Teil seines Lohns von einer Interessensorganisation bekommt, der denkt nicht mehr primär ans Allgemeininteresse, sondern vor allem an die Sonderinteressen jener, die ihn entlöhnen.» Das Allgemeininteresse bedeutet in einer kapitalistisch verfassten Gesellschaft immer, das Funktionieren des nationalen Gesamtkapitals sicherzustellen. Die Reproduktion der Gesellschaft setzt dies voraus. Das schliesst ein, dass auch die ArbeiterInnen (als ausbeutbare Arbeitskräfte aber auch als potenzielle Störenfriede) berücksichtigt werden müssen. Es schliesst aber auch ein, dass bestimmte Interessensverbände – etwa die mächtigsten Kapitalfraktionen – zurückgebunden werden, wenn sie den Gesamtzusammenhang, die kapitalistische Klassengesellschaft, bedrohen. Das ist das eigentlich Stabile an der bürgerlichen Staatlichkeit und das was alle bürgerlichen Regierungen unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit organisieren müssen; mit allen furchtbaren Folgen. Da könnte man das Interessensgezänk in Wandelhalle und Parlament beinahe lieb gewinnen, zumal es die reale Zerrissenheit dieser Gesellschaft deutlich abbildet.

 

Aus der Printausgabe vom 22. Mai 2015. Unterstütze uns mit einem Abo

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Ein Kommentar

  • Patrick Vögelin

    Der Kern des Problem ist doch dass die Spenden das Hauptproblem ist und dass sollte man abstellen alles andere ist doch nur Symptonbehandlung.

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