Ergänzungsleistungen droht der Abbau

renteAm 16. September hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV veröffentlicht. Mit verschiedenen Massnahmen will er die Kosten eindämmen. Diese betragen rund 4,7 Milliarden Franken und sollen um gut 152 Millionen Franken gesenkt werden. So sollen unter anderem die Möglichkeiten des Kapitalbezugs in der 2. Säule eingeschränkt werden. Man will verhindern, dass jemand das bezogene Kapital verbraucht und dann wegen fehlender oder zu kleiner Rente der Beruflichen Vorsorge (BVG) auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist. Dagegen ist nichts einzuwenden. Im Gegenteil. So hat sich die RentnerInnenvereinigung Avivo sogar dafür ausgesprochen, dass auch kein Kapitalbezug zum Zweck des Erwerbs von Wohneigentum möglich sein soll, und dass das Verbot des Kapitalbezugs auch auf den überobligatorischen Bereich ausgedehnt werden soll.

Empfindliche Einbussen

Negativ ist allerdings, das die Mindesthöhe der EL gesenkt werden soll. Die EL sollen nur noch mindestens so hoch sein wie die höchste Prämienverbilligung in der Krankenkasse bzw. 60 Prozent der Durchschnittsprämie. Dies kann unter Umständen für die EL-EmpfängerInnen zu einer empfindlichen Einbusse führen. Des Weiteren kann bei den Krankenkassenprämien die effektive anstelle der Durchschnittsprämie berücksichtigt werden, sofern diese kleiner ist. Auch der Freibetrag des Vermögens, der für die Berechnung der EL nicht berücksichtigt wird, soll nach dem Willen des Bundesrates gekürzt werden. Dieser Freibetrag beträgt heute 37 500 Franken für Einzelpersonen und 60 000 Franken für Ehepaare. In Zukunft soll er noch 30 000 Franken bzw. 50 000 Franken betragen. Dies ist völlig inakzeptabel, wenn man berücksichtigt, dass EL-BezügerInnen, die in einem Heim wohnen, nur über rund 450 Franken monatlich frei verfügen können. Dieser Betrag muss Ausgaben für Kleider, die Steuern, den Besuch kultureller Anlässe, den täglichen Nachmittagskaffee usw. abdecken. Wie man leicht ausrechnen kann, sind die EL-BezügerInnen darauf angewiesen, dass sie noch etwas vom eigenen Vermögen zehren können, um einigermassen in Anstand und Würde leben zu können.

Anstelle von Abbaumassnahmen wäre es dringend nötig, die für die Berechnung der EL möglichen Wohnkosten zu erhöhen und damit der Entwicklung der Mieten anzupassen. Die Entschädigungen für die Betreuung zuhause sollten auch soweit angehoben werden, dass niemand gezwungen ist, in ein Heim einzutreten, sofern dies möglich ist. Wäre ja auch kostengünstiger!

Ein Verteilungsproblem

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass gemäss Bundesverfassung die AHV den Existenzbedarf angemessen zu decken hat. Die berufliche Vorsorge muss die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Und sofern der Existenzbedarf durch die AHV nicht gedeckt ist, werden laut Verfassung Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Das heisst also, die AHV allein, ohne die BVG-Rente, muss den Existenzbedarf decken, und die Ergänzungsleistungen sollen nur solange nötig sein, bis das Verfassungsziel erreicht ist. Davon sind wir aber weit entfernt, nachdem die AHVplus-Initiative, die eine moderate Erhöhung der AHV-Rente um 10 Prozent vorsah, an der Urne gescheitert ist. Irgendwelche Abbaumassnahmen bei den Ergänzungsleistungen sind daher nicht zu verantworten. Leider verfängt die bürgerliche Schwarzmalerei bei grossen Teilen der Bevölkerung. Es soll an dieser Stelle klar festgehalten sein: Die Sicherung der Renten ist kein Demografie-sondern ein Verteilungsproblem.

1. Säule stärken!

Die Bürgerlichen behaupten, sie wollten das Rentenniveau, also die Summe der AHV und der BVG-Rente, erhalten. Sie sind aber gegen jede noch so geringe Erhöhung der AHV. Gleichzeitig wollen sie den Umwandlungssatz für die BVG-Rente senken. Das geht nur, indem man noch viel mehr Geld in das BVG-System reinbuttert. Noch mehr Kapital drängt auf den Anlagemarkt, der Druck auf die Immobilienpreise und somit auf die Mieten wird noch mehr steigen. Und die privaten Versicherungen werden weiter Geschäfte machen können auf Kosten der Versicherten. Die Gewinne sind zwar beim momentan niedrigen Zinsniveau etwas kleiner, aber das wird sich mit Sicherheit wieder ändern. Es wäre dringend nötig, dass die 1. Säule (AHV) auf Kosten der 2. Säule (Berufliche Vorsorge) gestärkt würde, besser noch, dass die 2. Säule überhaupt verschwinden und in der 1. Säule aufgehen würde. Das Umlageverfahren bei der AHV ist dem Kapitaldeckungsverfahren bei der beruflichen Vorsorge sowohl bei den Kosten als auch bezüglich der Sicherheit weit überlegen. Das wird sogar von bürgerlichen ÖkonomInnen nicht bestritten. Seit einiger Zeit versucht daher eine Arbeitsgruppe der Partei der Arbeit, Wege zu finden, wie man dieses Ziel mittels einer Volksinitiative erreichen kann.

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