Gerechtigkeit, Solidarität und Humanismus

Volker Hermsdorf. Am 15. November endet in Kuba eine dreimonatige Volksaussprache über den Entwurf für eine neue Verfassung. An 135’000 Versammlungen hat die Bevölkerung den vom Parlament verabschiedeten Entwurf diskutiert und Änderungen vorgeschlagen. Warum wurde dieser demokratische Prozess eingeleitet und was steht Kuba bevor?

Kubas BürgerInnen können in den landesweit 135’000 einberufenen Versammlungen in Betrieben, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und Wohngebieten Teile des Verfassungsentwurfes ändern, einzelne Paragraphen oder Sätze streichen, umformulieren oder neue hinzufügen. Die Auswertung aller Vorschläge geht in einen endgültigen Entwurf ein. Nach Artikel 137 der derzeit noch geltenden Verfassung treten die Veränderungen in Kraft, wenn zwei Drittel der Parlamentsabgeordneten und die Mehrheit der Bevölkerung sich in einem für Februar 2019 vorgesehenen Volksentscheid dafür aussprechen.
Zum ersten Mal können sich auch die im Ausland lebenden KubanerInnen beteiligen. Mehr als 2000 Vorschläge aus 104 Ländern, die bis Anfang Oktober auf einer dafür eingerichteten Internetseite eingereicht wurden, zeigten das rege Interesse in der Exilgemeinde, erklärte der im Aussenministerium für die konsularischen Angelegenheiten der im Ausland lebenden KubanerInnen zuständige Abteilungsleiter, Ernesto Soberón. «Ihre Beteiligung bereichert die Diskussion, denn sie verfügen über interessante Erfahrungen in den jeweiligen Aufenthaltsländern und können Vergleiche anstellen», fügte Soberón hinzu.

Sozialismus als Ziel
In der Einführung zu der 30-seitigen Dokumentation des «Verfassungsprojektes» wird auf dessen fünfjährigen Vorlauf verwiesen. Auf Beschluss des Politbüros der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) war im Jahr 2013 eine 33-köpfige Kommission unter Vorsitz des früheren Präsidenten Raúl Castro eingerichtet und damit beauftragt worden, Vorschläge zu erarbeiten, die den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Veränderungen in der kubanischen Gesellschaft Rechnung trägt. Die derzeit noch geltende erste Verfassung Kubas, die 1976 per Volksentscheid angenommen worden war, hatte das «Ley Fundamental» (Grundgesetz) vom 7. Februar 1959 ersetzt. Nach zwei Reformen in den Jahren 1992 und 2002 entspreche die 1976er-Verfassung heute jedoch nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des Landes, erklärte Homero Acosta, der Sekretär des Staatsrats, zu Beginn der Parlamentsdebatten im Juli 2018.
Die Abgeordneten forderten, dass die Veränderungen seit dem VI. Parteitag der PCC, der im Jahr 2011 grundlegende strukturelle Massnahmen zur Modernisierung des kubanischen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells beschlossen hatte, berücksichtigt werden müssten. So waren zum Beispiel bereits Anfang 2013 neue Reiseregelungen in Kraft getreten, die bis dahin geltende Einschränkungen der Reisefreiheit aufgehoben hatten. Der private Sektor der kubanischen Wirtschaft ist inzwischen auf mehr als 500 000 Beschäftigte angewachsen. Neben den nach wie vor dominierenden staatlichen Betrieben, nimmt auch die Zahl der Kooperativen ständig zu, die sich zunächst in der Landwirtschaft, doch mittlerweile auch im Dienstleistungs- und Transportgewerbe oder der Gastronomie etabliert und zu einer stabilen Säule der Volkswirtschaft entwickelt haben. Ausländische und private Investitionen werden als unverzichtbare Voraussetzung betrachtet, um das erklärte Ziel eines «nachhaltigen und wohlhabenden Sozialismus» erreichen zu können.

Gleichgeschlechtliche Ehe
Die Veränderungen führen in Kuba zu unterschiedlichen Positionen, doch alle Diskussionen über das Verhältnis zwischen staatlichem und privatem Eigentum in der Wirtschaft, die Neuausrichtung der unterschiedlichen Aufgaben von Parlament und Regierung sowie die Rolle der Kommunistischen Partei finden derzeit ohne verfassungsrechtliches Fundament statt. Auch die vom früheren Präsidenten und derzeitigem PCC-Vorsitzenden Raúl Castro bereits 2011 geforderte Zeitbegrenzung für leitende Staats- und Regierungsämter auf maximal zwei Amtsperioden oder die angestrebte Altersbeschränkung für Spitzenpositionen würden nicht mit der derzeit geltenden Verfassung konform sein. Zudem haben sich die gesellschaftspolitischen Diskussionen in den letzten Jahren entwickelt. Waren die Gleichstellung der Frau, das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» wie auch der Rechtsanspruch auf kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung bereits in der aktuellen Verfassung verankert, so nimmt jetzt auch in Kuba die Diskussion über sexuelle Selbstbestimmung einen breiteren Raum ein. In die neue Verfassung sollen deshalb zum Beispiel das in der Praxis bereits bestehende Recht der Frauen auf Schwangerschaftsunterbrechung wie auch die gleichgeschlechtliche Ehe aufgenommen werden. Kuba würde damit zu den Vorreitern auf dem amerikanischen Kontinent zählen.

Keine kapitalistische Wende
Nach dem vom Parlament beschlossenen Entwurf wird die künftige Verfassung von bisher 137 auf 224 Artikel erweitert. Von den bisherigen 137 Artikeln sollen 113 verändert und 13 gestrichen werden. Der auch in Kuba verwendete Begriff «Verfassungsreform» ist also missverständlich. Anders als bei den Reformen der Jahre 1992 und 2002, soll Anfang 2019 eine völlig neue Verfassung verabschiedet werden. Deren Entwurf umfasst elf Bereiche (Titulos), die in 24 Kapitel und 16 Abschnitte gegliedert sind. Bei der Vorstellung im Parlament erteilte der Sekretär des Staatsrates Homero Acosta allen, die eine Abkehr vom Ziel des Sozialismus erwarten, eine Absage. Acosta wies darauf hin, dass «der sozialistische Charakter der Revolution», die «führende Rolle der Kommunistischen Partei Kubas» sowie die Unumkehrbarkeit des politischen und wirtschaftlichen Modells nicht zur Disposition stünden. Auch der am 19. April zum neuen Präsidenten gewählte 58-jährige Elektronikingenieur Miguel Díaz-Canel unterstrich, dass es «keine Abweichung von Kubas revolutionärer Politik» und keine «kapitalistische Wende» geben werde.
Trotz der klaren Aussagen führender PolitikerInnen stellten konservative Medien in Europa vor allem eine redaktionelle Veränderung des bisherigen Artikel 5 heraus. «Sensation: Kuba streicht den Kommunismus aus seiner Verfassung!», lautete eine Überschrift im deutschen Boulevardblatt «Bild». Den tatsächlich gestrichenen Hinweis auf die Entwicklung Kubas «bis hin zur kommunistischen Gesellschaft», sei «die wichtigste Änderung», kommentierte die Zeitung. Über die Streichung des Begriffs «Kommunismus» werde derzeit heftig diskutiert und der Ausgang sei deshalb offen, antwortete Kubas Botschafter in der BRD, Ramón Ripoll, im September auf einer Veranstaltung in Dortmund auf eine Frage dazu. Nach dem Entwurf soll Artikel 5 künftig lauten: «Die geeinte Kommunistische Partei Kubas, die sich als organisierte Vorhut der kubanischen Nation auf Martí, Fidel, Marx und Lenin beruft und vom demokratischen Charakter der Revolution und der ständigen Verbindung mit dem Volk getragen wird, ist die oberste leitende Kraft der Gesellschaft und des Staates. Sie organisiert und orientiert die gemeinsamen Kräfte zum Aufbau des Sozialismus.»

Eigentum der Allgemeinheit
Wie das Zentralorgan der PCC «Granma» zudem betont, wird Kuba sich künftig als «sozialistischer, demokratischer, unabhängiger und souveräner Rechtsstaat» definieren. Wichtige neue Verfassungsgrundsätze seien «die Freiheit der Bürger, die Garantie von individuellem Recht und sozialer Gerechtigkeit, Solidarität und Humanismus». Zu Kernpunkten der Veränderungen gehörten weiterhin die Anerkennung eines privaten Wirtschaftssektors und des «freien Marktes» in einem eingeschränkten und kontrollierten Umfang. Mit der Verankerung von nichtstaatlichem Eigentum und Genossenschaften in der Verfassung soll ein verbindlicher Rechtsrahmen für den vor gut zehn Jahren eingeleiteten Prozess der Zulassung kleiner und mittlerer privater Betriebe im Produktions-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbereich geschaffen werden. Diese werden – laut Entwurf – aber auch künftig nur ergänzenden Charakter haben. Die Produktionsmittel und das Eigentum der «strategisch wichtigen Wirtschaftssektoren» bleiben weiterhin in den Händen des Staates und damit als Eigentum der Allgemeinheit konzentriert. Der Entwurf sieht darüber hinaus die Begrenzung der Amtszeit auf zweimal fünf Jahre für den/die PräsidentIn und andere führende politische Positionen (Artikel 121) sowie die Aufteilung der politischen Macht zwischen dem Staatsoberhaupt (PräsidentIn) und einem Regierungschef (PremierministerIn) vor (Artikel 102). Der künftige Präsident / die künftige Präsidentin muss zum Zeitpunkt seiner/ihrer ersten Wahl jünger als 60 Jahre sein (Artikel 122). Der Aufbau des Staates soll durch die Einführung von Provinzregierungen und GouverneurInnen dezentralisiert werden, wodurch unteren Ebenen mehr Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung eingeräumt wird. Zur Debatte steht ferner eine Reform des Wahlsystems.

Kompass der Werte
Während westliche Medien vor allem die «begrenzte Zulassung von Privatbesitz» herausstellten, wurden andere interessante Punkte komplett unterschlagen. Dabei könnten einige Neuerungen weltweit Modellcharakter haben. So sollen etwa «Schutz und Erhalt der Umwelt» und die «Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels» in Zukunft Verfassungsrang erhalten. Auch die «Demokratisierung des Cyberspace» (Internet) und das «Verbot von dessen Missbrauch für subversive Aktivitäten zur Destabilisierung souveräner Staaten» als staatliche Verpflichtung sind wegweisend. Bereits in der jetzigen Verfassung verankerte Rechte, wie etwa das auf Arbeit und Wohnraum sollen durch weitere Artikel ergänzt werden, die in den Verfassungen westlicher Staaten meist fehlen. Dazu gehören etwa die Rechte von Homo- und Transsexuellen, einschliesslich der gleichgeschlechtlichen Ehe, das Verbot der Verbreitung und Anwendung von Atom- oder anderer Massenvernichtungswaffen, ein Verbot der Unterstützung jeglicher Form des Terrorismus einschliesslich des staatlichen oder die Verpflichtung zur Respektierung der Souveränität und Multipolarität im Verhältnis zwischen den Staaten.
«Wir sind ein Volk, das den Kompass der Werte, die uns seit mehr als 50 Jahren leiten, nicht aus den Augen verliert», fasste Präsident Díaz-Canel die bisherigen Aussprachen zusammen. Wenn die Ergebnisse aus den 135 000 Versammlungen vorliegen, wird der Ratifizierungsprozess in den nächsten Wochen noch einmal richtig spannend. Unabhängig vom Endergebnis des Referendums dürfte Kubas künftige «Magna Charta» dadurch eine Legitimation besitzen, mit der sich nur wenige Verfassungen in anderen Ländern der Welt messen können.

Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Sicherheit untenstehende Aufgabe lösen * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.