Warum muss gespart werden?

geld40 Millionen Franken sollen bei den Prämienverbilligungen im Kanton Zürich gestrichen werden. Mit einer perfiden Kommunikationsstrategie versucht der Kanton zu verhindern, dass der Zusammenhang zur Ursache der Sparprogramme hergestellt wird.

Der Zürcher Regierungsrat hat am 6. Oktober die Vorlage zur Revision und zum Neuerlass des «Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz» (EG KVG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dabei sollen 40 Millionen Franken weniger für die Verbilligungen der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehen. Unter dem Titel «Verbesserungen am Prämienverbilligungssystem» wird informiert, wie die «Bedarfsgerechtigkeit» in mehreren Punkten verbessert werden soll, da das heutige System «eine Reihe von Mängeln aufweist». So sollen künftig nur jene Personen eine Prämienverbilligung erhalten, die «wegen ihrer bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich darauf angewiesen sind». Spannend ist das Beispiel, das genannt wird: «Heute erhalten dagegen auch solche junge Erwachsene in Ausbildung eine Prämienverbilligung, die dank Unterstützung ihrer Eltern in guten finanziellen Verhältnissen leben.» Weiter sollen auch HausbesitzerInnen keine Verbilligung mehr kriegen.

Der Punkt ist ein anderer

Eines muss man der PR-Abteilung des Kantons lassen: Die Ankündigung des Abbaus kommt geschickt daher. Es wird vermittelt, dass die Unterstützung jenen gestrichen wird, die es gar nicht nötig haben. Und dies sei sozial sowie gerecht und daher eine Verbesserung. Sicher, man soll darüber diskutieren, ob HausbesitzerInnen und Papasöhnchen und -töchterchen im Hotel Mama an der Goldküste eine Prämienverbilligung nötig haben. Fakt ist aber auch, dass die Prämienverbilligungen wohl für viele Eltern ein Teil der Unterstützung an den Nachwuchs bildet. Entfällt sie, belastet es die Familienkasse – und nicht alle, die davon betroffen sind, leben in einer Villa mit Pool. Man lenkt mit dieser Diskussion bewusst vom Wesentlichen ab, denn der Punkt ist ein anderer: Warum müssen die 40 Millionen überhaupt eingespart werden? Eine Umverteilung wäre ja auch denkbar: Man nimmt den HausbesitzerInnen die Verbilligung weg und erhöht dafür die Beiträge bei jenen Menschen, die eine Ergänzungsleistung beziehen oder gar vom Sozialamt leben müssen. Auch wird die Vorlage als Einzelmassnahme dargestellt. Es wird nicht darüber informiert, dass die Kürzung bei den Verbilligungen der Prämien ein Teil eines Gesamtpakets ist. Man versucht offensichtlich mit dieser Kommunikationsstrategie zu verhindern, dass die Zusammenhänge hergestellt werden: Einer der Hauptgründe des 1,8 Millionen Franken schweren «Sparpakets» im Kanton Zürich ist die Unternehmenssteuerreform III (USRIII) auf Bundesebene. Eine Reform, die aller Wahrscheinlichkeit nach im Februar 2017 zur Abstimmung kommt. Nimmt das Volk die USRIII an, kosten dem Kanton Zürich die dann fälligen Steuergeschenke an die Unternehmen rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Ein Loch in der Kasse, das gestopft werden muss. Dazu sollen 40 Millionen durch den Abbau bei den Prämienverbilligungen beitragen. Stellt man diesen Zusammenhang her, entsteht ein anderes Bild: Es wird von der Mitte abwärts gespart, um ganz oben zu geben!

Aus dem vorwärts vom 21. Oktober 2016 Unterstütze uns mit einem Abo.

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