Verschärfung der Einbürgerungspraxis

ch-passDie SPK-N hat es verpasst, die Schweizer Migrationspolitik auf einen zeitgemässen Kurs zu bringen und die Legitimität der hiesigen Demokratie breiter abzustützen. Stattdessen will sie die äusserst restriktive Einbürgerungspraxis der Schweiz noch verschärfen – und somit die Glaubwürdigkeit des demokratischen Systems weiter untergraben.

In Ihrer abschliessenden Beratung über die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes hat die SPK-N heute entschieden, dass in Zukunft ein Einbürgerungsgesuch nur stellen dürfe, wer im Besitz einer  Niederlassungsbewilligung ist. Diese Änderung bedeutet eine massive Einschränkung der Einbürgerungspolitik.

In der Schweiz leben derzeit rund 1,8 Millionen Personen ohne Schweizer Pass. Rund die Hälfte dieser Personen leben hier bereits seit mehr als 10 Jahren – ein Fünftel von Ihnen ist sogar hier geboren. Die hier lebenden Migrantinnen und Migranten tragen einen grossen Teil zum Funktionieren der hiesigen Wirtschaft, den hiesigen Gesundheitseinrichtungen, den hiesigen Schulen – kurz zum ökonomischen und gesellschaftlichen Wohlstand der Schweiz bei. Diese Menschen systematisch die politische Partizipation zu verweigern und sie aus wichtigen gesellschaftlichen Teilen des Zusammenlebens auszuschliessen, ist schlicht undemokratisch – und birgt auch gewisse Gefahren.

War in der Variante des Bundesrates wenigstens noch eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer vorgesehen (von 12 auf 8 Jahre), so wurde dieses Vorhaben von der SPK-N gestrichen.

MigrantInnen werden zunehmend mit Forderungen konfrontiert, die sie erfüllen sollten, um als „erfolgreich integrierte“ Personen ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können. Die in diesem Gesetz aufgestellten Forderungen sind äusserst realitätsfremd und diskriminierend – viele Schweizerinnen und Schweizer würden dieselben Bedingungen niemals erfüllen. Das Schlüsselwort „Integration“ wird so in sein Gegenteil verkehrt: MigrantInnen gelten als „Menschen zweiter Klasse“ und werden aus dem sozialen und politischen Leben ausgegrenzt.

Die Schweizer Migrationspolitik sollte sich endlich der Realität stellen: Das Erlangen des Bürgerrechtes kann nicht die Belohnung für eine – wie auch immer definierte – „gelungene Integration“ sein. Im Gegenteil:Bürgerrechte bilden die Voraussetzung für jede Form der Integration in respektive durch eine Gesellschaft. Wer will, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner in und an der jeweiligen Gesellschaft beteiligen, muss sie auch an dieser Gesellschaft teilnehmen lassen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat die Problematik dieser Verschärfungen erkennt, und die Gesetzesvorlage in der Frühjahrssession mit Blick auf eine zeitgemässe und demokratiefreundlichere Migrationspolitik korrigiert.

Quelle: Medienmitteilung der FIMM (Forum für die Integration von Migrantinnen und Migrangten)

www.fimm.ch

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