Nicht verhandelbar

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute klargestellt, dass er eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen unter keinen Umständen hinnehmen wird. Er fordert vielmehr deren konsequente Anwendung.

SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellte fest, dass die EU die Flankierenden Massnahmen kritisiert, obwohl in Verhandlungen eine Einigung gefunden worden sei (Beispiele: Kautionen, Voranmeldefristen,Verbot von Temporärarbeit aus dem Ausland). Die neu von der EU verlangte Übernahme der EU-Rechtsentwicklung sei wegen „der katastrophal arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten drei Jahren (…) für das Schweizer System zum Schutz der Löhne besonders gefährlich. Wenn (…) die kommerziellen Binnenmarktfreiheiten den national verankerten Arbeitsrechten plötzlich vorangestellt werden und für die Arbeitsbedingungen nicht mehr, wie heute in der Schweiz, das sogenannte Leistungsorts-, sondern das Herkunftsortsprinzip gelten soll, würde das Fundament der flankierenden Massnahmen ausgehöhlt.“ Der Bundesrat dürfe deshalb in dieser Frage keine Konzessionen machen; die Gewerkschaften würden ein künftiges Verhandlungspaket mit aufgeweichtem Lohnschutz resolut bekämpfen.

Auf die mangelhafte Anwendung der Flankierenden Massnahmen verwies SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Bis jetzt sind, trotz festgestellter Lohnverstösse, zu wenig Mindestlöhne eingeführt, insbesondere in der Deutschschweiz, wo die Flankierenden Massnahmen nur ungenügend angewendet werden.“ Lampart forderte u.a. Mindestlöhne für kleine Firmen der Reinigung und der Sicherheit, für Journalisten sowie eine rasche Allgemeinverbindlicherklärung des Temporär-GAV durch den Bundesrat.

Weitere Informationen unter: www.sgb.ch

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