Nationales Verhüllungsverbot umgesetzt!

sah. Die Umsetzung zur «Ja zum Verhüllungsverbot»-Initiative wurde auf Bundesebene angenommen. Nun können Menschen mit Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen sowie vermummte Demonstrant:innen im öffentlichen Raum mit Geldstrafen belangt werden. Teil 1 der Geschichte eines absurden und gefährlichen Verbots.

Das «Egerkinger Komitee» hatte die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» am 15.September 2017 eingereicht. Volk und Stände hiessen die Volksbegehren im März 2021 knapp gut. Am 20. September 2023 hat der Nationalrat nun dem Bundesgesetz zur Umsetzung des Verbots der Gesichtsverhüllung zugestimmt. Das ist die Kurzversion dafür, dass neu Personen, die ihr Gesicht an öffentlichen Orten verbergen, mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Franken bestraft werden können.

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