Manipulativer Murks

dab. Die an den Urnen angenommene Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF» verletzt die in der Verfassung vorgeschriebene «Einheit der Materie». Deshalb reichte die PdA Waadtland letzte Woche eine Beschwerde beim Staatsrat des Kantons Waadt ein. Lehnt dieser sie ab, wird das Bundesgericht darüber urteilen müssen.

Man staunt, was sich die Bourgeoisie einfallen lässt, um eine Steuergeschenk-Vorlage dem Stimmvolk zu verkaufen. «Als nächstes wäre eine kombinierte Abstimmung über das EU-Rahmenabkommen zusammen mit einem zweimonatigen Vaterschaftsurlaub möglich», meint sogar die ehemalige freisinnige Ständerätin Vreny Spoerry über die Absurdität einer solchen Kombination. Deutlicher wäre nur, wenn der Bund jedem Haushalt 100 Franken gut schreiben würde, wenn er zu einer bestimmten Vorlage «Ja» sagt. In der NZZ vom 30. April bezeichnete Spoerry die Abstimmungsvorlage über den Steuer-AHV-Deal als «Kuhhandel, der die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten mit Füssen tritt.» Nach diesem Präzedenzfall sei die in der Verfassung vorgeschriebene «Einheit der Materie» nichts mehr wert.

Politischer Opportunismus
Die Unternehmenssteuerreform III, an den Urnen mit 59,1 Prozent abgelehnt, wurde praktisch unverändert mit dem AHV-Zückerchen künstlich verbunden, weil die Steuereinbussen von geschätzten zwei Milliarden Franken angeblich mit der jährlichen Einlage des gleichen Betrags in die AHV kompensiert werden sollen. Die Steuer- und AHV-Reform STAF wurde als perfekter helvetischer Kompromiss, als ein vorbildliches Stück Parlamentsarbeit präsentiert, ist aber ein manipulativer Murks. Bei der Kombination der Vorlagen, die miteinander nichts zu tun haben, ist laut dem Journalisten und Autor Urs. P. Gasche auf infosperber.ch «der einzige Grund für das verfassungswidrige Päckli politischer Opportunismus: Beide alleine würden beim Volk wahrscheinlich durchfallen. Zusammen könnten sie angenommen werden, weil – vereinfacht gesagt – die Rechte und die Linke je ein Zückerchen und eine saure Gurke erhalten.»
Vorlagen, die zur Volksabstimmung vorgelegt werden, müssen laut Bundesverfassung die «Einheit der Materie» respektieren. Zwischen den einzelnen Teilen einer Abstimmungsvorlage muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen, damit die Stimmbürger*innen ihren politischen Willen frei und unverfälscht äussern können. Die Einheit der Materie ist ein allgemeines Prinzip der demokratischen Rechtssetzung. Über willkürlich uneinheitliche Referendumsvorlagen, in denen verschiedene Fragen miteinander verkoppelt werden, sagte das Bundesgericht bereits früher, ihre Verbindung zu einer Einheit widerspreche aller Vernunft. Ein haltbarer, vernünftiger Grund könne dafür nicht geltend gemacht werden, eine solche Vorlage sei rechtswidrig.

Gross angelegte Erpressung
Verfassungswidrigkeit wegen Verstoss gegen die Einheit der Materie beklagen auch die Autor*in-nen der Wahlbeschwerde gegen die Abstimmungsvorlage. Aktivist*innen der PdA Waadt und Pierre Chifelle, Anwalt und ehemaliger waadtländischer SP-Staatsrat, klagten letzte Woche beim Staatsrat des Kantons Waadt gegen die STAF-Abstimmung und verlangen ihre Annullierung. Die Regierung muss die Beschwerde innerhalb von zehn Tagen behandeln. Im Fall der Ablehnung werden die Beschwerdeführenden ans Bundesgericht gelangen. Unsere Waadtländer Genoss*innen stellen nicht das Resultat der Abstimmung in Frage, sondern dass die beiden Gesetze als eine Vorlage präsentiert wurden. Viele Stimmbürger*innen mussten so, um einem Gesetz zuzustimmen, das sie wollten, ein anderes akzeptieren, das sie nicht wollten.
«Es geht hier um eine gross angelegte Erpressung», hält Anaïs Timofte, Vizepräsidentin der PdA Waadt, fest. «Als Stimmbürger*innen kann man nicht akzeptieren, dass das Parlament derart Druck auf die Bevölkerung ausübt.» Die jährliche Zuwendung von zwei Milliarden an den AHV-Fonds sei ein politisches Manöver, das mithelfen soll, in der parlamentarischen Verhandlung der AHV-21-Vorlage den Mehrwertssteuer-Satz zu erhöhen und das Frauenrentenalter zu erhöhen. Die breite arbeitende Bevölkerung soll also nicht nur den durch Steuergeschenke dezimierten Service Public hinnehmen, sondern auch noch die Einlagen in die AHV bezahlen. «Und kein Rappen mehr wird am Ende an die Pensionierten ausbezahlt werden», so Anaïs Timofte.

Vorauseilender Kanton Waadt
Für unsere Genossin hat die Beschwerde gute Chancen angesichts von bereits gut geheissenen Beschwerden in den Kantonen Neuenburg und Aargau. In Neuenburg wurde einer Reform der Unternehmenssteuern eine Verbesserung der Tagesstrukturen für Kinder beigefügt. Die Beschwerde gegen die STAF/AHV-Vorlage wird im Kanton Waadt lanciert, dessen Regierung in vorauseilendem Gehorsam die kantonale Umsetzung der Steuergeschenke-Reform lange vor der nationalen STAF-Abstimmung durchgedrückt hat. Da man damit rechnet, dass der Staatsrat die Beschwerde ablehnen wird, stehen die Chancen gut, dass das Bundesgericht Gelegenheit haben wird, eine national gültige Entscheidung zu treffen. Anaïs Timofte bringt es so auf den Punkt: «Das ist eine gute Gelegenheit für ein starkes politisches Signal.» Sie betont, dieses Kuhhandel-Manöver sei eine klare Missachtung der Demokratie, das verhindere, dass die wirklichen Absichten der Interessengruppen auf den Tisch kommen: «Wir wollen zeigen, dass diese Art des Vorgehens nicht allen Leuten gefällt und dass sich das Parlament in Bern nicht einfach über die Prinzipien und Vorschriften der Verfassung hinwegsetzen kann.»

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