Datenschutz in der Krise

Redaktion. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Eingriffen in die Grundrechte, wie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit oder Überwachungsmas-snahmen gewahrt bleibt. Weil dieser rechtsstaatliche Grundsatz auch in Krisenzeiten gelten muss.

Bundesrat und Kantonsregierungen können im derzeitigen Ausnahmezustand jede Massnahme beschliessen, die sie zur Eindämmung des Coronavirus für notwendig erachten. Eine Massnahme hat zu unterbleiben, falls ein geeigneter, milderer Eingriff möglich ist, und sie muss zudem transparent sein. Die ergriffenen Massnahmen müssen auf die Dauer der Krise beschränkt sein.

Sie müssen Sich um den weiteren Inhalt lesen zu können. Sie können Sich hier registrieren.
Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Sicherheit untenstehende Aufgabe lösen * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.