Ruhmreiche Tage des grossen Streiks

Marino Bodenmann. Vom 12. bis 14. November 1918 fand der Landesgeneralstreik statt. Dieser Streik war der grösste und bedeutungsvollste Kampf seit dem Bestehen einer organisierten ArbeiterInnenbewegung in der Schweiz. Während dem Streik fehlte es der ArbeiterInnenklasse jedoch an einer ihr ergebenen und kampfentschlossenen Führung.

Der Landesgeneralstreik wuchs aus einer Stimmung der Unzufriedenheit, die die gesamte Arbeiterschaft erfasste. Diese Unzufriedenheit hatte ihre Hauptursache in den ständig sich verschlechternden Lebensbedingungen des werktätigen Volkes. Die Teuerung stieg am laufenden Band, von Juli 1914 bis im Sommer 1918 um mehr als das Doppelte, während der Bundesrat den Schwarzmarkt gewähren liess. » Weiterlesen

Eine Mogelpackung

Willi Egloff. «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» lautet der Titel der SVP-Initiative, über die wir am 25. November abstimmen werden. Mit dem Inhalt der Initiative hat diese Überschrift so gut wie nichts zu tun. Es ist eine reine Mogelpackung.

Im Falle einer Annahme der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative würden die Schweizer Behörden und die Stimmberechtigten keine einzige Kompetenz erhalten, die sie nicht heute schon hätten. Schweizer Recht wird von den zuständigen Schweizer Behörden erlassen, mit oder ohne Initiative. Auch Völkerrecht ist nicht ein Recht, das von irgendeiner ausländischen Behörde verordnet würde, sondern es besteht aus Verträgen, welche die Schweiz bewusst mit ausländischen Staaten oder Organisationen abgeschlossen hat. Die Schweiz bestimmt schon heute ihr «Völkerrecht» ausschliesslich selbst.
Auch die «fremden Richter» sind von uns selbst bestimmt. Gerichte, die verbindlich für die Schweiz etwas anordnen können, gibt es auf internationaler Ebene ohnehin nur ganz wenige. Der EFTA-Gerichtshof gehört dazu und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, allenfalls noch die von Fall zu Fall bestellten Schiedsgerichte der Welthandelsorganisation WTO. Alle diese Gerichte sind für die Schweiz nur zuständig, weil die Schweiz dies gewollt und autonom in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegt hat. Und in allen diesen Gerichten ist die Schweiz auch personell direkt vertreten.

Worum es wirklich geht
Um die Selbstbestimmung, die auf dem Titel steht, kann es bei dieser Initiative daher von vornherein nicht gehen. Worum es wirklich geht, ist das Verhältnis von nationalem Recht der Schweiz zum Völkerrecht der Schweiz. Oder anders gesagt: Was soll gelten, wenn in einem schweizerischen Gesetz etwas anderes steht, als die Schweiz in einem völkerrechtlichen Vertrag vereinbart hat? Hat dann das nationale Recht Vorrang oder der von der Schweiz abgeschlossene völkerrechtliche Vertrag?
Erstaunlicherweise gibt die Initiative aber gerade auf diese Frage keine Antwort. Laut Initiativtext sollen nämlich die Bundesgesetze und die völkerrechtlichen Verträge, die einem Referendum unterstanden haben, in jedem Falle Vorrang haben, auch vor der Bundeserfassung. Dem Schweizerischen Bundesgericht soll es verboten sein, diese Gesetze und völkerrechtlichen Verträge auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Wenn es nun aber einen Widerspruch zwischen einem Gesetz und einem referendumsfähigen völkerrechtlichen Vertrag gibt? Zu diesem wirklich zentralen und in der Praxis wichtigsten Punkt äussert sich die Initiative nicht. Wie schon bisher müsste also das Bundesgericht solche Widersprüche von Fall zu Fall lösen. Auch in dieser Hinsicht bringt die Initiative daher nichts Neues.
Warum also das ganze Trara um eine Initiative, die nicht das enthält, was auf der Verpackung steht, und welche die Frage, die sie angeblich lösen will, einfach offen lässt? Das liegt daran, dass die Initiative eine versteckte Agenda enthält, die sie nicht beim Namen nennt: Sie will nämlich die von der Schweiz und 46 weiteren Ländern vereinbarte Europäische Menschenrechtskonvention aushebeln und dem durch diese Konvention eingerichteten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Urteilskompetenz entziehen. Und das könnte im Falle einer Annahme der Initiative durchaus gelingen.

Menschenrechte als Zielscheibe
In der Tat ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ein Vertrag, den die Schweiz zwar mitbestimmt hat, über den die Schweizer Stimmberechtigten aber nie abstimmen konnten. Das hat historische Gründe, die heute nicht mehr bestehen, weil die Regelung über Referenden gegen völkerrechtliche Verträge in der Zwischenzeit geändert wurden. Das hatte denn auch zur Folge, dass verschiedene Zusatzabkommen zur EMRK, mit welchen zusätzliche Rechte geschützt oder organisatorische Fragen geklärt wurden, dem Referendum unterstanden. Aber über den ursprünglichen Kern der EMRK konnten die Schweizer Stimmberechtigten nicht abstimmen.
Diesen Umstand nimmt die SVP jetzt zum Vorwand, um die EMRK zum Nonvaleur zu erklären, der für Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts nicht mehr relevant sein soll. Jedes noch so diskriminierende schweizerische Gesetz soll gegenüber der EMRK Vorrang haben. Jeder noch so willkürliche und unverhältnismässige Eingriff in grundlegende Rechte soll gültig sein, nur weil er eine Grundlage in einem schweizerischen Gesetz hat. Die Initiative ebnet den ultimativen Weg zur uneingeschränkten Diktatur der Mehrheit über die Minderheit.
Das ist vor allem deshalb gravierend, weil das Schweizerische Bundesgericht gegen eine Diktatur der Mehrheit und gegen gesetzliche Übergriffe auf Einzelne nichts ausrichten kann. Das Bundesgericht kann willkürliche und diskriminierende Gesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen, sondern muss sie stur anwenden. Einen gewissen rudimentären Schutz gegen Grundrechtsverletzungen durch den Gesetzgeber gibt es für SchweizerInnen nur beim EMRK-Gerichtshof in Strassburg. Wird dieses Gericht entmachtet, wie es bei einer Annahme der Initiative der Fall wäre, zerreisst auch dieses allerletzte Auffangnetz.
Wer immer einer gesellschaftlichen Minderheit angehört, sei es politisch, religiös, weltanschaulich, herkunftsmässig, hinsichtlich der sexuellen Orientierung, dem Geschlecht oder sonst wie, hat daher ein existenzielles Interesse, dass dies nicht geschieht. Er oder sie müssen dazu beitragen, dass diese hinterhältige Initiative möglichst deutlich verworfen wird.

Schweiz und Folter

Rolf Zopfi. Man würde erwarten, dass bei der Überprüfung der Aussagen von Asylsuchenden wissenschaftliche Methoden verwendet werden. Es erstaunt wenig, was sich in der Schweiz zum Thema Istanbul-Protokoll abspielt.

Seit den 90er Jahren haben sich forensische MedizinerInnen und PsychiaterInnen mit der Frage beschäftigt, wie Vorwürfe der Folter zuverlässig, aber gleichzeitig für die potenziellen Opfer möglichst schonend untersucht werden können. In einer grossen Arbeitsgruppe wurde das «Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe» entwickelt, das unter der Bezeichnung Istanbul-Protokoll bekannt wurde.

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Mindestlohn im Test

Mohamed Musadak. Im Kanton Neuenburg gibt es nun schon seit einiger Zeit einen Mindestlohn. Bei der Umsetzung gibt es einige Probleme: Betroffene wehren sich nicht immer und ohne Sanktionen fehlen dem Kanton die Massnahmen zur Durchsetzung.

Der Mindestlohn im Kanton Neuenburg wird im nächsten Jahr 20,02 Franken pro Stunde betragen. Es ist eine Erhöhung um mehr als 30 Rappen, um die Preisentwicklung auszugleichen. Die Erhöhung, die im kantonalen Amtsblatt kürzlich angekündigt wurde, wird etwa 2700 Menschen, mehrheitlich Frauen, zugutekommen, die den Mindestlohn im Kanton erhalten.

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Formalrechtliche Schönfärberei

dab. Auch das neu konzeptionierte Abstimmungsbüchlein stellt die Meinung von Bundesrat und Parlament zu Abstimmungsvorlagen in den Vordergrund. PdA-Nationalrat Denis de la Reussille wollte erreichen, dass darin objektiv informiert wird und BefürworterInnen und GegnerInnen zu gleichen Teilen zu Wort kommen.

«Das Abstimmungsbüchlein als Informationsquelle für Stimmberechtigte», Interpellation Nr. 18.3472 von Denis de la Reussille, wurde von Bundesrat und Parlament mit formalrechtlichen Schwurbeleien und magistraler Schönfärberei abgelehnt. Der PdA-Nationalrat betont in seinem Vorstoss, die Mehrheit der StimmbürgerInnen nutze in erster Linie die Erläuterungen des Bundesrats, um sich über Abstimmungsvorlagen zu informieren.

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Neoliberaler Kahlschlag

dab. Von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist Denis de la Reussilles Interpellation «Kahlschlag bei SBB Cargo» im Nationalrat. Er will verhindern, dass Transporte auf Strassen verlagert, 800 Stellen abgebaut und Hunderte von Bedienpunkten in Randregionen aufgegeben werden.

Interpellation Nummer 18.3811 betreffend «Kahlschlag bei SBB Cargo», wurde vom Bundesrat noch nicht beantwortet. Im Folgenden der Originaltext: «Diesen Frühling kündigte die SBB-Cargo-Leitung ein Umstrukturierungsprogramm an, das bis 2023 einen Abbau von 800 Stellen vorsieht. Die Umstrukturierung soll in Etappen durchgeführt werden.

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Nicht mit uns!

sit. Das Parlament verabschiedete am 28. September die Steuervorlage 17 mit dem AHV-Deal. Milliarden von Staatseinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden in Form von Steuergeschenken an die Unternehmen stehen auf dem Spiel. Das Referendum ist beschlossene Sache und wird auch von der PdA aktiv unterstützt.

«Die Vorlage bringt durch die Steuergeschenke an die Unternehmen massive Einnahmenausfälle für den Bund, für die Kantone und für die Gemeinden. Was daran gut sein soll, ist mir schleierhaft. Wir werden alles dafür tun, um diese Steuerreform zu versenken», erklärt Denis de la Reussille, Nationalrat der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS), auf Anfrage des vorwärts. » Weiterlesen

Kein Lohn unter 23 Franken!

Seyhan Karakuyu. Im Kanton Basel-Stadt wurde eine Initiative für einen existenzsichernden Mindestlohn von 23 Franken die Stunde lanciert. Dadurch soll jedeR von einer Vollzeitstelle leben können. Besonders schlechter gestellte ArbeiterInnen profitieren.

Anders als in anderen Ländern hat die Schweiz kein festgesetztes eidgenössisches Mindestlohn-Gesetz. Es gibt hier viele Menschen, die für einen Lohn arbeiten, der nur knapp das Existenzminimum abdeckt.

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Gegendarstellung

Im Beitrag «Patriarchale Verbrechen», erschienen im vorwärts vom 20. September 2018, wird behauptet, die Sozialhilfeempfängerin Ada sei in «Zwangsarbeitsprojekten» des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) wiederholt gestalkt und sexuell belästigt worden. Zudem habe ihre «HEKS-Betreuerin» ihre diesbezüglichen Beschwerden nicht ernst genommen und ihr gedroht, ihre Sozialleistungen zu kürzen.
Dazu ist festzuhalten: Die Teilnahme an einem Integrationsprojekt von HEKS ist freiwillig. » Weiterlesen

Gegen die Prämienbelastung

tai. Die SP will eine Initiative lancieren, die die Krankenkassenprämien auf maximal 10 Prozent des Einkommens beschränken soll. Angesichts ständig steigender Prämien und immer weniger Prämienverbilligung scheint das Vorhaben in die richtige Richtung zu gehen.

Im Laufe der letzten 20 Jahre haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt, während die Löhne und Renten nur leicht angestiegen sind. Die Frage, wie man die Prämien bezahlen kann, ist zu einem der Hauptprobleme für viele Menschen in der Schweiz geworden.

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Was lehrt uns die Geschichte?

Wo wollen wir anfangen? Die Zeit ist so schnelllebig, dass diese Frage schon wieder zu vergessen ist. Von den Kriegen? Da ist die Menschheit überhaupt nicht «lehrwillig»! Menschliche Beziehungen? Hier haben wir total versagt.Die «68er Eltern» haben ihre Kinder zu EgoistInnen erzogen und vergessen ihnen zu sagen, was Menschlichkeit ist.

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Autobahnschneise durch Biel?

Rolf Zbinden. Die politisch Unverantwort-lichen haben weder Einsicht noch Gesprächsbereitschaft gezeigt, am 3. November geht es in Biel/Bienne wieder auf die Strasse. Mit der klaren Botschaft: Nein zum Westast, Nein zu Autobahnanschlüssen im Stadtzentrum, Westast abholzen!

Jene, die politisch und administrativ das Sagen haben, pfeifen auf die ernsthafte Prüfung von Varianten zur Verkehrsführung der A5 im Bereich der Gemeinden Nidau und Biel/Bienne.

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Katzbuckeln nützt nichts

tai. Basel macht den Grossunternehmen ein Steuergeschenk nach dem anderen, um sie bei Laune zu halten. Diese kümmert das offenbar nicht: Novartis wird über 2000 Arbeitsplätze in Basel und der Schweiz vernichten.

Der Pharmariese Novartis will in der Schweiz über 2100 Stellen vernichten. Dabei sollen 1400 Stellen in der Produktion und 700 Stellen im Dienstleistungsbereich gestrichen werden. Der Abbau soll gestaffelt über vier Jahre erfolgen, wie der Pharmakonzern mitteilte.

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Ein Fest der ArbeiterInnen

KJ Schweiz. Am Festa do Avante, dem Fest der Kommunistischen Partei Portugal, feierten über 80’000 Menschen die Werte der Nelkenrevolution, welche das Ende der faschistischen Diktatur unter Salazar 1974 bedeutete.

Vom 7. bis 9. September besuchten drei Mitglieder der Kommunistischen Jugend Schweiz das Pressefest der Kommunistischen Partei Portugal (PCP), das Festa do Avante. Dieses Ereignis findet jährlich in Seixal, einem Vorort gegenüber Lissabon statt. Über 80’000 Personen nahmen an dieser Veranstaltung teil, darunter eine grosse Anzahl RepräsentantInnen progressiver Organisationen sowie Kommunistischer Parteien der ganzen Welt.

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Für Lohn und Wertschätzung

Sabine Hunziker. Auch 27 Jahre nach dem ersten Frauenstreik der Schweiz besteht noch immer Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Der Kampf der Frauen für Gleichheit geht weiter: am 22. September in Bern.

Die Rechnung zur Lohngleichheit ist noch offen: PolitikerInnen und UnternehmerInnen interessiert es nicht, dass der Inhalt der Lohntüten Ende Monat bei gleicher Arbeit unterschiedlich ist. Seit 1981 gibt es den Grundsatz für Gleichberechtigung und 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das auf die Beseitigung von Benachteiligungen der Frauen im Erwerbsleben wie geringe Löhne oder ungleiche Anstellungschancen hinzielt. » Weiterlesen

Patriarchale Verbrechen

Branka Goldstein. Der Aufschwung der Frauenbewegung in den letzten Jahrzehnten brachte armutsbetroffenen Frauen wenig – in der patriarchalen Leistungsgesellschaft bleiben sie auf der Strecke. Ein Bericht zur Sozialapartheid, zu patriarchaler Gewalt und erniedrigender Sozialarbeit – von erwerbstätigen Frauen.

Ada rief mich an, ihre Stimme zitterte, stockte, sie weinte: «Ich habe überhaupt nichts mehr, auch nichts mehr zu essen für meine Kinder und die Sozialarbeiterin will mir meine Kinder wegnehmen, weil ich keine Wohnung finde …» Was war geschehen? » Weiterlesen

Leistungsentzug und Bevormundung

dab. Das neue Gesetz zu den Ergänzungsleistungen (EL) sieht unter anderem Kürzungen vor, wenn AHV- und IV-BezügerInnen ausbezahltes Pensionskassenkapital oder ein Erbe zu schnell aufbrauchen. Auch bisherige RentnerInnen sollen einer der Lebensführungskontrolle unterzogen werden.

Gut betuchte BundesparlamentarierInnen drohen damit, den Mittelstand und den Grossteil der RentnerInnen zu sozial Benachteiligten zu machen und finanziell zu bevormunden.

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Palästinenserin nicht willkommen

Manal Tamini

Tierrechtsgruppe Zürich. Die pro-israelische Plattform Audiatur-Online verhinderte den Aufritt von Manal Tamimi in Zürich, die seit Jahren als Betroffene gegen das israelische Besatzungsregime in der Westbank kämpft.

Die palästinensische Aktivistin Manal Tamimi hätte Anfang September auf Einladung von Café Palestine und der Gesellschaft Schweiz-Palästina bei zwei Veranstaltungen in Zürich über ihre Erfahrungen sprechen sollen, die sie beim Widerstand gegen die israelische Besatzung Palästinas gemacht hat.

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