Niemand schliesst jemanden aus – oder doch?

sah. Ohne Diskriminierung das Leben selbstbestimmt leben können: das ist das Ziel vom Netzwerk Avanti. Tatsächliche Gleichstellung soll für alle unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Herkunft, sozialer Stellung oder anderen persönlichen Merkmalen gelten.

«Soziale Selbsthilfe» war der Motor von Avanti, als der Verein 2002 von einer Gruppe körperbehinderter Frauen gegründet und am Internationalen Tag der Frau, am 8. März, offiziell lanciert wurde. Avanti ist Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen. Ein Kernteam informiert und vermittelt Kontakte zu spezialisierten Stellen, stellt Grundlagen zur Information zusammen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Und es formuliert aus: Behinderung sei kein «individuelles Defizit», sondern Folge einer Wechselwirkung zwischen der Beeinträchtigung und Barrieren in der Umwelt.
Wir kennen viele Vorurteile über «behinderte Menschen». Doch das ist nicht alles: Strukturelle Benachteiligung gibt es, wenn Betroffene rechtlich oder tatsächlich anders als andere Personen behandelt werden. Diskriminierung liegt vor, wenn betreffende Menschen ohne sachliche Rechtfertigung schlechter gestellt werden als andere Teilnehmer:innen der Gesellschaft. Missstände bestehen, wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung aller notwendig ist.

Nichts über uns ohne uns
Spuren solcher Benachteiligung finden sich noch heute im Alltag. Man denke nur an die schlechten Zugänge zu Bauten oder Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs. Oft ist es nur unter erschwerenden Bedingungen möglich, Ziele zu erreichen. Nicht alle Betroffenen kennen ihre Rechte, und auch weiteren Akteur:innen in der Lebenswirklichkeit dieser Frauen sowie der Gesellschaft allgemein scheinen wichtige Dokumente wie die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) nicht bekannt zu sein.
Die UNO-BRK konkretisiert wichtige Rechte von Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten. Ziel ist es, Selbstbestimmung und Teilhabe für Betroffene zu stärken. Auch ein Bundesgesetz gibt es, das Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen soll. Liest man das «Behindertengleichstellungsgesetz» (BehiG), so weiss man sofort, dass es hier noch viel Arbeit gibt, obwohl das Gesetz nur 24 Artikel hat.
Um wieder auf das Beispiel des Verkehrs zurückzukommen: Artikel 22 (Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr) hält fest, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs spätestens 20 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein müssen.

Mitglied einer besonders verletzlichen Gruppe
Das BehiG wurde 2002 verfasst. Fazit: Ziel weit verfehlt. Immerhin werden in Artikel 5 (Massnahmen von Bund und Kantonen) die besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen thematisiert. Zum Glück wird das BehiG bald überarbeitet. Hier setzt das Netzwerk Avanti an und kämpft für die Interessen von FLINTA ein. Denn: Frauen mit Behinderungen können von mehrfacher Diskriminierung betroffen sein.
Beispielsweise sind diese Frauen deutlich stärker als die Durchschnittsbevölkerung von Gewalt betroffen. Ob in Einrichtungen oder zuhause: Frauen erleben häufiger psychische, physische und sexualisierte Gewalt, da ihre Abhängigkeit von anderen grösser ist. Auch auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen mit Behinderungen seltener erwerbstätig, und wenn sie arbeiten, sind sie oft Teilzeit angestellt – aufgrund ihrer besonderen Situation. Auf politischer Ebene sind sie noch stark unterrepräsentiert. So werden ihre Interessen kaum vertreten.
Das sind nur die wichtigsten Punkte rund um die Lebensrealität dieser Frauen. Nun wird das BehiG revidiert, und eine progressive Inklusionsinitiative (eingereicht 2024) fordert rechtliche Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

Wichtige Lebensbereiche werden ausgeklammert
Das Komitee – im Lead der Behindertendachverband Inclusion Handicap – erwähnte auch das Recht, Wohnform und Wohnort frei zu wählen. Als Reaktion hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Das Papier, das der Bundesrat im Februar 2026 zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» vorlegte, enttäuschte die Unterstützungsnetzwerke schwer. Bereits der vorherige Entwurf musste nach grosser Kritik nachkorrigiert werden.
Fazit: Der Bundesrat legt kein verbindliches Inklusionsgesetz vor, das Bund, Kantonen und Gemeinden klare Vorgaben zur Umsetzung macht. Damit gibt es erneut keine Grundlage, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und echte Wahlfreiheit ermöglicht. So schreibt es die Menschenrechtsorganisation  Amnesty International auf amnesty.ch im Februar 2026. Die Initiative und ihr Gegenvorschlag werden nun dem Parlament überwiesen. Hier gibt es vielleicht erneut «Spielraum», um klarere Vorgaben zu erkämpfen.

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