Die Schweiz ist mitverantwortlich
sit. Anfang August erhielt der Bundesrat einen eingeschriebenen Brief von 207 Personen. Sie fordern die Landesregierung auf, den sich aus dem Völkerrecht ergebenden Pflichten endlich nachzu-kommen, denn die Eidgenossenschaft hat bisher gegen den Genozid in Gaza nichts Substantielles unternommen, gar das Gegenteil ist der Fall.
«Die Schweizer Regierung ist durch ihre Haltung in Verletzung von Art.1 Genozi-dkonvention mitverantwortlich für den mutmasslichen Genozid an der palästinensischen Bevölkerung. Wir fordern den Bundesrat deshalb auf, in Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich die dringend notwendigen Massnahmen zum Schutz der palästinensischen Bevölkerung zu ergreifen», heisst es in den Schlussfolgerungen des eingeschriebenen Briefs vom 9.August an den Bundesrat. Verfasst wurde das Schreiben von den Rechtsanwälten Marcel Bosonnet, Florian Wick und Philip Stolkin. Am Ende unterzeichneten 204 weitere Personen.
Keine Waffenlieferungen, keine Investitionen
Zu Beginn des 17-seitigen Schreibens heisst es: «Die Unterzeichnenden fordern den Bundesrat auf, in Befolgung der Genozidkonvention Art.I unverzüglich folgende Massnahmen zum Schutz der palästinensischen Bevölkerung zu ergreifen.» Es sind insgesamt elf Massnahmen, sprich klare Forderungen, so wie jene, die als erste genannt wird: «Jegliche Ausfuhr von Waffen oder militärischen Geräten nach Israel ist zu verbieten. Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sind durch das Verbot mitumfasst. Ebenso ist der Land- und Luftraum für deren Transfer über das Hoheitsgebiet der Schweiz zu schliessen.» Zweites soll «die Einfuhr aller Produkte und Waren, die aus den israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten stammen könnten, verboten werden.» Als Drittes folgt, dass «Investitionen, die zur Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas beitragen, soweit die Unternehmen der Schweizer Gerichtsbarkeit unterliegen, zu untersagen» sind. Damit verbunden ist die Forderung: «Jegliche Geldtransfers über Schweizer Banken oder andere von der Schweiz aus operierende Finanzinstitute an Siedler:innen und Siedlerorganisationen in den besetzten palästinensischen Gebieten sind zu unterbinden.» Auch weitere Massnahmen betreffen die wirtschaftliche und finanzielle Kooperation der Schweiz mit Israel. Das hat seinen Grund: Israel ist der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz im Nahen Osten und Nordafrika, mit einem Handelsvolumen von 1675 Milliarden Franken im Jahr 2023.
Rechtliche Begründung
Die rechtlichen Begründungen für diese Massnahmen stützen sich unter anderem auf Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Bereits 2004 stellte der IGH die Rechtswidrigkeit des Befestigungswalls auf palästinensischem Gebiet fest. Auch der UN-Sicherheitsrat bekräftigte im Jahr 2016 die Rechtswidrigkeit der israelischen Siedlungspolitik (Resolution 2334 vom 23.Dezember 2016), basierend auf der Vierten Genfer Konvention. Am 26.Januar 2024 traf der IGH im Verfahren Südafrikas gegen Israel eine einstweilige Anordnung: Israel müsse unverzüglich «alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen» ergreifen, um einen drohenden Genozid nach Art.II der Genozidkonvention zu verhindern. Konkret müsse Israel Handlungen gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza unterlassen, die Tötung, schwere körperliche oder psychische Schäden, absichtliche Herbeiführung lebensfeindlicher Bedingungen sowie Massnahmen zur Verhinderung von Geburten umfassen.
Ein Völkermord nach Art.II der Genozidkonvention umfasst alle Handlungen, die darauf abzielen, eine nationale, ethnische, «rassische» oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise «als solche» zu zerstören. Laut IGH bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass Israel im Rahmen seiner Militäroperationen in Gaza einige dieser Handlungen begangen hat. Genannt wird in der Begründung auch Artikel 89 Abs.1 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen. Er verpflichtet die Vertragsparteien, und damit auch die Schweiz, bei schwerwiegenden Verletzungen gemeinsam wie einzeln tätig zu werden. «Dennoch hat die Schweiz bislang keine wirksamen Vorstösse unternommen. Art.I der Genozidkonvention von 1948 verpflichtet die Vertragsstaaten, Völkermord zu verhindern und zu
bestrafen – unabhängig davon, ob er in Friedenszeiten oder Krieg begangen wird», ist im Schreiben zu lesen.
Genozidkonvention wiederholt verletzt
Das Schreiben geht dann auf die Lage in Gaza ein. Dabei erinnert es unter anderem daran, dass die gesamte Bevölkerung unter «akuter Ernährungsunsicherheit leidet». Laut der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) der UNO, einem internationalen Bewertungssystem für Ernährungslagen, sind 470000 Menschen von katastrophalem Hunger bedroht, über 71000 Kinder sowie mehr als 17000 Mütter benötigen dringend medizinische Behandlung.
Unter Punkt 3 geht das Schreiben auf die «Haltung der Schweiz» ein und hält gleich fest: «Die Schweiz hat gegen die durch Israel begangenen Kriegsverbrechen bis heute nichts Substantielles unternommen. Vielmehr verhinderte sie, dass solche Massnahmen ergriffen werden. Die Schweiz ist dadurch bis heute ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen und verletzt damit wiederholt die Schutzpflicht der
Genozidkonvention.» Mit der Unterzeichnung der Genozidkonvention übernahm die Schweiz gemäss Art.I eine Schutzpflicht, die auch Völkermord und Kriegsverbrechen im Ausland einschliesst. Erinnert wird aber auch daran, dass sich die «Pflicht zur Durchsetzung des Völkerrechts» auch aus der Bundesverfassung
ergibt: Schweizer Staatsorgane müssen das Völkerrecht im eigenen Verantwortungs-bereich durchsetzen, wenn andere Staaten es verletzen. Die Resolution 60/158 der UN-Generalversammlung vom 16.Dezember 2005 betont, dass Staaten bei der Terrorismusbekämpfung die Menschenrechte und Grundfreiheiten respektieren und gewährleisten müssen. Diese Resolution wird von Israel seit Jahren verletzt, ohne dass die Schweiz wirksame Schutzmassnahmen für die palästinensische Bevölkerung ergreift.
Anklageschrift und Lehrstunde
Wie bereits erwähnt, ist Israel ein wichtiger Handelspartner für die Eidgenossenschaft. Wenn auch nicht explizit so festgehalten, macht das Schreiben Folgendes deutlich: Für die offizielle Schweiz sind die wirtschaftlichen Interessen – und die damit verbundenen Profite der Schweizer Unternehmen – von viel grösserer Bedeutung als das Leiden der Menschen in Gaza. Der Brief hält fest, dass trotz «der Kenntnis über den mutmasslichen Genozid» die Schweiz weiterhin «ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu Israel unverändert» beibehalten hat. Anders als beim Russland-Ukraine-Krieg, wo die Schweiz ab dem 28.Februar 2022 umfassende EU-Sanktionspakete umsetzte, wurden gegen Israel «keine vergleichbaren Massnahmen ergriffen, obwohl ein Schutzgebot der Genozidkonvention besteht.»
Der Brief an den Bundesrat ist eine Anklageschrift und zugleich eine Lehrstunde im Völkerrecht. Er kann auf der Website dieser Zeitung als PDF heruntergeladen werden – es lohnt sich!
Siehe auch Interview mit Marcel Bosonnet