Bern: Polizeiwillkür durch Oberaufsicht abgesegnet

Vergangenen Januar verhaftete die Berner Polizei während zweier Demos über 200 Personen und sperrte diese unter unmenschlichen Bedingungen ein. Zwei Eingaben von Menschenrechtsgruppen schmetterte nun die zuständige Oberaufsichtskommission ab. Sie legitimiert dadurch das willkürliche Polizeivorgehen.

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein grundrechte.ch beantragten bei der Oberaufsichtskommission (OAK) eine Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008. Die nun veröffentlichte Antwort der OAK befinden sie für äusserst unbefriedigend.

Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK «unter den besonderen Rahmenbedingungen» als verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und ohne Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in überfüllten Freiluftkäfigen festzuhalten. – Ohne dass es ansatzweise zu Ausschreitungen gekommen ist, nota bene! Die OAK hält es weiter für verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden müssen und systematisch fotografiert werden.

Diffuse Gefährdungslage

Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Corrado Pardini (SP) im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK in weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei. Die massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten – und bei denen ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war – wird pauschal mit dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt. Die katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende Durchsuchungsprozedere verharmlost die OAK als Folge logistischer Probleme.

Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen. In den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren eingestellt oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen. Umso wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen politischen Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die Antwort der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar jeder Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen Polizeieinsatz zu rechtfertigen.

Augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der Antwort der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden Organisationen werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft verlangen,

  • … welche Massnahmen konkret umgesetzt werden
  • … ob und in welcher Form diese Umsetzung kontrolliert wird
  • … und für welche Empfehlungen angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
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3 Kommentare

  • Schauen Sie sich meine fatalen Erlebnisse mit den Berner Behörden, der Berner Justiz und anderen Mitgliedern dieser kriminellen Organisation (nach Art.260ter StGB) an. Sehen Sie sich meinen Vortrag an und zwar bis zum Ende, dann werden Sie begreifen.
    Die Home Page wird in den kommenden Tagen und Wochen laufend vervollständigt und die Verträge der AHV-Betrüger des Ausgleichsfonds der AHV und der Banken werden als Kopien im Netz einzusehen und auszudrucken sein.
    Alsdann interessiert mich Ihre Reaktion. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
    Auf bald!

  • Marcel Schenk

    Polizeiwillkür scheint, wie in den 60er-Jahren, wieder aufzukommen. Egal ob es sich bei den zu unrecht Angeschuldigten um eher rechts- oder linkslastige Bürger handelt. Gesetze dürfen nicht nach belieben ausgelegt werden, nur weil die Gesetzgeber bei der Behandlung zweifelhafter Handlungen von Bürgern nicht schnell genug reagieren können. In einigen Fällen schwindelt die Justiz sogar Sachverhalte vor, nimmt Personen fest. Streng genommen wären dies Asylgründe, denn wer ohne rechtliche Grundlage von der Justiz festgehalten oder inhaftiert wird, hat in einem anderen Land Anspruch auf Asyl. In dieser Hinsicht entwickelt sich die Schweiz immer mehr zu einem Bananenstaat. Das Problem der Schweizer ist, dass sich Geschädigte kaum organisieren. Vom Schweizer Fernsehen ist keine Hilfe zu erwarten, da es sich inzwischen um ein staatlich kontrolliertes Medium handelt. Es klingt vielleicht übertrieben aber ich glaube wir brauchen wieder sowas wie eine 68er-Revolution.
    Gruss, Marcel

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