Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
sit. Sollen Asylbewerber:innen statt Bargeld eine Bezahlkarte bekommen? So weit ist es bislang nicht – aber wir befinden uns auf direktem Weg dazu, denn auf Kantons- und Bundesebene wurden Vorstösse dazu eingereicht.
«Wir ersuchen den Regierungsrat, dass er die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern vorsieht», ist in der Motion der beiden Zürcher Kantonsrätinnen Christina Zurfluh Fraefel (SVP) und Linda Camenisch (FDP) vom 26.Februar zu lesen. Konkret: Asylbewerber:innen sollen statt Bargeld eine Zahlkarte bekommen, mit der sie in ein paar wenigen Geschäften einkaufen können.
Absurd und verlogen
Immerhin hat der Zürcher Kantonsrat an seiner Sitzung vom 24.Juni das Vorhaben abgelehnt. Doch bereits der Blick auf das Abstimmungsresultat im Rat zeigt, wie breit solche rassistischen Vorhaben abgestützt sind: 77 Parlamentarier:innen, heisst 45 Prozent, stimmten der Motion zu, 94 lehnten sie ab. Die Ja-Stimmen kamen aus den Reihen der SVP und der FDP. Von der SVP kennt mensch nichts anderes. Dass sich jedoch die Zürcher FDP auf ein so tiefes, rassistisches Niveau hinunterlässt, ist ein Armutszeugnis sondergleichen für die einst so stolze Vertreterin einer liberalen Gesellschaft. So drängt sich die schon fast beängstigende Frage auf: Würde der Vorschlag einer «Zahlkarte für Asylant:innen» in Form einer Volksinitiative an der Urne scheitern oder angenommen werden?
Die Begründung der beiden bürgerlichen Frauen liest sich absurd und verlogen. Gleichzeitig ist sie ein Bilderbuchbeispiel dafür, wie der Rassismus geschürt und gefüttert wird. «Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bekämpft Schlepperkriminalität und senkt Anreize zur illegalen Migration», behaupten die beiden Unterzeichnerinnen der Motion. Und weiter: «Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.»
Neun Franken pro Tag
Was den beiden Unterzeichnerinnen der Motion besonders stört, ist «die finanzielle Unterstützung, die die westliche Welt Asylmigranten gewährt». Diese werde «in grossem Umfang dazu missbraucht, in die lokale Wirtschaft der Herkunftsländer zu fliessen.» Solche Zahlungen würden «bis zu zehn Prozent des BIP einiger Herkunftsländer» ausmachen, wird behauptet. Ein Herkunftsland ist zum Beispiel Afghanistan. Das BIP, also das Bruttoinlandprodukt, betrug im Jahr 2022 14,9 Milliarden US-Dollar. Zehn Prozent entsprechen demnach 1,49 Milliarden US-Dollar, rund 1,35 Milliarden Franken. Doch, was meinen Christina Zurfluh Fraefel und Linda Camenisch aber genau? Dass alle afghanischen «Asylmigranten in der westlichen Welt» 1,35 Milliarden Franken in die «lokale Wirtschaft» des Heimatlands verschieben? Falls dem so sein sollte, was stark zu bezweifeln ist, würde der Beitrag aus der Schweiz sehr bescheiden ausfallen: Weggewiesene Asylsuchende in Rückkehrzentren erhalten neben Sachleistungen neun Franken pro Tag für den Lebensunterhalt. Bei Asylsuchende in kantonalen Durchgangszentren sind es 15.65 Franken pro Tag, wobei die Auszahlung alle zwei Wochen erfolgt. So muss selbst die Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons Zürich festhalten: «Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Beträge ausreichen, um Zahlungen an Schlepper oder ins Herkunftsland vorzunehmen.» Fakten spielen aber für Zurfluh Fraefel und Camenisch keine Rolle. Vielmehr soll mit ihrem Vorstoss die Vorstellung gefüttert werden, dass unser Schweizer Geld, also unsere so gut gemeinte Hilfe missbraucht und wir von Asylbewerber:innen ausgenutzt werden. So lautet seit Jahrzehnten die Propaganda der SVP, die sie zur stärksten Partei im Lande macht – traurig, aber wahr.
Kommen alle zu uns?
In der Motion wird darauf hingewiesen, dass einige deutsche Landeskreisen eine Bezahlkarte für Asylbewer-ber:innen eingeführt haben. Darauf bezieht sich auch der SVP-Nationalrat Mike Egger aus dem Kanton St.Gallen in seiner Interpellation an den Bundesrat, die er Ende Februar eingereichte. Egger, der unter anderem Co-Präsident des Vereins «Sichere Grenzen im Rheintal (SGiR)» ist, hält fest: «Die Rückmeldungen der deutschen Behörden zeigen, dass beispielsweise abgewiesene Asylbewerber, die vorher Sozialhilfe in bar bezogen hatten, auf die Bezahlkarte verzichteten und ausgereist sind, da sie offensichtlich nicht auf Unterstützung angewiesen waren.» Beweise dafür nennt er nicht. Als guter Patriot, der die Schweizer Grenzen schützen will, hat er andere Sorgen: Die geplante flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in Deutschland könne dazu führen, dass «Personen des Asylbereichs in die Schweiz ausweichen, wo sie weiterhin über Bargeld verfügen können.» Deshalb gäbe es bereits «in einigen Kantonen Bestrebungen, Bezahlkarten einzuführen», womit sich der Kreis mit der Motion im Zürcher Kantonsrat wieder schliesst.
…ist Widerstand Pflicht
Wie bereits erwähnt, hat das Zürcher Parlament die Motion von Christina Zurfluh Fraefel und Linda Camenisch abgelehnt. Auch der Bundesrat hält (noch?) nichts von einer Bezahlkarte, wie er in seiner Antwort auf die Interpellation von Egger festhält. Doch weder die Kantonsregierung in Zürich noch die Landesregierung in Bern lehnen den Vorschlag aus humanitären Gründen ab. So sucht mensch etwa das Wort «Menschenwürde» in beiden Antworten vergeblich. Der Zürcher Regierungsrat hält fest, dass die Einführung einer Bezahlkarte «keinen Mehrwert» bringen würde. Sie kommt zum Schluss: «In jedem Fall dürfte die Umsetzung administrativ aufwendig und mit hohen Kosten verbunden sein, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen dürften.» Und hingewiesen wird darauf, dass «sowohl der Kanton als auch die Gemeinden bereits heute gestützt auf die geltenden Rechtsgrundlagen Bezahlkarten als Unterstützungsform einführen» können. Wetten, dass dies eher früher als später der Fall sein wird? Aber wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!