Entsorgbare BürgerInnen

01_demo-bernDer 19-jährige Christian I. wird ausgebürgert, weil er dem «Ansehen der Schweiz» schadet. Es ist das erste Mal seit 70 Jahren, dass diese Form der Ausbürgerung zur Anwendung kommt. Damit beugen sich die Behörden vorzeitig der SVP, die den Automatismus in der Justiz durchsetzen will.

In der Schweiz sind Ausbürgerungen normal. Der SBB-Mitarbeiter A. aus Angola heiratete 1998 eine Schweizerin aus Hütwangen. Im Rahmen der erleichterten Einbürgerung erhielt er ein paar Jahre später den Schweizer Pass. Die Ehe verlief nicht gut und ging 2007 in die Brüche. Als Scheidungsgrund nannte die Frau die Persönlichkeitsentwicklung ihres Ehepartners, nachdem er einer Freikirche beigetreten war. Der Präsident ihrer Wohngemeinde stellte nach der Trennung eine Anzeige wegen «Scheinehe». A. wurde vom Amt für Migration ausgebürgert. Er ist nicht der einzige. In den letzten zehn Jahren wurde 567 Menschen das Bürgerrecht aberkannt, meist wegen Verdachts auf «Scheinehe» und «falschen Angaben» bei der Einbürgerung.

«Unwürdige Elemente»

Am 10. Mai 2016 eröffnete das Staatssekretariat für Migration ein Verfahren gegen Christian I., um ihm das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. Der Fall von Christian I. stellt ein Novum des Schweizer Regimes im Umgang mit dem Bürgerrecht dar: Zum ersten Mal seit siebzig Jahren wird eine Person wegen «sicherheitspolitischer oder rufschädigender Vergehen gegen die Schweiz» ausgebürgert. Der 19-jährige Doppelbürger mit italienischem Pass ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Eingebürgert wurde Christian I. im Alter von acht Monaten. Der junge Mann gilt in den Medien als «Jihadist». Er soll sich 2015 dem Islamischen Staat angeschlossen haben und im syrischen Bürgerkrieg an Kampfhandlungen beteiligt gewesen sein. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte der Journalist Kurt Pelda, dass der Mann umgekommen sei.

Zur Zeit des Zweiten Weltkriegs und darüber hinaus galt in der Schweiz das Vollmachtenregime: Mit Bundesratsbeschlüssen wurden NazisympathisantInnen ausgebürgert. Henri Guisan, Oberbefehlshaber der Schweizer Armee während des Zweiten Weltkriegs und Nationalheiliger, forderte die Ausbürgerung von «unwürdigen Elementen», die im Ausland gegen die Schweiz agierten. Der Staat müsse sich damit «vor der ausländischen Infiltration schützen». Die Ausbürgerung war ein Mittel zur politischen Säuberung und um sich unerwünschten Personen zu entledigen.

Einbürgerungsverbot für KommunistInnen

Ein Mittel, das jedoch sehr viel häufiger zu Anwendung kam, war die Verhinderung der Einbürgerung. In der Zeit des Zweiten Weltkriegs konnte dies für die Verfolgten des Naziregimes tödliche Folgen haben: Achtzig Prozent der aus politischen Gründen abgewiesenen BewerberInnen damals waren zwar mutmassliche Nazis, den Rest bildeten aber KommunistInnen und GewerkschafterInnen.

In Zürich beantragte der FDP-Stadtrat Joachim Hefti 1933 zunächst erfolglos, KommunistInnen generell vom Bürgerrecht auszuschliessen. 1957 wurde schliesslich hinter verschlossenen Türen ein Antrag, der wiederum von der FDP stammte, angenommen, womit «die Aufnahme von aktiven Kommunisten ins Bürgerrecht» prinzipiell abgelehnt wurde. Das Einbürgerungsverbot blieb bis 1966 bestehen. Im Gegensatz zu den KommunistInnen gab es für Nazis nie ein offizielles Einbürgerungsverbot.

Heutzutage können die Behörden den Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes von 1952 nutzen. Dieser legt fest, dass einer Person das Bürgerrecht entzogen werden kann, wenn ihr Verhalten «den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist». In Grossbritannien ist diese Praxis schon länger üblich. Seit 2006 kann der britische Innenminister eine Staatsbürgerschaft für nichtig erklären, wenn dies «dem öffentlichen Wohlergehen» diene. Seither wurden mindestens 27 Personen aus Sicherheitsgründen ausgebürgert. Theoretisch würde sich der Entscheid anfechten lassen. Bisher hat nur Hilal A. Beschwerde eingereicht. Er hatte nach seiner Ausbürgerung geklagt, ohne britischen Pass werde er staatenlos. Die britischen Behörden änderten daraufhin das Gesetz kurzerhand. Neu wird Staatenlosigkeit durch Ausbürgerung in Kauf genommen. Hilal A. verlor sein Bürgerrecht 2013 ein zweites Mal.

Justiz aushebeln

Mit der Ausbürgerung von Christian I. entledigt sich die Schweiz ihrer Verantwortung. Christian I. ist in diesem Land aufgewachsen und wurde von dieser Gesellschaft geprägt. Es ist die schweizerische, «abendländische» Kultur, die diesen jungen Mann in den «Jihad» getrieben hat.

Mit der Ausbürgerung kommen die Behörden den Forderungen der antidemokratischen SVP nach. Es ist die Fortsetzung des Prozesses, der zuletzt in der zum Glück verhinderten «Durchsetzungsinitiative» gipfelte, um die Justiz auszuhebeln und unter die Kontrolle des von der SVP dominierten Parlaments zu bringen

SVP-Präsident Toni Brunner forderte Ende letzten Jahres mit einer parlamentarischen Initiative, dass «schweizerisch-ausländischen DoppelbürgerInnen, die in der Schweiz oder im Ausland extremistische Gewalttaten verüben oder an Kampfhandlungen teilnehmen, das Bürgerrecht zwingend aberkannt wird». Man dürfe den Vollzugsbehörden dabei keinen Ermessensspielraum geben. Der Nationalrat hat die Initiative angenommen, im Ständerat wurde sie kürzlich abgelehnt – der geplante Automatismus war einer der Gründe für die Ablehnung.

Angesichts dieser Entwicklung erklärt die Tageszeitung «Der Bund» richtig: «Wer mehr als einen Pass besitzt, lebt offenbar ein Stück unsicherer. Das Ausbürgerungsgesetz schafft zwei Kategorien Bürger: einfarbige, denen nichts passieren kann, und bunte, die entsorgbar sind.»

 

Aus dem vorwärts vom 3. Juni 2016 Unterstütze uns mit einem Abo!

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