Wehrdienstersatz trotz Untauglichkeit

sah. Dienstwillige Männer*, die aufgrund einer leichten Behinderung für militärdienstuntauglich erklärt werden, müssen keine Wehrdienstersatzabgabe mehr leisten. Die Schweiz hat ihre Gesetzgebung angepasst – das Resultat ist aber unbefriedigend.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte 2021, dass dienstwillige Männer* mit einer leichten Behinderung, die keinen Militärdienst leisten können, nicht zur Wehrdienstersatzabgabe verpflichtet werden dürfen. Wird trotzdem eine Abgabe verlangt, dann liegt eine Diskriminierung vor – so wie es beispielsweise in der Schweiz der Fall war.

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