Streichung aus dem Strafgesetzbuch!

sah. Ein langer Kampf ging voraus, bis es vor zwanzig Jahren zur Regelung der Abtreibung in der Schweiz kam. Ein Grund zu feiern, aber auch neue Forderungen zu stellen. Abtreibung soll künftig als eine Frage der Gesundheit – und nicht mehr als Strafsache – behandelt werden.

Im Rahmen einer Volksabstimmung vom 2.Juni 2002 wurde die neue Regelung zur Abtreibung mit einer grossen Mehrheit von 72,2 Prozent angenommen. Wie auf der Seite bj.admin.ch festgehalten wird, ist der Schwangerschaftsabbruch gemäss den neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. Ist dies der Fall, muss der Arzt* oder die Ärztin* mit der Frau ein eingehendes Gespräch führen und sie bei ihrem Entscheid beraten.

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