Schluss mit faulen Kompromissen!
dom. Die Schweiz braucht die Bilateralen-III, um dem wachsenden Druck aus Brüssel standzuhalten. Dafür ist die Linke in mehreren Punkten zurückgewichen. Und siehe da: Kaum ist ein Kompromiss geschlossen, will ihn die Wirtschaftskommission des Ständerats schon wieder auflösen.
«Wenn etwas wackelt und man immer wieder dran stösst, dann kippt es irgendwann», warnt Pirmin Bischof. Stimmt wohl. Aber als Mitte-Ständerat sorgt er sich vor allem um die Bilateralen-III insgesamt – nicht um den Lohnschutz und die erkämpften Rechte der Arbeiter:innen, an denen im Rahmen der laufenden Verhandlungen unablässig gerüttelt wird.
Widerstände gegen das neue Vertragswerk mit der EU gibt es ja einige – aber nur derjenige von linker Seite wird gerade Schritt für Schritt gebrochen. So hat etwa die SVP den Bilateralen-III nie zugestimmt, hat sich nie was abringen lassen. Im Gegenteil bekämpft sie die Verträge seit Jahren vehement mit Volksinitiativen. Sei es über die Zuwanderung oder mittels Einführung eines obligatorischen Referendums (Ständemehr).
Auch die Landwirtschaft steht stramm. Das Agrarabkommen bleibt von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen, Grenzschutz, Direktzahlungen und Tierwohlregeln bleiben in Schweizer Kompetenz. Nur an einer Stelle wurde tatsächlich verhandelt: bei den Arbeitsbedingungen. Und genau dieser ausgehandelte Kompromiss steht jetzt schon wieder zur Diskussion.
Politik der Kompromisse
Seit 2021 verlangt Brüssel ein umfassendes Gesamtpaket statt einzelner Verträge. Die EU steht unter Druck: Krise, Kriege an ihren Rändern, Energieabhängigkeiten, Sanktionsregimes. Den aufkommenden Anpassungsdruck reicht sie an ihre Nachbarschaft weiter – das führte in der Schweiz zu Widerständen. Auch SP und Gewerkschaften verhinderten zunächst eine rasche Einigung mit Brüssel.
Heute jedoch steht ein Vertragswerk, in dem die Linke in vielen strittigen Punkten zurückgewichen ist. Bei der Unionsbürgerrichtlinie, die Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger:innen regelt, wehrte sich die SP einst gegen zusätzlichen Druck auf die Sozialwerke – heute trägt sie eine Fassung mit, in der die Richtlinie zwar nicht integral, aber in wesentlichen Teilen übernommen wird. Beim Stromabkommen warnte die SP vor einer Liberalisierung des Markts – herausgekommen ist eine Marktöffnung,
reguliert durch Grundversorgungspflicht und Service-Public-Klauseln.
Und beim Lohnschutz? Die bestehenden flankierenden Massnahmen sollen im EU-Rahmen partiell gelockert werden. Im Gegenzug wurde ein 14-Punkte-Lohnschutzpaket ausgehandelt, das unter anderem eine Kautionspflicht für Firmen mit dokumentierten Lohnverstössen, eine verschärfte Solidarhaftung von Erstunternehmen für ihre Subunternehmen, Regeln zu Spesen sowie einen Kündigungsschutz für Personalvertreter:innen umfasst.
Angriffe von bürgerlicher Seite
Kaum ist der Kompromiss geschlossen, greift ihn die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S), und zwar an drei Stellen: Bei der Kautionspflicht verweigert sie die vereinbarte Beschränkung auf Firmen mit dokumentierten Lohnverstössen und hält an der heutigen, breiter gefassten Pflicht fest. Die neu geplante Solidarhaftung, mit der Erstunternehmen für Lohndumping ihrer Subunternehmen hätten geradestehen müssen, streicht sie ganz. Und auch der Kündigungsschutz für Personalvertreter:innen fällt weg. Am schwersten wiegt der zweite Punkt. Die Solidarhaftung ist eine seit vielen Jahren erhobene gewerkschaftliche Forderung. Die Kautionspflicht greift nur bei der direkt beauftragten Firma. Die eigentliche Umgehung beim Lohndumping läuft aber meist über Subunternehmen: Ein Unternehmen vergibt Aufträge an billige, oft kaum greifbare ausländische Subunternehmen weiter. Genau dort hätte die Solidarhaftung angesetzt – indem sie das grössere, meist inländische Erstunternehmen in die Pflicht nimmt, unabhängig davon, auf welcher Stufe der Verstoss tatsächlich passiert. Für die Gewerkschaften war das der eigentliche Fortschritt im ganzen Paket – und ausgerechnet den streicht die WAK-S ersatzlos.
Die SP reagiert scharf: Die WAK-S greife «die Lohnabhängigen frontal an» und stelle sich «zusätzlich gegen das Verhandlungsergebnis mit der EU». Nur: Genau das war absehbar. Wer einen Kompromiss feiert, kaum dass er steht, hat aus der jüngeren Verhandlungsgeschichte wenig gelernt – bürgerliche Zugeständnisse sind nie das letzte Wort, sondern meist nur die erste Verhandlungsrunde. Mit Marx gesprochen: Das Kapital drängt strukturell darauf, die Kosten der Arbeitskraft zu senken, unabhängig davon, was gestern vereinbart wurde.
Gewerkschaften: Wo ist die rote Linie?
SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt klar: Man habe «das EU-Vertragspaket mit 14 Lohnschutzmassnahmen akzeptiert … nicht mit 13 oder nur zehn» – damit stehe das ganze Vertragspaket infrage. Auch Travail Suisse protestiert: Ein «gutes Verhältnis zur EU» sei wichtig, aber «die Zeche dafür» sollten nicht die Arbeiter:innen bezahlen, so Präsident Adrian Wüthrich. Ob diese Ansagen halten, wenn es hart auf hart kommt, ist die eigentliche Machtprobe.
Der Ständerat debattiert das Geschäft in der Herbstsession im September 2026, danach ist der Nationalrat am Zug, ehe das gesamte Vertragswerk vor das Volk kommt. Zu hoffen ist, dass SP und Gewerkschaften nicht weiter einknicken – dass nicht kippt, woran tatsächlich unablässig gerüttelt wird: am Lohnschutz, an den Rechten der Arbeiter:innen. Die Lektion aus diesen Verhandlungen, bei den Bilateralen III wie anderswo, kann nur lauten: Kompromisse werden im bürgerlich dominierten Parlament immer weiter geschliffen, solange man sie schliesst. Man will hoffen, dass die Linke in ihrem starken Zug in den EU-Raum nicht ausgerechnet einige ihrer wichtigsten Errungenschaften preisgibt.
