Repression und Geschäftsinteressen

dab. Das revidierte DNA-Profil-Gesetz wurde vom Nationalrat angenommen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen damit weit mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen dürfen als bisher. Die Befürworter*innen sahen darin ein
Wunderwerk der Kriminalistik, die Gegner*innen mahnten erfolglos Grundrechts- und Datenschutzprobleme an.

Jeder Mensch hinterlässt immer und überall DNA-Spuren, die umfangreiche und sensible Informationen über die betreffende Person liefern können. Wie in den meisten europäischen Ländern war auch in der Schweiz bisher eine polizeiliche Verwendung der DNA aus Datenschutzgründen nur gestattet, um eine Person zu identifizieren. Mit der Revision des DNA-Profil-Gesetzes sollen nun aber die Zugriffsmöglichkeiten aus dem Erbgut für Strafverfolgungsbehörden erweitert werden.

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