Rechtswidriges Verhalten der Polizei
sit. Am 17. Mai 2024 sperrte die Polizei den Zugang zur Universität in Zürich ab und sprach
mehrere Wegweisungen gegen Studierende aus. Drei Betroffene wehrten sich gegen das
unverhältnismässige Vorgehen und bekamen am Ende recht.
«Die Stadtpolizei hat nun der Beschwerde von Studierenden recht gegeben und somit anerkannt, dass diese Massnahmen die Grundrechte der Studierenden verletzten und rechtswidrig waren», informiert der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) in seiner Medienmitteilung vom 22.Januar. Dass die Polizei Fehler öffentlich zugibt, kommt selten vor – was ist also geschehen?