Oberflächliche Digitalisierung

dab. Eine Online-Plattform soll den Aktenaustausch zwischen den an Justizverfahren beteiligten Parteien vereinfachen. Der Entwurf für das «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)» kümmert sich kaum um Datenschutz und -sicherheit.

Betroffen sein vom neuen Gesetz werden kantonale und nationale Gerichtsbehörden, über 11000 Anwält*innen und Private, die ein Baugesuch oder eine Einsprache einreichen. «Wenn nur jede Anwältin und einer von 500 Bürger*innen pro Arbeitstag eine Eingabe macht oder eine Zustellung erhält, werden auf der geplanten Plattform pro Arbeitstag künftig 50000 Übermittlungen stattfinden», schätzt Erik Schönenberger, der die Entstehung des Gesetzes kritisch beobachtet, in der Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft Schweiz. «Aus der Zielsetzung im Gesetzesvorentwurf sowie dem erläuternden Bericht des Bundesamts wird nicht klar, ob sich die neu zu schaffende Plattform ausschliesslich um die Zustellung und den Empfang oder auch um die Ablage sowie die Verwaltung der Dokumente kümmern soll.»

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