Missachtete Forderungen

sah. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau* und Mann* (GlG) wurde revidiert. Die Änderung trat per 1.Juli 2020 in Kraft mit dem Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Was taugt diese Änderung wirklich?

Das seit dem 1.Juli 1996 gültige Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) sollte die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erleichtern. Trotz dieses Artikels besteht noch bis heute ein unerklärter Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern.

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