Mehr Filme exportieren

dab. Eine erweiterte Investitionspflicht ins Filmschaffen soll laut der ständerätlichen Kulturkommission WBK im Filmgesetz festgeschrieben werden. Der Nationalrat hat die Pflicht schon mal zusammengestrichen.

Der ständerätliche Vorschlag wird in der Branche als «Lex Netflix» bezeichnet. Roland Hur-schler, Geschäftsleiter Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) spricht von einem «Hoffnungsschimmer für Schweizer Filmschaffende». Und weiter: «Die Revision des Filmgesetzes – besser bekannt als ‹Lex Netflix› – ist politisch umstritten. Und gleichzeitig für uns Schweizer Filmschaffende enorm wichtig. Wir begrüssen deshalb, dass die ständerätliche Kulturkommission viele Entscheide des Nationalrats wieder rückgängig machen will – denn dieser hat das Gesetz regelrecht ausgehöhlt.» Der Grundgedanke der Investitionspflicht lautet: Wer Filme zeigt, soll auch in Filme investieren. Streaming-Plattformen und ausländische Werbefenster sollen einen Anteil ihrer Einnahmen ins Schweizer Filmschaffen investieren oder eine entsprechende Abgabe leisten. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage vier Prozent der Bruttoeinnahmen vorgeschlagen. Eine Abgabe, die im internationalen Vergleich nicht hoch ist. «Netflix muss beispielsweise seit Anfang Jahr 20 bis 25 Prozent der Einnahmen, die es in Frankreich generiert, ins Filmschaffen investieren», sagt Hurschler.

Sie müssen Sich um den weiteren Inhalt lesen zu können. Sie können Sich hier registrieren.
Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Sicherheit untenstehende Aufgabe lösen * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.