Klassenjustiz ist kein Rechtsstaat

flo. Trotz eines Berges an Beweisen für wiederholtes Fehlverhalten wurde eine Basler Migrationsbeamtin vor dem Baselbieter Strafgericht freigesprochen. Der Fall führt schockierend vor, wie Beamt:innen ihre Machtposition ausnutzen können, um hunderte Menschen staatlicher Willkür auszusetzen.

Die Worte des Richters bei der Urteilsverkündung stellen dem Amt für Migration Basel-Landschaft ein verheerendes Zeugnis aus: Es herrsche eine Kultur des «Wegschauens als Führungsprinzip». Es geht um den Fall der Abteilungsleiterin S.B., die im Rahmen ihrer Tätigkeit über Jahre hinweg gezielt und systematisch gewissen Migrant:innen geschadet haben soll.

Skandalöses Urteil
Obwohl die Taten der Beschuldigten im Verfahren nirgends infrage gestellt wurden, sprach das Gericht sie vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm sowie der Nötigung vollumfänglich frei. Gegenüber der Angeklagten hielt der Richter dennoch fest: «Der Freispruch bedeutet keineswegs, dass es kein Fehlverhalten von Ihnen gegeben hat. Sie waren auf einer Mission und sind dabei in fragwürdiger Weise vorgegangen.» Nun bleibe zu hoffen, so der Richter weiter, dass die Probleme im Amt auf anderer Ebene gelöst werden. Den Karren in den Dreck gefahren hatte die Basler Staatsanwaltschaft und dort vor allem ein mittlerweile pensionierter Staatsanwalt. So führte die Anklagebehörde in einem Fall mit potenziell Hunderten Geschädigten gerade einmal drei Einvernahmen durch: eine mit der Beschuldigten und zwei mit den Whistleblowern, die 2024 nach zwei Jahren Tätigkeit unter der Abteilungsleiterin beschlossen hatten, dass es so nicht weitergehen könne. Grund für den Freispruch: Die Anklage sei zu ungenau formuliert, die Abläufe im Amt seien unklar und überhaupt sei das Strafgericht nicht zuständig. Laut Urteilsverkündung hätte die Sache vor das Verwaltungsgericht gehört. Damit drückt sich aber auch das Gericht vor der Verantwortung in diesem Fall – so wurde nicht ausgeführt, weshalb die Anklageschrift nicht zur Überprüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft zurückgeschickt wurde.

Willkür und Diskriminierung
Mindestens viereinhalb Jahre lang soll die Abteilungsleiterin S.B. ihre rassistischen Vorstellungen in Amtspolitik übersetzt haben. So sollen Gesuchsteller:innen Drohbriefe des Amts erhalten haben – bewusst nicht in Form einer offiziellen Verfügung, damit Beschwerden ins Leere laufen. Darin sei ihnen mit dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung gedroht worden, falls sie ein Gesuch um Prämienverbilligung stellen. Weiter habe sie EU-Bürger:innen wegen geringfügiger Delikte zur Ausreise gedrängt – allein 2022 und 2023 seien 489 solcher Schreiben verschickt worden, die gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. Gleichzeitig seien Verfahren verzögert, unzulässige Gebühren erhoben und aufgrund äusserer Merkmale wie Kopftuch oder Bart zusätzliche Befragungen angeordnet worden. Zudem habe die Abteilungsleiterin in einem für andere Mitarbeitende einsehbaren Chat herabsetzende Nachrichten über Muslim:innen veröffentlicht. Weiter missachtete S.B. 2021 das Amtsgeheimnis sowie einen gegen sie angeordneten Ausstand.

Eine Krähe …
Insgesamt zeigte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall eindrücklich, wie sehr sie Teil einer bourgeoisen Justizmaschinerie ist: Im Plädoyer liess sie mehrere Anklagepunkte fallen. So etwa den Vorwurf der Nötigung, wonach Migrant:innen daran gehindert worden seien, Prämienverbilligungen zu beantragen. Mit ungewöhnlicher Grosszügigkeit verwies die Anklage darauf, dass man schliesslich nicht wissen könne, ob dabei Vorsatz vorgelegen habe. Sogar wurde der Beschuldigten positiv ausgelegt, dass sie – so die Staatsanwaltschaft – geglaubt habe, im Interesse des Landes zu handeln.
Dabei ist klar: Der Bruch geltenden Rechts kann nicht im Interesse eines Rechtsstaats liegen. Und im Interesse ebendieses Staates sollte es sein, dass gegenüber vulnerablen Menschen keine straffreie, skandalöse Willkür möglich ist. Die von Rechten so lautstark kritisierte «Kuscheljustiz» existiert offenbar zumindest dann, wenn sie sich als Klassenjustiz erweist – eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Am Ende forderte die Anklage lediglich eine bedingte Geldstrafe.
Besonders deutlich zeigt sich der Unwille der Staatsanwaltschaft in der Begründung, die
Beschuldigte sei durch den Verlust ihrer Kaderstelle bereits genügend bestraft. Man sollte sich allerdings nicht zu früh darüber freuen, dass die ehemalige Abteilungsleiterin mit ihrem Verhalten ihre Karriere in den Sand gesetzt habe: Mittlerweile arbeitet sie für die SVP.

PdA fordert umfassende Aufarbeitung
Auch die PdAS Sektion Basel verurteilt den Freispruch von S.B. scharf. In der ausführlichen Stellungnahme halten die Basler Genoss:innen unter anderem fest: «Dass S.B. so lange ihr Amt für ihre rassistischen Handlungen missbrauchen konnte, zeugt vom systemischen Charakter der Geschehnisse.»
Die Partei fordert eine umfassende Aufarbeitung. Es brauche «eine gründliche und öffentliche Aufarbeitung der Zustände bei den Baselbieter Behörden». Nicht nur S.B., sondern auch jene, die das von ihr ausgeübte Unrecht ermöglicht hätten, müssten öffentlich wahrnehmbar zur Verantwortung gezogen werden. «Steigbügelhalter in diesem Fall sind in unseren Augen auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht», hält die PdAS fest. Ebenso verlangen die Basler Genoss:innen eine unabhängige und separate Anlaufstelle für die Geschädigten von S.B. und dem Migrationsamt Basel-Landschaft sowie eine ausreichende Entschädigung der Betroffenen. Entscheide, die von S.B. oder unter ihrer Leitung gefällt wurden, müssten gegebenenfalls neu beurteilt werden. Zudem brauche es flächendeckende und obligatorische Sensibilisierungsschulungen zu Rassismus und diskriminierenden Behördenpraktiken für behördliches Personal – insbesondere in den Bereichen Migration und Asyl. Nicht zuletzt seien ausreichende Massnahmen notwendig,um künftig zu verhindern, dass Personen mit einer Haltung wie S.B. in vergleichbare Positionen
gelangen.

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