Juristischer Sieg im Kanton Zürich

sit. Das Verbot von Kundgebungen mit mehr als 15 Personen verstösst gegen die Bundesverfassung. So entschied das Verwaltungsgericht und gab somit einem breiten linken Bündnis Recht. Was dies konkret für die bereits ausgesprochenen Verzeigungen gegen Aktivist*innen bedeutet, ist noch offen.

In Zürich spielte sich ein wichtiger Kampf bereits vor dem 1.Mai ab, dessen vorläufigen Ausgang jedoch erst am 6.Mai bekannt wurde. «Wir bedauern, dass die Klärung für die 1.Mai-Aktionen in diesem Jahr zu spät kam und der 1.Mai unnötigerweise unter zu restriktiven Einschränkungen stattfinden musste.

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