Grundrechtedemonteur NdB

flo. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem Urteil fest: Die aktuelle Gesetzgrundlage zur Massenüberwachung ist nicht verfassungskonform. Der Bruch unserer Rechte darf aber noch Jahre weiter gehen – und reiht sich eins zu eins in die Schweizer Geschichte ein.

Den Geheimdiensten gibt man die kleine Fingerspitze, und sie reissen einem den Arm an der Schulter aus.

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