Einschränkung Rechte einiger schwächt alle

sah. Moderne Medizin betont vordergründig das Recht auf Würde, Selbstbestimmung und informierte Zustimmung bei medizinischen Eingriffen. Gleichzeitig gibt es aber Ausnahmen, wenn Menschen «nicht in der Lage sind, zu entscheiden». Zusammen mit Personalmangel und Einsparungen in den Betrieben häufen sich Zwangsmassnahmen.

Am 2.Januar 2021 starb ein junger Mann im Universitätsspital Zürich an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Zuvor war er während einer fürsorgerischen Unterbringung in der psychiatrischen Klinik Königsfelden im Kanton Aargau interniert. Wochenlang brachte man den Patienten in einem Isolierzimmer unter. Isolierung als zeitweise räumliche Absonderung eines Patienten ist freiheitsbeschränkend und gilt als Zwangsmassnahme. Immer wieder hat der junge Mann sich am Kopf verletzt. Dann fand man ihn bewusstlos. Die Menschenrechtsorganisation humanrights.ch schrieb im Januar 2026 auf ihrer Internetseite, dass in einem psychologischen Gutachten zum Fall stand, dass der ungute Verlauf mit einer entsprechenden Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können.

Mehr Schaden als Nutzen
Professor Dr. Dirk Richter schrieb 2024 zu diesem Thema das Buch «Coercion and Violence in Mental Health Setting». Aufmerksam auf den Missstand rund um Zwang in der Psychiatrie wurde man spätestens Mitte der 1990er-Jahre. Zuvor wurde das «Werkzeug» des Zwanges als notwendig akzeptiert. Erst mit den 2010er-Jahren begannen Foscher:innen, die Auswirkungen von Zwang in der Medizin systematisch zu erforschen, und zogen auch Erfahrungen der Betroffenen mit ein. Dr. Dirk Richter meinte, dass man sich mit der Einführung des neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrechts 2013 erhofft hatte, dass sich Zwangsmassnahmen reduzieren – dies hat sich aber nicht bewahrheitet. Die Zahl der Zwangsmassnahmen wie fürsorgerische Unterbringungen und freiheitsbeschränkende Massnahmen in der Behandlung sind tatsächlich gestiegen! Sofort kommt hier die Vermutung, dass dieser Anstieg in der Psychiatrie durch den Personalmangel und die Sparmassnahmen in den Spitälern verursacht wird. Wegen fehlender Betreuungskapazitäten werden beispielsweise Fixierung und Isolation vermehrt eingesetzt. Einen Eindruck dazu kann man sich auf srf.ch/play bei der Sendung «Kassensturz» vom 25.Oktober 2022 im Beitrag «Wochenlange Zwangsmassnahmen – Psychiatriepflegerinnen und -pfleger im Notfallmodus?» machen. Hier werden Geschichten von verlängerten Zwangsmassnahmen weitererzählt, weil zu wenig Personal für die Betreuung da ist. Schlechte Arbeitsbedingungen fördern personelle Abgänge in der Pflege. In der Folge schliesst man ganze psychiatrischen Abteilungen.

Psychiatrische Versorgungskrise
Am 8.Februar 2024 schrieb die Wochenzeitung, dass die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern Angebote streichen müssen. Der Nutzen für Angebote wie das Zentrum «Metro» ist klar da und auch an Nachfrage mangelt es nicht. Auch hier meinte Dr. Dirk Richter zur Wochenzeitung, dass Freizeitangebote die Stationen entlasten und zur psychischen Gesundheit der Patient:innen beitragen. Doch nicht nur Werkstätten, Ateliers oder Restaurants werden geschlossen – auch Plätze in psychiatrischen Einrichtungen sind nicht mehr sicher. Vordergründig wird gesagt, dass es an A?rzt:innen und auch an Pflegenden fehlt. So wurden beispielsweise 2021 im Psychiatriezentrum Mu?nsingen (PZM) und bei den Universita?ren Psychiatrischen Diensten (UPD) in Bern je eine Akutabteilung für Erwachsene geschlossen. Nun fehlen überall Betreuungspla?tze. Institutionen fusionieren auch und werden «umstrukturiert», so dass erneut versteckte Einsparungen passieren. 2025 beschloss der Regierungsrat, dass die UPD und das PZM zusammengelegt werden sollen. Gespart wird kräftig:
Bis jetzt wird kommuniziert, dass Management-Funktionen zusammengelegt werden.

Null-Toleranz bei psychiatrischem Zwang
Einsparungen öffnen Zwangsbehandlung Tür und Tor. Dabei wissen wir, dass der Schutz von Betroffenen vor Zwangsmassnahmen zentrale Werte der Demokratie ist. Deren Wahrung ist bedroht. Auch wenn die Parlamentarische Versammlung des Europarats das Zusatzprotokoll über unfreiwillige Massnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin («Oviedo-Konvention») im Januar 2026 abgelehnt hat und auch die Schweizer Delegation einstimmig hinter dieser Ablehnung stand: Theorie und Praxis sind verschiedene Fälle. Die Oviedo-Konvention meint einen internationalen Vertrag des Europarates, der 1997 in der spanischen Stadt Oviedo verabschiedet worden ist und die Menschenrechte im Bereich der Medizin und Biotechnologie regeln soll. Das besagte Zusatzprotokoll sah vor, Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie europaweit wieder als legitim und salonfähig einzuführen – also Zwangspsychiatrie zu legitimieren, statt Alternativen zu fördern und die Rechte der Betroffenen zu stärken.

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