Eine Reform mit Schwächen

Uwe Koch. Die im März vom Parlament verabschiedete Reform der Ergänzungsleistungen soll 2021 in Kraft treten. Sie verfolgt drei Ziele: Den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Verwendung der Eigenmittel und die Verringerung der Schwelleneffekte. Was wurde erreicht?

Die Renten der AHV und IV haben den verfassungsmässigen Auftrag, die Existenz der Rentenberechtigten angemessen zu decken. Seit deren Einführung in den Jahren 1948 respektive 1960 konnte dieses Versprechen trotz diverser Revisionen und Ausbau des 3-Säulen-Prinzips nicht eingelöst werden.

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