Datenschutz in der Krise
Redaktion. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Eingriffen in die Grundrechte, wie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit oder Überwachungsmas-snahmen gewahrt bleibt. Weil dieser rechtsstaatliche Grundsatz auch in Krisenzeiten gelten muss.
Bundesrat und Kantonsregierungen können im derzeitigen Ausnahmezustand jede Massnahme beschliessen, die sie zur Eindämmung des Coronavirus für notwendig erachten. Eine Massnahme hat zu unterbleiben, falls ein geeigneter, milderer Eingriff möglich ist, und sie muss zudem transparent sein. Die ergriffenen Massnahmen müssen auf die Dauer der Krise beschränkt sein.