Änderung nur binär möglich

sah. Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen künftig rascher ändern. Es gibt weiterhin nur die Kategorien männlich und weiblich. Es könnte aber auch anders gehen, wie es Deutschland beweist.

Es gibt Personen, auf die das eingetragene Geschlecht im Personenstandsregister nicht zutrifft. Bisher war für die Namensänderung die Verwaltung des jeweiligen Wohnkantons der Person zuständig. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung bestimmte jeder Kanton selbst. Meistens wurde ein Schreiben von einer medizinischen Fachperson verlangt. Hier wurde das «Trans-Sein» bestätigt. Es gab aber auch Kantone, die eine Hormonbehandlung verlangten, was allerdings nicht zulässig ist. Das Parlament verabschiedete am 18.Dezember 2020 eine Gesetzesänderung, die es betroffenen Personen ermöglicht, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rascher zu ändern.

Sie müssen Sich um den weiteren Inhalt lesen zu können. Sie können Sich hier registrieren.
Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Sicherheit untenstehende Aufgabe lösen * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.