Leidenschaft?
Artikel 113 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist ein besonderer Fall der vorsätzlichen Tötung. Der sogenannte Totschlag wird weniger streng bestraft, wenn der/die Täter*in in einer heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung handelt.
Totschlag wurde einst im französischen mit «meurtre passionnel» und im italienischen mit «omicidio passionale» übersetzt, was auf Deutsch «Mord aus Leidenschaft» wäre. Da die Medien leider allzu oft ein Femizid als Mord aus Leidenschaft bezeichnen, lancierte SP-Ständerätin Marina Carobbio Guscetti eine Motion.