Für ein würdevolles Leben für alle
Für ein würdevolles Leben für alle
Der Grundsatz der Gleichberechtigung besteht seit 1981 mit dem Gleichstellungsgesetz, das die Diskriminierung von Frauen im Berufsleben beseitigen soll. Artikel 8 der Bundesverfassung besagt: «Mann und Frau sind gleichberechtigt.» Dies gilt für die rechtliche Gleichstellung in der Familie, in der Erziehung und im Beruf. Die PdAS unterstützt konsequent das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter.