Diskriminierung der Frau* verringert?

sah. Die Schweiz berichtete dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen über Fortschritte bei Massnahmen gegen die Diskriminierung der Frau*. Wurden Fortschritte erreicht? Es braucht Initiativen gegen Ungleichheiten im
Erwerbsleben oder Gewalt gegen Frauen*.

1997 unterschrieb die Schweiz die «Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW)», sprich das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau*. Die Unterschrift verpflichtet die Schweiz dazu, regelmässig dem CEDAW-Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens im Lande zu berichten.

Informationspflicht
Der Ausschuss formuliert dann als Folge Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Hier in der Schweiz arbeitet unter anderem das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau* und Mann* an den Berichten mit. Beispielsweise stellte am 21.Oktober 2022 die Schweiz vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf Massnahmen für die Gleichstellung von Frau* und Mann* vor.
Die CEDAW gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Gegenwärtig gehören dem Abkommen 189 Mitgliedsländer an. Seit 2008 hat die Schweiz auch das Fakultativprotokoll unterschrieben. Demnach können sich einzelne Personen oder Gruppen bei Verletzung von Rechten, die im Übereinkommen festgehalten sind, an den Ausschuss wenden. Der Ausschuss prüft die Anliegen und wendet sich an den betreffenden Vertragsstaat mit Empfehlungen. Danach wird der Vertragsstaat aufgefordert, Stellung zu nehmen und über neu dazu geschaffene Massnahmen zu informieren.

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