Keine Gefahr?
lmt. Während Bomben auf Gaza fallen, lebt eine fünfköpfige Familie in den
Trümmern ihres zerstörten Zuhauses. Der Vater ist krank, die Kinder sind
traumatisiert und eines von ihnen leidet an einer teilweisen Gesichtslähmung. Dennoch verweigerte die Schweiz der Familie ein humanitäres Visa.
Eine Explosion zerreisst die Nacht. Der Boden bebt. Staub wirbelt durch die Luft. Irgendwo in der Nähe stürzt ein Gebäude ein. Die drei Kinder schrecken aus dem Schlaf hoch, wie so oft in den letzten Jahren. Der Neunjährige klammert sich an seine Mutter. Die dreizehnjährige Tochter weint. Ihr Bruder versucht zu schreien, doch seit einem Bombenangriff vor einigen Monaten gehorcht ihm die linke Gesichtshälfte nicht mehr richtig. Die Verletzung hätte längst behandelt werden müssen. Doch Behandlung gibt es in Gaza kaum noch.
Die fünfköpfige Familie kauert in den Ruinen eines zerstörten Hauses. Dort lebt sie seit israelische Bombardierungen ihre Wohnung unbewohnbar gemacht haben. Ein Dach gibt es nicht mehr. Nur Stoffbahnen, die zwischen Mauerresten gespannt wurden. Ayoub*, Hanan* und ihre drei Kinder gehören zu den Hunderttausenden Menschen, die seit Beginn des Genozids mehrfach vertrieben wurden und heute unter Bedingungen leben, die internationale Organisationen seit Monaten als humanitäre Katastrophe bezeichnen.
Die Schweiz sieht keine Gefahr
Die Familie hat Verwandte in der Schweiz. Ayoubs Eltern und seine Schwester leben hier und besitzen Aufenthalts- beziehungsweise Niederlassungsbewilligungen. Sie erklärten sich bereit, die Familie aufzunehmen und für ihren Unterhalt aufzukommen.
Im Herbst 2025 beantragte die Familie deshalb humanitäre Visa. Ihre Rechtsvertreterin schilderte den Behörden die dramatische Situation ausführlich. Die Kinder würden mit leerem Magen einschlafen, nachts schreiend aufwachen und unter den Folgen von Krieg, Hunger und Vertreibung leiden. Aufgrund fehlenden Trinkwassers und mangelnder Hygiene hätten sie Hautkrankheiten entwickelt. Auch die gesundheitliche Situation des Vaters wurde dokumentiert. Ayoub leidet an Diabetes Typ 2. Die Medikamente, die er benötigt, sind kaum erhältlich. Ein Arzt in der Schweiz betreut ihn deshalb per Telekonsultation und diagnostizierte zusätzlich eine schwere chronische posttraumatische Angst- und Depressionsstörung. Die Lage der Familie sei «absolut dringlich».
Die Schweizer Botschaft in Ramallah registrierte das Gesuch am 29.Oktober 2025. Neun Tage später lag die Antwort vor. Die Begründung bestand aus einem einzigen Satz: «Es besteht keine offensichtliche Gefahr.» Der Botschaft zu folge, würde die geltend gemachte Gefahr keine besondere Notsituation darstellen, welche «ein Eingreifen der Behörden zwingend erforderlich macht und die Erteilung eines Einreisevisums rechtfertigt». Neun Tage genügten den Schweizer Behörden also, um zu entscheiden, dass eine Familie, die unter Bomben lebt, keinen Anspruch auf Schutz hat.
Die bequeme Erzählung der Behörden
Im Dezember legte ihre Rechtsvertreterin Einsprache gegen den Entscheid ein. Darin machte sie zusätzlich darauf aufmerksam, dass inzwischen sämtliche Angehörigen der väterlichen Familie, die sich noch in Gaza befunden hatten, getötet worden waren. Rund fünfzig Menschen. Trotzdem wartet die Familie bis heute auf eine Antwort des Staatssekretariats für Migration. Während die Schweizer Behörden Akten prüfen, lebt die Familie weiterhin zwischen Trümmern, Hunger und Bomben.
Besonders stossend ist dieser Fall vor dem Hintergrund der öffentlichen Kommunikation des Staatssekretariats für Migration. In einer Reportage des Westschweizer Fernsehens RTS erklärte ein Sprecher des SEM kürzlich, das zentrale Hindernis bei Visa für Menschen aus Gaza sei die Feststellung ihrer Identität. Diese Darstellung vermittelt den Eindruck, die Schweiz wäre grundsätzlich bereit zu helfen, aber die Gesuche vor allem an fehlenden Dokumenten scheitern würden. Der Fall von Ayoub und Hanan zeigt jedoch etwas anderes. Niemand bestreitet ihre Identität. Niemand bestreitet ihre familiären Beziehungen zur Schweiz. Niemand bestreitet die humanitäre Katastrophe in Gaza. Trotzdem wurde ihr Gesuch abgelehnt. Die Identität ist hier offensichtlich nicht das Problem. Das Problem ist die politische Entscheidung, selbst Menschen unter extremsten Bedingungen den Zugang zu Schutz zu verwehren. Der Fall legt den Verdacht nahe, dass die Hürden für humanitäre Visa politisch bewusst so hoch angesetzt werden, dass selbst Menschen in existenzieller Not kaum Aussicht auf Schutz durch die Schweiz haben.
Für die Öffentlichkeit ist die Erzählung vom Identitätsproblem bequem. Sie verschiebt die Verantwortung von politischen Entscheiden auf technische Fragen. Die Botschaft lautet: Die Schweiz würde helfen, wenn sie nur könnte. Der Fall dieser Familie zeigt das Gegenteil. Die Schweiz könnte helfen. Sie will es nicht.
Warten auf Schutz
Seit der Abschaffung des Botschaftsasyls im Jahr 2013 stellt das humanitäre Visum faktisch die einzige Möglichkeit dar, aus dem Ausland Schutz in der Schweiz zu beantragen. Damals wurde versprochen, dass besonders gefährdete Menschen weiterhin Zugang zu Sicherheit erhalten würden. Gemäss den Weisungen des Staatssekretariats für Migration soll ein humanitäres Visum erteilt werden, wenn eine besondere Notlage vorliegt und eine direkte sowie ernsthafte Gefährdung besteht. Was aber müsste noch geschehen, damit diese Kriterien erfüllt sind? Seit Oktober 2023 wurden Zehntausende Menschen im Gazastreifen getötet. Internationale Organisationen dokumentieren seit Monaten die systematische Zerstörung von Wohngebieten, Krankenhäusern und lebenswichtiger Infrastruktur. Die Vereinten Nationen, zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Expert:innen sprechen von schwersten Verbrechen gegen die palästinensische Bevölkerung.
Für Ayoub, Hanan und ihre Kinder blieb der Weg des humanitären Visums trotz dringlicher Notlage verschlossen. Während diese Zeilen geschrieben werden, lebt die Familie weiterhin in den Ruinen von Gaza. Die Bomben warten nicht. Der Hunger wartet nicht. Nur die Schweizer Behörden scheinen Zeit zu haben. Zeit, die sich eine Familie in Gaza längst nicht mehr leisten kann.
* Namen geändert.

Es ist beschämend aber auch typisch für das Verhalten der Eidgenossenschaft in diesem Fall der Familie aus Gaza. Es ist aber auch ein Kniefall vor den Israelis. Wäre diese Familie in Kuba in solchen Schwierigkeiten und es würden Angehörige in der Schweiz leben, dann hätte diese Familie schon längstens in die Schweiz einreisen können nur um zu zeigen, wie schlecht es Menschen in diesem sozialistischen Land geht.