Verzögerungsmanöver beendet

flo. Obwohl in Winterthur wie in Zürich rund zwei Drittel der Stimmbevölkerung schon 2023 für die Einführung kommunaler Mindestlöhne votierten, verschleppten Verbände des Kapitals die Einführung mit fadenscheinigen Vorwänden. Damit hat es nun ein Ende.

Dass sowohl Zürich als auch Winterthur bei den zeitgleich in den Gemeinden stattfindenden Abstimmungen zur Einführung eines in den beiden Städten geltenden Mindestlohns zustimmen würden, schien schon vor dem Abstimmungstermin am 18.Juni 2023 möglich. Doch gebrannte Kinder fürchten das Feuer – so wollte sich bei vielen nicht so recht der Optimismus einstellen. Zu oft hatte man über Jahre und Jahrzehnte hinweg beobachten müssen, wie Herr und Frau Schweizer sozialpolitische Vorlagen verwarfen.

Die Niederlage der Rekursallianz
Dann aber wurden zumindest beim Abstimmungsfest in der Copi Bar in Winterthur die Augen immer grösser – die Münder hingen immer tiefer. Mit jedem ausgezählten Wahlkreis in den beiden Städten wurde deutlich: Die Initiativen werden nicht nur angenommen – sie werden wuchtig und klar und in aller Deutlichkeit angenommen. In Winterthur sagten 65,52 Prozent ja zu einem Mindestlohn von 23 Franken auf die Stunde, in Zürich waren es für den geforderten Mindestlohn von 23.90 Franken sogar 69,43 Prozent. Die Vorlagen hatten weit über das linke Lager hinaus mobilisieren können. Die Bürgerlichen flogen mit ihren Kampagnen, die weit an den Lebensrealitäten der Arbeiter:innen vorbeigingen, denen wegen explodierender Mieten und Prämien, sowie der galoppierenden Teuerung immer weniger zum Leben bleibt, brutal aufs Gesicht.
Aber wo es an Kompetenz mangelt, kommt man vielleicht weiter, wenn man es mit perfiden Verschleppungsmanövern versucht – dachten sich dann wohl die Organisationen des Kapitals, die sich als Arbeit‹geber›verbände bezeichnen. So wurden Rekurse gestartet und Gerichte bemüht. Vor dem Bezirksgericht unterlagen die Bourgeoisen. Das Verwaltungsgericht vertrat hingegen die Auffassung, dass die Kompetenz zur Einführung von Mindestlöhnen durch die Stimmbevölkerung beim
Kanton liege, und hiess die Rekurse gut – am 11.Juni aber kommunizierte das Bundesgericht seinen Entscheid zum Fall und hielt fest: Das Verwaltungsgericht hat
Unrecht, Städte dürfen Mindestlöhne einführen.

Entscheid mit Signalwirkung
Für die Kapitalist:innen ist es eine heftige Schlappe. Sie hatten behauptet, dass mit der Umsetzung der Volksentscheide in die Sozialpartnerschaft eingegriffen würde und Städte (Kantone aber) hierzu kein Recht hätten – eine Posse an vorgeschobenen Spitzfindigkeiten. Doch schon vor der Abstimmung hatten Rechtsgutachten festgehalten, dass es sich um sozialpolitische, nicht
sozialpartnerschaftliche Massnahmen handeln würde und Städte hierzu sehr wohl berechtigt seien.
Der Verdacht, dass die Rekurrent:innen genau wussten, wie erbärmlich klein ihre Erfolgsaussichten
waren, drängt sich unangenehm penetrant auf – dann wäre es den rekurrierenden Organisationen einzig darum gegangen, die Einführung von Mindestlöhnen in Winterthur und Zürich auf die möglichst lange Bank zu schieben und damit Niedriglöhner:innen drei zusätzliche Jahre lang im Niedriglohnsegment weiter auszubeuten. Sympathischer wurden Organisationen wie die Handelskammer Winterthur, die für die Rekurse verantwortlich zeichneten, dadurch freilich nicht. Auch nicht durch ihre aktuelle Kommunikationsstrategie: Das SRF zitierte beispielsweise die Stadtzürcher Gewerbeverbands-Präsidentin (ebenfalls rekurrierende Organisation): «Selbstverständlich akzeptieren wir dieses Urteil.» Fast so, als seien die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft und als hätten die Kapitalist:innen nicht auch noch die nächsthöhere Ebene bemüht, wenn es denn eine gäbe. Weiter redet sie von ‹flankierenden Massnahmen›, die nötig würden. Noch abstruser sind die von Kareen Vaisbrot, Direktorin von Gastrosuisse, zitierten Aussagen. Man sehe durch den Bundesgerichtsentscheid die Sozialpartnerschaft gefährdet: «Warum sollen wir überhaupt Gesamtarbeitsverträge verhandeln?» Dass die Sozialpartnerschaft Patrons vor Arbeitskampfmassnahmen bei ausbeuterischen Löhnen und Arbeitsbedingungen bewahren, scheint sie zu vergessen. Anschliessend machte sie noch Werbung für die aktuell im Parlament hängige Motion Ettlin, ein weiterer Versuch aus dem Bürgertum, Volksentscheide und Föderalismus auszuhebeln, wenn die Stimmbevölkerung es wagt, die Lage der Arbeiter:innen zu verbessern.

Eins, zwei, viele Mindestlöhne
Gerade diese Motion, die den Vorrang von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gegenüber solchen durch das Volksmehr eingeführten Mindestlöhnen fordert, müsste Vaisbrot eine weitere Antwort geben, warum GAV für das Kapital weiter Sinn machen. Wie sehr die Motion Ettlin die kommunalen Mindestlöhne tangiert, ist sowieso fraglich. Im Motionstext ist die Rede von ‹Bestimmungen der Kantone›, die hinter den Verträgen zurückzustehen hätten, die Gemeinden bleiben unerwähnt. Jedoch könnte zumindest in einem Fall die Motion zum Bumerang für die Bourgeoisie werden: Existiert in einer Region ein durch einen Volksentscheid zustande gekommener Mindestlohn, müssten Patrons die Löhne erhöhen, wenn der GAV unter jenem Mindestlohn liegt und es zu einem vertragslosen Zustand kommt. Und die Einführung von Mindestlöhnen per Volksvotum hat Konjunktur. Den Anfang machte 2011 der Kanton Neuenburg, 2017 bestätigte das Bundesgericht, dass dieser Prozess rechtens war. Seither zogen Genf, das Jura, Basel, Tessin und bei den Städten Luzern und eben Winterthur und Zürich nach. In Schaffhausen, Bern und Biel sowie den Kantonen Wallis und Waadt laufen aktuell Initiativen.

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