Massenüberwachung des Geheimdiensts

Redaktion. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 19. November 2025 anerkannt: Die Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst verletzt die Grundrechte. Am
30. März befasste sich die Sicherheitskommission des Nationalrats mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom November 2025 den Gesetzgeber aufgefordert, Gesetze, Verordnungen und die Praxis rund um die Funk- und Kabelaufklärung innert fünf Jahren so anzupassen, dass sie grundrechtskonform durchgeführt werden kann. Ansonsten muss der Bund die Funk- und Kabelaufklärung einstellen.

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