Ständerätliche Kommission stimmt gegen Swisscom-Personal

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) nimmt die Anliegen der Arbeitnehmenden bei der Swisscom nicht ernst. Sie hat sich am 19. August gegen die syndicom-Petition zum Stopp des Personalabbaus bei Swisscom ausgesprochen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt damit die Situation im Unternehmen und stellt sich gegen die Interessen des Personals.

Die hohen wirtschaftlichen Erwartungen des Bundesrats an die Swisscom führen Jahr für Jahr zu Personalabbau, der rein finanzpolitisch getrieben ist. Deshalb hatte die Gewerkschaft syndicom im Frühjahr 2018 eine Petition gegen den Personalabbau bei der Swisscom lanciert. Im Herbst hatte syndicom diese Petition mit rund 4‘000 Unterschriften von Swisscom-Mitarbeitenden beim Bundesrat und dem Parlament eingereicht. Anfang Jahr hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) mit der Petition gegen den Personalabbau bei der Swisscom befasst. Weil seit den letzten Wahlen der Nationalrat von einer deutlichen bürgerlichen Mehrheit beherrscht wird, ist syndicom nicht überrascht, dass die KVF-N die Petition ablehnte und damit den Personalabbau bei der Swisscom mitträgt. Die ebenso bürgerlich geprägte ständerätliche Kommission folgt nun deren Entscheid.

Ohne Sozialpartnerschaft keine nachhaltige Entwicklung
Die Sozialpartnerschaft hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Durch die starke Vertretung im Unternehmen kann syndicom die Arbeitsbedingungen der Swisscom-Mitarbeitenden stetig verbessern. So hat auch die Petition gegen den Personalabbau bei der Personalplanung 2019 von Swisscom ihre Wirkung entfaltet, indem das Unternehmen an seiner diesjährigen Bilanzmedienkonferenz bekanntgegeben hat, dass in diesem Jahr mit einem nur leicht rückläufigen Stellenangebot zu rechnen sei. Für einen starken Werkplatz Schweiz, sichere Arbeitsplätze und eine nachhaltige Personalpolitik braucht es jedoch auch die richtigen Rahmenbedingungen. syndicom fordert den Bundesrat deshalb nach wie vor dazu auf, seine strategischen Zielvorgaben zum Wohle der Swisscom-Mitarbeitenden und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens anzupassen.

Hohe Ansprüche auf ausgedünntem Fundament
Damit die Swisscom weiterhin ihren auch politisch geforderten hohen Qualitätsstandard wahren und sich als gute Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt behaupten kann, müssen die Wertsteigerungs- und Gewinnerwartungen des Bundesrates zwingend gesenkt werden. Für ein innovatives und hoch technologisiertes Unternehmen ist eine nachhaltige Personalpolitik unabdingbar. Vor allem auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung und stetiger Veränderung von Stellenprofilen sowie dem immer wieder reklamierten Fachkräftemangel braucht es stabile Arbeitsverhältnisse, um die gesuchten Fachkräfte zu finden. Dies verkennen die beiden Kommissionen mit ihren Entscheiden. syndicom ist jedoch erfreut darüber, dass dennoch der Bedarf angemeldet wird, die Gesamtstrategie bezüglich der bundesnahen Betriebe zu thematisieren und dies in der kommenden Legislatur geschehen soll. Heute wie auch in Zukunft braucht es einen starken Service public für Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz. Die Gewerkschaft syndicom zählt diesbezüglich nun auf die Weitsicht des Bundesrats sowie ab 2020 auf eine bessere Ausgewogenheit im neu gewählten Parlament.

Immer mehr Stress bei der Arbeit

Beunruhigende Zunahme von Stress und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Stress bei der Arbeit, schmerzhafte und ermüdende Körperhaltungen, Angst um den Arbeitsplatz sowie emotionale Beanspruchungen nehmen zu. Diese Befunde der Unia bestätigt auch das BfS heute. Die Unia verlangt einen funktionierenden Gesundheitsschutz gerade in «typischen Frauenbranchen» und wehrt sich gegen die laufenden Angriffe auf den Gesundheitsschutz im Arbeitsgesetz.

Der Anteil der Arbeitnehmenden, die unter Stress leiden, ist erneut gestiegen (von 18 % im Jahr 2012 auf 21 % im Jahr 2017). Dies teilte das BfS heute mit. Ausserdem sind die Arbeitnehmenden vermehrt psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Dazu zählen z.B. hoher Zeitdruck, geringer Gestaltungsspielraum, Diskriminierung, Stress sowie Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes. Gleichzeitig bleiben die physischen Belastungen in der Arbeitswelt anhaltend hoch. Die häufigste körperliche Arbeitsbelastung in der Schweiz ist das Ausführen stets gleicher Hand- oder Armbewegungen wie sie oft in Industriebetrieben (z.B. in der Uhrenindustrie) oder im Dienstleistungssektor (z.B. Arbeit an der Kasse) vorkommen. Gerade dieses Risiko hat bei den Frauen zugenommen. » Weiterlesen

Zivildienst weiter unter Beschuss

Am Freitag, 16. August, hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) mit 10 zu 2 Stimmen die vorgeschlagenen Änderungen des Zivildienstgesetzes akzeptiert. Mit der Unterstützung der bundesrätlichen Vorlage verneint die SIK-S die grosse gesellschaftliche Bedeutung des Zivildienstes. Die GSoA wird ein allfälliges Referendum gegen die Vorlage unterstützen.

Die GSoA bedauert den Kommissionsentscheid, alle vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterstützen (mit Ausnahme des Verbotes der Auslandeinsätze im Zivildienst). Mit der Unterstützung der vorliegenden Revision hat die SIK-S entschieden, die Hürden für die Zulassung zum Zivildienst massiv zu erhöhen. Bedenklich bleibt, dass der geplanten Revision nicht eine Analyse der gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Aspekte des Zivildienstes zugrunde liegt, sondern eine rein politisch-ideologische Motivation ausschlaggebend ist.

Die Massnahmen der geplanten Revision beschneiden zahlreiche Grundrechte, indem sie gegen das Proportionalitäts-, das Gleichheits- und das Äquivalenzprinzip zwischen Zivil- und Militärdienst verstossen. So erschwert die geplante Gesetzesrevision den Wechsel vom Militär- zum Zivildienst massiv.

Seit 1996 leisten Zivildienstleistende wichtige Arbeit in Bereichen, in denen sonst gewisse Ressourcen fehlen würden. Zudem trägt der Dienst zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. GSoA-Sekretärin Ronja Jansen ruft in Erinnerung: «Der Zivildienst als Alternative zum Militärdienst ist eine unverzichtbare Institution, welche der gesamten Gesellschaft etwas bringt. Es ist deshalb unverständlich, dass bürgerliche Parteien den Zivildienst attackieren, während gleichzeitig die finanziellen Ressourcen der Armee gestärkt werden sollen.»

Aus all diesen Gründen bekämpft die GSoA die aktuelle Gesetzesrevision und ist bereit – im Fall, dass beide Parlamentskammern die Änderung des Zivildienstgesetzes so beschliessen – für die Unterstützung eines Referendums.

IV-Revision: Wichtige Korrektur bei Kinderrenten, Schwachstellen bleiben

Teilerfolg für die Behindertenorganisationen: Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich einstimmig gegen die Kürzung der Kinderrente bei der IV ausgesprochen. Inclusion Handicap ist erleichtert über diesen Entscheid. Allerdings weist die Reform noch einige Schwachstellen auf. Das stufenlose Rentensystem bringt in der vorgeschlagenen Form mehr Nach- als Vorteile.

Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich die SGK-S gegen die Kürzung der Kinderrenten ausgesprochen hat. Der Dachverband der Behindertenorganisationen ruft den Ständerat auf, seiner vorberatenden Kommission zu folgen.

Der Nationalrat wollte bei Eltern, die IV beziehen, noch massiv den Rotstift ansetzen: Deren Einkommen hätte sich so unter dem Strich stark reduziert. Dies ist für die betroffenen Familien nicht zumutbar. Rund 70‘000 Kinder wären von diesen Kürzungen betroffen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade IV-Rentenbeziehende besonders armutsgefährdet sind, ist eine solch massive Kürzung nicht zu verantworten.

Grundsätzlich unterstützt Inclusion Handicap die Massnahmen, die zu einer verbesserten beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen führen sollen. Es ist jedoch unverständlich, weshalb die zweijährige Mindestdauer einer – der erstmaligen beruflichen Ausbildung gleichgestellten –Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht gesetzlich verankert werden soll. Inclusion Handicap hatte sich für dieses Anliegen starkgemacht, denn eine gute Qualifikation ist das A und O für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Vorlage weist insgesamt noch einige kritische Baustellen auf, wie z.B. das stufenlose Rentensystem.

Stufenloses Rentensystem: Wirkungslos und aufwändig

Mit dem stufenlosen Rentensystem wollen Bundes- und Nationalrat sowie nun die SGK-S Schwelleneffekte vermindern und damit Eingliederungsanreize schaffen. Diese Versprechen können jedoch nicht eingelöst werden. Im Gegenteil: Ein stufenloses Rentensystem würde erst dann eine Wirkung entfalten, wenn die tiefste Schwelle bei 10 Prozent Erwerbsunfähigkeit eingeführt wird – so wie das aktuell bei der Unfallversicherung der Fall ist. Zudem geht das System in seiner unausgereiften Form ausgerechnet zulasten von Personen mit hohem IV-Grad und sehr geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit zwischen 60 und 69% erhalten heute eine Dreiviertelrente. Mit der Reform wäre es nur noch die Rente, die ihrem IV-Grad entspricht. Sie würden also mit teilweise hohen Renteneinbussen bestraft. Insgesamt würde ein stufenloses Rentensystem aufgrund des hohen administrativen Mehraufwandes zu Mehrkosten führen. Immerhin lehnte die Kommission den Vorschlag ab, erst ab einem IV-Grad von 80% eine ganze Rente zu erhalten. Dies soll weiterhin ab 70 Prozent geschehen. Zu begrüssen ist, dass Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren während des Systemwechsels keine Kürzungen in Kauf nehmen müssen.

Sanierung auf Kurs

Einsparungen sind im Rahmen der IV-Weiterentwicklung nicht angezeigt. In den letzten Reformen wurde bereits massiv auf Kosten der Versicherten gespart. Die Weichen zur Sanierung wurden so bereits gestellt und zeigen die gewünschte Wirkung: Die IV dürfte bis im Jahr 2032 schuldenfrei sein.

Weiterführende Infos: inclusion-handicap.ch

Grüne Schweizer Milch?

Mit dem Label «Swissmilk green» wird der neue Standard für die Schweizer Milch auf den Produkten ausgelobt. Für den Konsumentenschutz eine überflüssige Kennzeichnung, da sie den Konsument*innen einen Mehrwert verspricht, der nicht vorhanden ist. Die Medienmitteilung.

Eine standortgerechte, naturnahe, tierfreundliche und ressourcenschonende Milchproduktion verspricht die «Charta für die Schweizer Milch», welche heute in Bern vorgestellt wurde. «Es ist unumgänglich, dass die Branche sich einigt, in welche Richtung es in Zukunft gehen soll. Dieses nachhaltige Ziel müsste nun aber mit mutigen Verbesserungen angepeilt werden»“, ist Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, überzeugt.

Denn das vorliegende Resultat ist nicht überzeugend: Die Anforderungen an die «Swissmilk green» gehen kaum über die gesetzlichen Standards hinaus. Zwar verspricht die Milchbranche, den Standard weiterzuentwickeln – doch es wird vermutlich Jahre dauern, bis überfällige Vorgaben (wie auf Kraftfutter oder präventiven Antibiotikaeinsatz verzichten) eingehalten werden müssen.

Der Konsumentenschutz bedauert es sehr, dass dieser Standard mit einem Label am Markt sichtbar gemacht wird. Die «grüne Schweizer Milch», welche das Label mit Farbe und Name in Aussicht stellt, entspricht nicht der Realität. «Angesichts des Inhalts, der Aufmachung und der bereits bestehenden unüberschaubaren Labelvielfalt bei Milchprodukten ist auch dieses Label absolut überflüssig und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten keinen Mehrwert», bedauert Sara Stalder.

Weitere Infos:
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 370 24 24, info@konsumentenschutz.ch, https://www.konsumentenschutz.ch

Background: Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Wirtschaft und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene. Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Cannabis: Straffreiheit bei geringfügier Menge

Das Bundesgericht musste sich im Juli 2019 wieder zum Thema Straffreiheit der geringfügigen Menge Cannabis äussern. Anlass war die Oberjugendanwaltschaft Zürich, die meinte, diese gesetzliche Straffreiheit gelte nicht für Jugendliche. Doch der Text im BetmG ist halt klar: Das Bundesgericht bestätigte seine Sichtweise, die es bereits in seinem Urteil von 2017 dargelegt hatte.

Hier möchten wir noch auf einen Punkt hinweisen, der in den Medien leider nicht zur Sprache kam. Das Bundesgericht hält in beiden Entscheiden fest, dass der Konsum einer geringfügigen Menge unter BetmG 19a, Ziffer 2 fällt (leichter Fall bei Übertretungen: Verwarnung, Einstellung des Verfahrens oder Absehen von Strafe).

Sowohl die geringfügige Menge wie auch BetmG 19a, Ziffer 2 wollten (und wollen?) die Strafverfolgungsorgane nie wirklich anwenden. Stattdessen klagen sie über ein unklares Gesetz, das ihnen so schwere Arbeit aufbürde. Doch es wäre so einfach und das Bundesgericht winkt da mit dem Zaunpfahl: Bei Besitz unter 10 Gramm Cannabis müssten sie gar nichts unternehmen, bei Konsum einer geringfügigen Menge müssten sie nicht einmal eine Ordnungsbusse erteilen. Einfach etwas mehr Augenmass und Konzentration der Kräfte auf die wichtigen Probleme!
Hier das gesamte Urteil mit einigen Bemerkungen von uns.

Weitere Infos: www.hanflegal.ch

Verein Legalize it!

Strafanzeige gegen Zürcher SVP

Am Montag, 30. Juli 2019, verlor ein achtjähriger Junge in Frankfurt sein Leben, weil er vor einen einfahrenden Zug gestossen worden ist. Wir sprechen der Mutter und den Angehörigen des Opfers dieser abscheulichen Tat unser tiefstes Beileid aus.

Ganz klar verurteilen wir aber auch die Versuche von Instrumentalisierung dieser Tat für rassistische Propaganda und für Forderungen nach Repression gegen alle Eritreeri*nnen. Wir schliessen und damit der Medienmitteilung des Eritreerischen Medienbundes an. Dazu zählt die Medienmitteilung der SVP des Kantons Zürchs: «Die Zürcher SVP kritisiert seit jeher die lasche Asylpolitik gegenüber Eritreern. Diese abscheuliche Tat zeigt einmal mehr auf, dass es sich bei solchen Personen um nichtintegrierbare Gewalttäter handelt, die in der Schweiz nichts verloren haben.»

Die Tat eines Einzelnen einer ganzen Volksgruppe verantwortlich zu machen, und dies zu nutzen, um Repression nicht nur gegen den Täter, sondern gegen alle Migrant*innen zu fordern, hat einen Namen: Rassismus. Die Formulierung, dass es sich «bei solchen Personen um nichtintegrierbare Gewalttäter handelt», wurde bewusst so gewählt, dass damit alle Eritreer gemeint sein können. Dies stellt eine systematische Herabsetzung einer ganzen Volksgruppe dar.

Wir, Linke PoC [1], haben deshalb Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung nach Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (nach Stand des Servers) eingereicht, und gehen davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommen wird. Wir wollen aber betonen, dass wir Strafanzeigen nicht als Lösung des Rassismus-Problems betrachten, welches tief in der Gesellschaft wurzelt; Behörden sind darin in der Regel Akteure von strukturellem Rassismus. Mit strukturellem Rassismus meinen wir die gesellschaftliche Benachteiligung von Ausländer*innen, besonders nicht-weissen Ausländer*innen, welche sich insbesondere in impliziten Vorurteilen, Racial Profiling, diskriminierender Rechtsetzung, und wirtschaftlichen Hürden äussert Die rassistischen Aussagen der rechts-nationalistischen Zürcher SVP ist nur ein Ausdruck deren langandauernden rassistischen Politik, welche auf Diskriminierung, rechtliche Schlechterstellung und Chauvinismus gegen Ausländer*innen und People of Colour aufbaut. Wir wollen aber betonen, dass Rassismus nicht nur ein Problem von politischen Akteuren am rechten Rand ist, sondern eines, welche die gesamte Gesellschaft betrifft, und nur auf gesellschaftlicher Ebene gelöst werden. Beispiele für unser Engagement sind unsere Beteiligungen an der Anti-KKK-Demo in Schwyz am 13. April dieses Jahres, am Frauenstreik-Block des 1. Mai in Zürich oder am Frauenstreik am 14. Juni 2019. Und wir fordern dazu auf, immer dort zu intervenieren – sei es auf der Strasse, auf der Arbeit oder zuhause –, wo rassistisches Verhalten spürbar oder sichtbar ist.

Linke PoC, 31. Juli 2019

 

[1] Wir sind eine Gruppe von linken People-of-Color aus der ganzen Schweiz mit Sitz in Zürich. Wir wollen uns selbst organisieren und und selbst für unsere Rechte einsetzen. Wir sind insbesondere Afrikaner*innen, Asiat*innen, Latinxs , Menschen mit jüdischen, muslimischen Wurzeln und/oder Menschen mit Wurzeln aus dem Nahen Osten. Unser Ziel ist es, uns gegen Rassismus einzusetzen, Strategien gegen Diskriminierung festzusetzen – auch da, wo sie im Alltag vorkommt –, Vorurteile untereinander zu überwinden und uns mit Kämpfen anderer Minderheiten zu solidarisieren.

Nein zur Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen das venezolanische Volk!

Alba Suiza verurteilt die Aggressionen, Sanktionen und Drohungen im Rahmen der vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, verhängten Blockade und lehnt diese ab. Wir prangern den neuen Angriff der Regierung der USA an, mit dem die Besitztümer und Eigentumsrechte der venezolanischen Regierung in den USA eingefroren und Transaktionen mit dem südamerikanischen Land verboten werden.

Mit diesen einseitigen Zwangsmassnahmen versucht die Regierung der USA, die Weltöffentlichkeit vom Raubzug abzulenken, der gegen die Bolivarische Republik Venezuela im Gang ist.

Ziel der Massnahme der USA ist es, die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen das Venezolanische Volk zu verschärfen, das sich den Angriffen wiedersetzt und die Bolivarische Revolution und seine legitime Regierung unter Nicolás Maduro verteidigt.

Wir verurteilen die imperialistische Politik der USA, mit der die Unabhängigkeits- und Souveränitätsbewegungen in Lateinamerika unterworfen werden sollen und der Weg für die Ausbeutung der enormen natürlichen Ressourcen, die Länder wie Venezuela haben, freigemacht werden soll. Die Regierung der USA ist verantwortlich für die Wirtschaftskrise in Venezuela – von den Medien irreführenderweise als «humanitäre Krise» bezeichnet – und die zahlreichen Toten.

Die von Donald Trump unterschriebene Präsidentenverfügung («executive order») einer vollständigen Blockade ist ein direkter Schlag gegen die sich in den Gesprächen von Norwegen und Barbados abzeichnenden Ansätze einer demokratischen Lösung des politischen Konflikts in Venezuela.

Aus der Schweiz rufen wir zur Verurteilung dieser neuen Aggression gegen Venezuela und zur internationalen Solidarität mit Präsident Nicolás Maduro und dem tapferen Venezolanischen Volk auf. Wir schliessen uns der internationalen Forderung nach der sofortigen Aufhebung der kriminellen Blockade gegen das Venezolanische Volk an.

STOPP DER IMPERIALISTISCHEN EINMISCHUNG IN VENEZUELA! GEMEINSAM FÜR DIE VERTEIDIGUNG DES FRIEDENS!

Es lebe die Bolivarische Revolution Venezuelas! ¡Chavez Vive, la lucha sigue, sigue!

Alba Suiza

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