Lugansk und Donezk am Gartentor

Infotafeln vor der Botschaft in Bern

dab. Am 10. April, Gedenktag für die Befreiung der ukrainischen Stadt Odessa von der faschistischen Besatzung 1943, fand in Bern und in 18 weiteren Städten in Europa und Nordamerika die Odessa Solidarity Campaign statt. Auch an das faschistische Massaker vom 2. Mai 2014 in Odessa wurde erinnert.

Am 21. Februar 2014 putschte die extreme Rechte in der Ukraine, stürzte die gewählte «prorussische» Regierung Janukowitsch und brachte eine «prowestliche» rechtsliberal-rechtsextreme Regierung an die Macht. Bewaffnete rechtsextreme Milizen durften ungestraft Russisch sprechende UkrainerInnen, die zweitgrösste Volksgruppe in der Ukraine, misshandeln und umbringen, zum Teil wurden sie offiziell anerkannt und in die Streitkräfte integriert.

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Ausschaffung verhindern!

Die Schweiz verschliesst die Augen vor der spanischen Folter und so soll Nekane Txapartegi ihren Peinigern übergeben werden. Das zuständige Bundesamt für Justiz verlangt Beweise, die gar nicht erbracht werden können und lehnt gleichzeitig ein unabhängiges Gutachten mit fadenscheinigen Begründungen ab. Ein Skandal!

«Es kann nicht sein, was nicht sein darf», sagt ein Freund der Baskin Nekane Txapartegi dem vorwärts und fügt hinzu: «Mit dem grossen EU-Mitgliedsstaat Spanien will sich die Schweiz nicht anlegen. Aus Staatsräson ist entschieden worden, die 44-Jährige an Spanien auszuliefern.» Seinen Namen (der Redaktion bekannt) will der frühere Journalistenkollege von Nekane aus Sicherheitsgründen nicht genannt wissen. Zur Erinnerung: Die baskische Aktivistin lebte seit 2009 mit falscher Identität in Zürich, wo sie am 6. April 2016 verhaftet wurde. Ende März 2017 hat das Bundesamt für Justiz (BJ) der Auslieferung nach Spanien zugestimmt. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, obwohl sie 1999 in Spanien nach ihrer Verhaftung bestialisch gefoltert wurde.

Ein gemeinsames Ziel

Dass Nekane wieder in die Hände ihrer Folterer gelangt, wollen ihre Familie, FreundInnen und GenossInnen verhindern. Ihr Anwalt Olivier Peter wird beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Beschwerde einlegen. Diese hat eine aufschiebende Wirkung. Daher steht keine unmittelbare Auslieferung bevor. Am Mittag des 6. Aprils fand vor dem Schweizer Konsulat in Bilbao eine Protestaktion statt. «Wir demonstrierten dagegen, dass die Schweiz die Folter unterstützt», heisst es in einem Aufruf. Am Abend fand dann in ihrem Heimatort Asteasu erneut eine Demonstration statt. Auch bei der «Korrika» ist die Solidarität mit Nekane stets präsent. Die «Korrika» findet alle zwei Jahre statt. Für die baskische Sprache wird an zehn Tagen 24 Stunden lang ohne Unterlass durch alle sieben Provinzen des unter Spanien und Frankreich aufgeteilten Baskenlands ein Rennen geführt. 2500 Kilometer werden zurückgelegt, Tausende von Menschen nehmen daran teil. Auch in der Schweiz fanden am 6. April verschiedene Solidaritätsaktionen statt. Gemeinsames Ziel der Solidaritätsaktionen: Die Ausschaffung von Nekane verhindern.

Prügel und Elektroschocks

«Die immanente Logik des Entscheids der Schweizerischen Justiz ist, dass in einem EU-Land per se nicht gefoltert wird», erklärt der bereits zitierte Freund der Baskin. Wie man sich in Bern windet, zeige die Begründung des BJ. 70 Seiten hat es gebraucht, um die mehr als nur fragwürdige Entscheidung zu rechtfertigen. Angeblich habe man die Foltervorwürfe «sehr gut abgeklärt», welche die 44-jährige Baskin nach den dramatischen Vorfällen 1999 detailliert erhoben hat. Sprecher Folco Galli berief sich auf die spanischen Behörden, die den Fall umfassend dokumentiert hätten. Das BJ schreibt, Txapartegi habe weder «glaubwürdig darlegen können, dass sie gefoltert wurde», noch dass «in Spanien die Vorwürfe nicht ernsthaft untersucht wurden».

Das BJ fordert von Nekane Beweise, dass sie schon auf dem rund 400 Kilometer langen Weg aus dem baskischen Hochland nach Madrid geschlagen, mit einer Tüte nahe an den Erstickungstod gebracht und Opfer einer Scheinhinrichtung wurde. Sie soll belegen, tagelang bestialisch misshandelt und vergewaltigt geworden zu sein. Letzteres ist sogar in Spanien eine Ausnahmeerscheinung und gehört nicht zum Standardprogramm wie zum Beispiel Prügel, Elektroschocks und Erstickungsmethoden. Ein solcher Nachweis kann aber kaum erbracht werden. Das perfide System macht das praktisch unmöglich. Selbst Grundrechte werden denen verweigert, die der Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation Eta beschuldigt werden. Bis zu zehn Tage kann die berüchtigte «Incomunicado»-Haft dauern, in der man nicht einmal Kontakt zu seinem Anwalt hat. Deshalb fordern Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, die den Entscheid des BJ hart kritisieren, ihre Abschaffung.

Spanien mehrmals verurteilt

Im Fall Txapartegi wurden sogar vom Gefängnisarzt bei der Einlieferung die Spuren von Gewalt am ganzen Körper dokumentiert. Spuren, die laut BJ eher auf die Verhaftung zurückgehen sollen, gegen die sich Txapartegi gewehrt habe. Doch das ist falsch. Bern hätte dazu die Anwesenden bei der Verhaftung befragen können und so Aussagen von AugenzeugInnen bekommen. Die Gutachten von Folterexperten wie Önder Özkalipci und Thomas Wenzel weist das BJ zurück. Dies mit der Begründung, es seien «Berichte und Aussagen von Drittpersonen, die keine Zeugen waren». Der türkische Rechtsmediziner Özkalipci und der Wiener Psychiater Wenzel haben ihre Expertisen aber auf Basis des auch von der Uno anerkannten «Istanbul-Protokolls» zur Folteruntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass die Baskin während der Kontaktsperre gefoltert wurde.

Bern hätte auch bemerken können, dass Spanien bereits Folterer verurteilt hat, auch wenn sie meist schnell begnadigt werden, wie Enrique Rodríguez Galindo. Der ehemalige General der Guardia Civil wurde zu einer Haftstrafe von 75 Jahren verurteilt, weil er daran beteiligt war, zwei baskische Jugendliche zu Tode zu foltern. Und Bundesbern verschliesst auch die Augen davor, dass Spanien in den letzten Jahren in acht Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt wurde, weil die Folter nicht untersucht wurde. Der Kampf für die Freilassung geht weiter!

Aktuelle Infos auf: www.freenekane.ch

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Ohne Waffen keinen Krieg

Die Schweiz exportiere im Jahr 2016 Kriegsmaterial für rund 422 Millionen Franken. Die Waffen werden an Regimes, die Kriege führen und die ihre Bevölkerung unterdrücken, geliefert, solange sie nicht «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind». Jahrelange Kriege wie in Afghanistan, Syrien, dem Irak, im Jemen, im Sudan, in Somalia und anderswo wären nicht möglich, wenn nicht alle Seiten auf direkten oder verschlungenen Wegen von den Industriestaaten mit Rüstungsgütern versorgt würden, auch von der «neutralen» Schweiz.

Laut der offiziellen Statistik des Bundes exportierte die Schweiz von 1975 bis 2016 für 17,5 Milliarden Franken Kriegsmaterial. Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem grossen Teil an kriegführende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt. In den 17,5 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht. Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank, Banken und Pensionskassen investierten in den letzten Jahren auch in Firmen, die an der Atomwaffenproduktion, an der Herstellung von Antipersonenminen und Clusterbomben beteiligt sind.

Strafrechtliche Verantwortung

Für Kriegsmateriallieferungen ist das Strafrecht nicht einfach ausser Kraft gesetzt. Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für FabrikantInnen und PolitikerInnen, die Rüstungsgüter liefern an Regimes, die Kriege führen und die ihre Bevölkerung unterdrücken. Unter Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige, welcher «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also auch «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert».

70 ExpertInnen in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten schon vor acht Jahren die Nichteinhaltung der Kriegsmaterialverordnung, im Oktober 2009 in einem offenen Brief an den Bundesrat. Ihre Aussage: Das Exportverbot für Kriegsmaterial gilt für Länder, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind». Simon Plüss vom Seco erklärte daraufhin, der Bundesrat habe das Exportverbot immer dahingehend ausgelegt, dass es sich auf einen internen Konflikt im eigenen Land bezieht. Im Falle eines Bürgerkriegs in Saudi-Arabien oder in den USA gäbe es keine Rüstungsausfuhren in diese Länder mehr.

Deutschland beteiligt sich am Krieg

2016 wurde für rund 422 Millionen Franken Kriegsmaterial exportiert. Deutschland war dabei der grösste Abnehmer von Kriegsmaterial. Für 93,2 Millionen Franken bezog Deutschland aus der Schweiz, Bestandteile zu gepanzerten Radfahrzeugen, Munition (der Ruag), Komponenten zur Fliegerabwehr (von Rheinmetall) und Klein- und Leichtwaffen.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris, kündigte die deutsche Bundesregierung an, sich mit einem Bundeswehreinsatz in Syrien zu beteiligen. Am 4. Dezember 2015 beschloss auch der Deutsche Bundestag die Beteiligung Deutschlands am Kampf gegen den Daesh. Wie es hiess, ist zunächst vorgesehen die Bundeswehr mit bis zu 1200 SoldatInnen ausserhalb Syriens zur Unterstützung einzusetzen.

Die deutsche Tochter der bundeseigenen Ruag der Schweiz lieferte 2014 vier Millionen Schuss Munition den kurdischen Peschmerga-KämpferInnen im Irak, die noch heute in den Krieg verwickelt sind. Was meinte Bern zu diesem Geschäft? «Die Ausfuhr von in Deutschland produzierter Munition der Ruag in den Irak unterliege der Exportkontrolle der deutschen Behörden. Eine Zuständigkeit der Schweiz sei nicht gegeben», erklärt eine Sprecherin des zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft in Bern.

Initiative der Gsoa

Die Ruag gilt als grösste Munitionsherstellerin in Europa. 2013 erzielte die Munitionssparte Ruag Ammotec einen Umsatz von 354 Millionen Franken. Mit Gewehrkugeln, mit Munition für Kleinwaffen, kommen in Konflikten weltweit mehr Menschen um als bei Bombardierungen und Kämpfen mit schweren Waffen.

Eva Krattiger, Sekretärin der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa), erinnerte an der Pressekonferenz in Bern an die Rolle des Finanzplatzes Schweiz: «Über die Schweiz fliessen jährlich mindestens 15 Milliarden Franken in die Rüstungsindustrie.» Die Gsoa wird deshalb zusammen mit anderen Organisationen im Frühling eine Volksinitiative lancieren, welche die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten verbieten will.

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Eine kantonale Krankenkasse für Genf

Die PdA Genf lanciert eine kantonale Volksinitiative «Für eine öffentliche und soziale Kranken- und Unfallversicherung in Genf». Damit will sie das untragbare System der privaten Krankenkassen, die ständig die Prämien erhöhen, beenden.

Vor einem Jahr haben die AktivistInnen der Partei der Arbeit (PdA) Genf eine Volksinitiative «Für die Rückerstattung der Zahnpflegekosten» lanciert, die mit einer Rekordzahl von über 18 000 Unterschriften eingereicht werden konnte. Nicht nur haben die Leute gerne unterschrieben und uns für unseren Kampf gedankt, es wurde auch häufig gefragt, ob und wann wir auch etwas zu den Krankenkassen machen würden. Tatsächlich ist das gegenwärtige System der privaten Krankenkassen im Pseudowettbewerb, die die Versicherten übers Ohr hauen und immer höhere Prämien einstecken, geradezu unerträglich. Die massive Wut der Bevölkerung, die die Tricksereien und der Zynismus der Versicherungen erzeugen, ist nur allzu verständlich. Eine radikale Reform des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu einem wirklich sozialen und öffentlichen Gesundheitssystem entspricht klar dem Wunsch der Bevölkerung und ist eine dringende Notwendigkeit. Die Durchschnittsprämie für einen Erwachsenen in Genf übersteigt locker 500 Franken pro Monat! Es ist doch klar, dass dieses Geld am Ende nur in den Taschen der AktionärInnen der privaten Krankenkassen landet. Wie lange akzeptieren wir noch, dass wir solche skandalösen Summen zahlen müssen? Etwa bis wir 1000 Franken und dann 2000 Franken zahlen müssen? Wir erinnern daran, dass die eidgenössischen Initiativen für eine Einheitskrankenkasse und für eine öffentliche Krankenkasse zwar auf nationaler Ebene abgelehnt worden sind, die GenferInnen aber in beiden Fällen Ja gestimmt haben.

Nicht im Dienste der AktionärInnen

Es ist dringend notwendig, ein sozialeres und gerechteres System einzurichten und den Gaunereien der privaten Kassen ein Ende zu bereiten. Auf eidgenössischer Ebene scheint die Situation im Moment blockiert zu sein. Die Geschichte der Schweiz lehrt, dass gewisse soziale Fortschritte in den Kantonen errungen werden können, in denen die Kräfteverhältnisse für die fortschrittlichen Kräfte günstiger sind. Deshalb hat die PdA Genf eine kantonale Vorlage ausgearbeitet und die Volksinitiative «Für eine öffentliche und soziale Kranken- und Unfallversicherung in Genf» lanciert. Darin wird lediglich die Einführung einer Kranken- und Unfallsversicherungskasse festgeschrieben, in Form einer autonomen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Wir denken, dass es sich dabei in der gegenwärtigen Machtkonstellation um die beste und realistischste Lösung handelt, um die üble Situation zu überwinden und einen entschiedenen Schritt vorwärts zum sozialen Fortschritt zu machen. Als kantonale Initiative gibt es die Hürde, dass sie dem Bundesgesetz entsprechen muss, in diesem Fall dem KVG. Aber das KVG verbietet keinem Kanton, sich eine öffentliche, soziale Krankenkasse, die nicht im Dienste der AktionärInnen und ihrem Hunger nach Profit steht, sondern im Dienste der Versicherten und der Gemeinschaft, zu geben. Wir bekommen damit sofort die Möglichkeit, nicht mehr die eine oder andere private Versicherung wählen zu müssen, die allesamt gleich betrügerisch sind. Wir können uns damit einer öffentlichen Institution anschliessen, die keine neoliberalen TechnokratInnen, keine LobbyistInnen in den Räten anstellen, die keine undurchsichtigen Geschäftsinteressen um jeden Preis verteidigen, die keine Werbung machen, die keine Millionen für politische Kampagnen aufwenden muss, einzig um die egoistischen Interessen ihrer AktionärInnen zu verteidigen. Eine solche Krankenkasse könnte uns mit günstigeren Prämien und einem Service höherer Qualität versichern. Das wäre ein wirklicher Schritt vorwärts hin zu einem öffentlichen und sozialen Gesundheitssystem, das im Dienste aller steht und nicht im Dienste von Gaunern.

Keine neue Idee

Die Idee einer kantonalen Krankenkasse ist nicht neu. Tatsächlich hatten vor der Einführung des KVG mehrere Kantone eigene Krankenkassen, die bekannteste davon ist die Öffentliche Krankenkasse in Basel, die mittlerweile privatisiert wurde. In Genf hat die Alliance de Gauche bereits 2002 eine kantonale Kranken- und Unfallversicherung vorgeschlagen auf der Grundlage eines detaillierten Initiativtextes. Das Projekt hatte keinen Erfolg aus rein juristischen Gründen: Das Bundesgericht entschied, dass die Vorlage das Prinzip der Einheit der Materie verletzte. Die PdA hat, um solche Schwierigkeiten aus formalen Gründen zu umgehen, einen einfachen und knappen Initiativtext vorgelegt, der im Grossen Rat von Genf anschliessend präzisiert werden muss. Das hat den Vorteil, dass wir nicht an rechtlich formalen Einwänden scheitern werden.

An der Seite der ArbeiterInnen

Wir zweifeln nicht daran, dass unsere Initiative ein Erfolg sein wird. Die ersten Reaktionen nach der Veröffentlichung auf den sozialen Medien und in den Online-Kommentaren sind fast alle sehr positiv, was uns zusätzlich zeigt, dass unsere Initiative notwendig und relevant ist. Die PdA stellt sich damit einmal mehr, wie schon immer in ihrer Geschichte, an die Spitze des Kampfes für den sozialen Fortschritt. Das entspricht dem Sinn nach vollkommen einer Partei, die sich auf den Klassenkampf und die Ideen des Marxismus gründet. Die Partei der Arbeit ist die einzige politische Kraft im Kanton und in der Schweiz, die immer kohärent und kämpferisch an der Seite der ArbeiterInnen und den mittellosen Klassen steht, die bis zuletzt für deren legitimen Interessen und Forderungen kämpft, die die Hoffnung auf eine neue, sozialistische Gesellschaft mit sich trägt. Ohne den Kampf unserer Partei gäbe es in der Schweiz keine bezahlten Ferien, weder AHV noch zahlreiche andere sozialen Einrichtungen. Seit der Einführung des KVG haben die Linken, darunter unsere Partei, dafür gekämpft, eine Kranken- und Unfallversicherung nach dem Vorbild der AHV einzuführen. Stattdessen haben es die Rechten und die Sozialdemokratie geschafft, das gegenwärtige Marktsystem zu installieren: Die obligatorische Versicherung bei Privatunternehmen. Man ist damit gezwungen, sich im «Marktsystem» zu versichern, wo die Kassen selber ihre Prämien festsetzen. Das ist nicht sozial, es ist auch kein «freier Markt» – von welcher «Freiheit» kann man denn sprechen, wenn alle VerkäuferInnen (in der Grundversicherung) die gleiche Ware anbieten und die KäuferInnen zu kaufen gezwungen sind? Dieses System ist nicht länger tragbar und erfordert eine radikale Reform. Die Prämien werden zunehmend unbezahlbar. Für die einen ist es das Ziel, so lange wie möglich ihren Profit daraus zu ziehen. Für den grossen Rest schlagen wir diese Lösung vor: eine soziale und öffentliche Kranken- und Unfallversicherung.

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