Wem gehört Zürich?

demo_flyer_webDemo am Samstag, 26.Oktober!

Besammlung: 14.00 Uhr, Gemüsebrücke beim Ratshaus

Am 26. Oktober 2013 geben ganz verschiedene Organisationen mit einer Demonstration ihre Antwort zur Frage „Wem gehört Zürich?“ So unterschiedlich wie die Antworten, so bunt stellen wir uns auch Zürich vor. Wir stellen an diesem Tag der reichen Einöde ein buntes und durchmischtes Zürich entgegen, mit all den Mauerblümchen und den exotischen oder traditionellen, zarten oder grellen Blüten, die eine lebendige Stadt eben treibt.

Wir sind Genossenschaften, soziale und MigrantInnen-Organisationen und Institutionen, besetzte Häuser, Quartiervereine, KünstlerInnen und Kleingewerbler. Wir sind sehr verschieden, doch eins verbindet uns: Wir alle haben offenbar keinen Platz mehr im Zürich der Reichen.

Das sind unsere Forderungen:

– Bezahlbarer Wohnraum für alle

– Für einen wirksamen MieterInnenschutz

– Bezahlbarer Raum für Gewerbe und Kultur

– Für Freiräume und Selbstverwaltung

– Gegen Verdrängung und eine Stadt der Kapitalinteressen

Wir wissen, dass noch viel mehr und andere Leute von der Verdrängung betroffen sind. Schliessen Sie sich der Demonstration an, erzählen Sie es weiter, hängen Sie Plakate, verteilen Sie Flyer – melden Sie sich bei uns! Geben Sie Ihre ganz eigene Antwort auf die Frage „Wem gehört Zürich“ und organisieren Sie Ihre eigene Veranstaltung zum Thema.

Besammlung: 14.00 Uhr, Gemüsebrücke beim Ratshaus, Schlusskundgebung: 17.00 Uhr, Brupbacherplatz (mit Konzert)

Weitere Infos: wem-gehoert-zuerich.ch

 

Folgende Organisationen unterstützen die Demonstration:

Partei der Arbeit Zürich (PdAZ), Mieterinnen- und Mieterverband Regionalgruppe Stadt Zürich, Quartierverein Riesbach, Unia Zürich, IG Sozialhilfe, Alternative Liste Zürich (AL), Offene Kirche St. Jakob, Autonome Schule Zürich, Verein Zukunft Labitzke, Bau- und Wohngenossenschaft Durchbruch, Wohngenossenschaft Hellmi 2000, International Network for Urban Research and Action INURA, Intendanz Rosengarten, Corner College, kritische Politik UZH&ETHZ, Les Complices,  Autonomer Beauty Salon, Recht auf Stadt, IG-ZeitRaum, Stadtlabor

Die Sparvorschläge der PdAS

salvadanaio-640x420Mit Interesse nimmt die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zur Kenntnis, dass das so genannte «Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014» (KAP) mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt ist. Zwar hatte der Ständerat Mitte September noch versucht, das 700 Millionen schwere Sparpacket zu retten, doch hält nun die Finanzkommission des Nationalrats an ihrem Rückweisungsantrag an den Bundesrat fest. FDP, CVP, GLP und BDP votierten für das KAP. Doch eine unheilige Allianz aus SVP, Grüne und SP setzten sich gegen die Mitte durch. Den Bürgerlichen ging das Sparen zu wenig weit und für die Links-Grünen wurde am falschen Ort gespart. Nun kommt das Geschäft nochmals in den Nationalrat. Wenn dieser seiner Kommission folgt – alles andere wäre in diesem Fall eine Überraschung –, wird das KAP in der vorliegenden Form definitiv begraben werden. Dem trauert die PdAS keine Träne nach.

Im Parlament wird jedoch das Seilziehen um das  «richtige» Sparen auch ohne KAP weitergehen. Daher erlaubt sich die PdAS der Regierung, dem Parlament und der Schweizer Bevölkerung zwei einfache, aber sehr wirkungsvolle Sparvorschläge zu unterbreiten:

– 9 Milliarden durch den Verzicht des Kauf der Kampfjets  Gripen (3 Milliarden Kaufpreis rund 6 Milliarden Folgekosten über die gesamte Betriebsdauer)

– 3 Milliarden durch den Verzicht auf die Unternehmersteuerreform III

Keine nutzlosen Kriegsflieger und keine erneute Steuergeschenke für Grosskonzerne führen dazu, dass 12 Milliarden Franken in den Bundeskassen bleiben. Das ist mehr als das 17fache von dem, was mit dem KAP hätte gespart werden sollen! Milliarden, die mit Sicherheit viel sinnvoller im Bildungswesen, sozialem Wohnbau, Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit insbesondere bei Jugendlichen, Sicherung der Renten, Kultur und vieles mehr eingesetzt werden könnten.

Die PdAS ruft dazu auf, das laufende Referendum gegen den Kauf der Grippen aktiv zu unterstützen und die Kampflieger an der Urne abzuschiessen. Die PdAS wird auch entschieden und mit allen demokratischen Mitteln die Unternehmenssteuerreform III bekämpfen.

 

Partei der Arbeit der Schweiz

Homophobe Asylpolitik??

media.facebook.1edbd3a4-ba34-4f72-ad10-93ae93aa23a4.normalizedEin neues Gesetz in Nigeria soll die «öffentliche Zuneigung unter Homosexuellen» künftig mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestrafen. Damit wird die sexuelle Orientierung von Menschen vermehrt zu einem Fluchtgrund. Die Schweiz hält an ihrer repressiven Asylpolitik fest und macht sich somit Mitschuldig an der Verfolgung von LGBT-Personen.

Aus der vorwärts-Printausgabe vom 11.Oktober.Unterstütze uns mit einem Abo.

O.* ist aus Nigeria und hat in den letzten drei Jahren in der Schweiz gelebt, wo er auch beim Bleiberechtkollektiv aktiv war. Aufgewachsen ist er in einem kleinen Dorf im südlichen, christlich geprägten Nigeria. Als Kenner von Heilpflanzen war O. integrierter Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft und von den Leuten respektiert. Nach dem «coming out» wurden er und sein Freund jedoch zunehmend unter Druck gesetzt, die erfahrene Feindseligkeit wurde immer gewalttätiger. Eines Nachts brachen BewohnerInnen des Dorfes in sein Haus ein. Die Messerschnitte sind heute noch auf seinem Rücken erkennbar. Die Hetze gegen ihn wird von seinem eigenen Vater angeführt, dem lokalen Pfarrer. O. und sein Freund konnten zuerst in die Hauptstadt Lagos fliehen, mussten dort untertauchen und ihre Homosexualität verstecken. Sie lebten vier Jahre in Lagos, bis O’s angehörige herausfanden, wo sie sich aufhielten, so dass sie erneut fliehen mussten. Ihr Weg führte über Spanien in die Schweiz.

Nigeria verbietet Homosexualität

In Nigeria ist Homophobie in der Bevölkerung an der Tagesordnung. Ende Mai verabschiedeten Regierung und Parlament ein Gesetz, welches künftig Homosexuelle bis zu 14 Jahren hinter Gitter bringen kann, wenn sie ihre Zuneigung öffentlich zeigen. Damit wird es für Schwule und Lesben in Nigeria beinahe unmöglich, ein «normales» Leben zu führen. Auch wird die solidarische Unterstützung von Homosexualität massiv kriminalisiert. Die Beteiligung an einer gleichgeschlechtlichen Eheschliessung wird mit einer Haft von zehn Jahren bestraft. Was auf der juristischen Ebene nun neu verankert wurde, wird praktisch schon lange umgesetzt. An- und Übergriffe auf Homosexuelle gehören zum Alltag. In gewissen Gebieten des Landes sind auch Fälle bekannt, bei denen die Todesstrafe angewendet wurde.  Gewalttätige Handlungen gegen Homosexuelle werden gesellschaftlich und juristisch toleriert.

Ein «normales» Leben können Homosexuelle in Nigeria nur dann führen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit als «geheilt» präsentieren. Der erste Asylantrag von O. und seinem Freund wurde schon nach einem Monat abgelehnt. In der Folge wurde der Freund ausgeschafft. Bei seiner Ankunft musste er sich exorzistischen Ritualen unterziehen, u.a. wurde er nackt auf einem Anhänger durch das Dorf gefahren. Er wurde zudem gezwungen zuzugeben, er sei nun von Homosexualität «geheilt». O. bleibt im Dorf der Hauptschuldige, da er seinen Freund «verführt» haben soll.

Die Rolle der Schweiz

In der Zwischenzeit hat O. Rekurs eingelegt. Doch auch sein Wiedererwägungsgesuch wurde abgelehnt, so dass er bald nach Nigeria ausgeschafft werden könnte. Das Bundesamt für Migration (BFM) argumentiert, in Lagos könne O. seine Homosexualität verstecken und ohne Gefahr der Verfolgung ein «normales» Leben führen. Damit erkennt die Schweiz die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht als Asylgrund an. Im Gegenteil: das BFM wendet sein diskriminierendes Prinzip auch auf spezifisch gefährdete Gruppen wie Homosexuelle an. Asylgesuche aus Ländern wie Nigeria, Tunesien und dem Balkan werden «schnell» behandelt, weil diese in der grossen Mehrheit negativ beantwortet und die Betroffenen somit schnell ausgeschafft werden. Hingegen stapeln sich die Gesuche aus Ländern wie Eritrea, Somalia, dem Irak, Afghanistan und Syrien weiterhin auf den Tischen des BFM, weil die Ausschaffung in diese Länder als «unzumutbar» gilt. Die Schweiz ist also schnell bei der Vergabe von negativen, jedoch sehr langsam bei der Vergabe von positiven Entscheiden.

O. ist weder der erste, noch der letzte Fall eines abgelehnten Asylgesuches aufgrund von Homosexualität. Die schweizerischen Behörden zeigen zwar mit dem Finger auf die menschenrechtswidrige Situation in Ländern wie Nigeria, doch durch die asylpolitischen Praxis – also der Ausschaffung von Homosexuellen – wird ihre Verfolgung mitgetragen.

* Name der Redaktion bekannt.

Die 2. Säule unter Dauerbeschuss

03_den_Rahmen_sprengenDie FDP hat im Nationalrat zwei Motionen durchgebracht, welche die Regelungen bei den -Pensionskassen «entpolitisieren» sollen: Umwandlungssatz und Mindestsatz sollen den extremen Schwankungen des Finanzkapitals ausgesetzt werden. Die Linke ist einmal mehr gefordert, sie braucht auch eine glaubwürdige Alternative zur 2. Säule.

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Rechnet man die verschiedenen Kürzungen und Senkungen zusammen, die in den letzten zehn Jahren bei der 2. Säule durchgeführt wurden, ergibt das total eine Rentenkürzung von 44,9 Prozent. Eine monatliche Rente von durchschnittlich 3000 Franken ist somit auf 1650 Franken geschrumpft. Dies reicht den Bürgerlichen offensichtlich noch lange nicht und die Angriffe auf die Renten gehen in voller Härte weiter.

In der abgelaufenen Herbstsession hat der Nationalrat mit den Stimmen der Bürgerlichen zwei Vorstösse der FDP-Fraktion angenommen, die zu einer bedeutenden Rentenkürzung führen. Über beide Vorlagen muss nun der Ständerat befinden. Die Liberalen wollen den Mindestzinssatz und der Umwandlungssatz «entpolitisieren», sprich, dass diese «nicht mehr von politischen Entscheiden abhängen», wie in der Motion von Casis Ignazio (FDP, TI) zu lesen ist.

Der Mindestsatz, der heute vom Bundesrat festgelegt wird, nachdem immerhin die Sozialpartner konsultiert wurden, soll in Zukunft automatisch an «die reale Situation an den Finanzmärkten angepasst werden». Statt sichere Renten zu garantieren sollen diese den extremen Schwankungen des internationalen Finanzkapitals ausgeliefert werden. Auch der Umwandlungssatz soll automatisch angepasst werden, und zwar «unter Berücksichtigung der Lebenserwartung, des angesparten Kapitals sowie der erzielbaren Renditen», wie in der Motion weiter festgehalten wird. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) schreibt dazu in ihrer Stellungnahme: «Damit spuckt der Nationalrat auf den Volksentscheid vom 7. März 2010, als die geplante Senkung des Umwandlungssatzes mit 72,7(!) Prozent an der Urne wuchtig abgeschmettert wurde. Erneut zeigt sich: Wenn Volksentscheide nicht im Interesse der KapitalistInnen sind, werden sie einfach umgangen. Demokratie?»

Neoliberales Geschwätz

Die Begründung von Ignazio Casis liest sich wie ein Auszug aus dem neoliberalen Schulbuch: «Man kann nicht vom Parlament und folglich vom Volk verlangen, dass sie die Zins- und Umwandlungssätze festlegen, da sich beide unabhängig vom politischen Willen entwickeln. Denn die Umwandlungssätze hängen zum einen Teil mit der weltweiten demographischen Entwicklung zusammen und auf diese hat weder das Parlament noch die Bevölkerung einen Einfluss.»

Wie dieser Zusammenhang genau aussieht, lässt Casis offen. Genauso könnte man daher behaupten, dass der Schmetterling in Südamerika den Tsunami in Asien ausgelöst hat. «Zum anderen Teil», doziert der liberale Politiker weiter, «hängen die Zinssätze mit den Renditen der Finanzmärkte zusammen (…) und die gehorchen ihren eigenen Regeln, welche die Politik nicht betreffen.» So einfach ist es aber nicht Herr Casis. Die Rente aus der 2. Säule ist ein Bestandteil der Altersvorsorge. Und das Recht auf ein würdiges Leben im dritten Lebensabschnitt ist ein Recht, das von der Schweizer Verfassung garantiert wird. Daher betreffen der Mindestsatz und der Umwandlungssatz der Pensionskassen die Politik sehr wohl!

Fakt ist aber auch, dass die Linke eine brauchbare Alternative zur 2. Säule entwickeln muss. Denn die Pensionskassen führen immer mehr zu Rentenkürzungen statt zur Rentensicherung – und das kann es wohl auch nicht sein.

Milliarden an Steuergeschenke

Der Nationalrat hat in der Herbstsession die Abschaffung der Stempelsteuer für Sach- und Vermögensversicherungen beschlossen. Damit macht er ein Geschenk von mindestens 250 Millionen Franken an die Grossunternehmen. Doch dies ist immer noch eine Kleinigkeit gemessen an dem, was durch die geplante Unternehmenssteuerreform III an Steuergeschenken von Seiten der Bevölkerung folgen soll.

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Wenn in Bern unter der Bundeskuppel die so genannten VolksvertreterInnen tagen, kommt oft und gerne der wahre Charakter, Sinn und Zweck des bürgerlichen Parlaments zum Vorschein: das Durchsetzen der Interessen der Mächtigen in diesem Lande auf Kosten der Arbeiterklasse, der breiten Bevölkerung. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) schreibt dazu in ihrer Stellungnahme vom 22. September: «Jenen nehmen, die wenig haben, um denen zu geben, die bereits viel zu viel haben; die laufende Herbstsession der Räte ist einmal mehr exemplarisch für die neoliberale, ausschliesslich den Partikularinteressen des Kapitals verpflichtete Politik der bürgerlichen Parteien». Linke, gar kommunistische, abgedroschene, ewig gestrige Rhetorik? Schauen wir mal genauer hin.

Von der Vorspeise mit Lachs .?.?.

Der Zürcher SVP-Mann Hans Kaufmann forderte in seiner Motion die Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen. In der Begründung ist unter anderem zu lesen: «Die Massnahmen sind so auszugestalten, dass eine Entlastungswirkung von etwa 250 Millionen Franken eintritt.» Selbst dem Bundesrat ging dieser Vorschlag zu weit, unter anderem weil «eine Gegenfinanzierung, die zugleich ökonomisch sinnvoll und politisch realisierbar ist, als nicht realistisch erscheint», wie er in seiner Stellungnahme festhält.

Eine Position, die in der Ratsdebatte von Bundesrätin Widmer-Schlumpf wiederholt wurde. So sagte sie, dass man sich bei einer Annahme der Mo-tion auch über die Ausfälle Gedanken machen müssen, über die Frage der Gegenfinanzierung solcher Massnahmen. Gleichzeitig müsse man auch die geplante «Unternehmenssteuerreform III gegenfinanzieren». Mit Schützenhilfe der FDP und der BDP wurde die SVP-Motion trotzdem überwiesen und nun muss der Ständerat darüber befinden. Kennt man die Mehrheitsverhältnisse in der kleinen Kammer, steht dem Millionengeschenk an die Grosskonzerne nichts mehr im Weg. Die Klein- und Mittelbetriebe sind von dieser Art Stempelsteuer bereits befreit, so kommen nur noch die ganz grossen Konzerne als Empfänger des Millionengeschenks in Frage.

.?.?. zum Hauptgang mit Hummer und Kaviar

Aber noch nicht genug Weihnachtsmann gespielt: Diese 250 Millionen sind ein Trinkgeld im Vergleich zu dem, was den Grosskonzernen durch die Unternehmenssteuerreform III (USR III) – sorry – in den Allerwertesten geschoben werden soll. Mitte September stellten Bundesrätin Widmer-Schlumpf und Peter Hegglin, Zuger Finanzdirektor und Vorsteher der Finanzdirektorenkonferenz, den Zwischenbericht des «Steuerungsorgans» zur USR III der Presse vor. Widmer-Schlumpf sagte dazu: «Es handelt sich nicht um eine Steuersenkungsvorlage.» Wirklich nicht? «Es geht darum, die internationale Akzeptanz der schweizerischen Steuerpolitik zu sichern oder wieder herzustellen», erklärte die Bundesrätin. Die Reform sei nötig, weil «die EU die gesonderten Steuerregimes für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften künftig nicht mehr duldet. Wenn nicht gehandelt wird, besteht die Gefahr, dass die Unternehmen ins Ausland abwandern».

Die Erklärung wird sofort zur Drohung: Ohne USR III kommt es zum Verlust von Arbeitsplätzen! So scheinen dem Bundesrat 3,9 Milliarden Franken in Form einer Senkung der Gewinnsteuer eine angemessene Summe zu sein, um die Grosskonzerne bei Laune zu behalten. 3,9 Milliarden (!), die dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden fehlen werden und daher von irgendwoher wieder einkassiert werden müssen. Von wo genau, steht im Zwischenbericht ab Seite 41. Da es in den Kantonen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Steuererhöhungen kommen wird, empfiehlt die Steuerungsgruppe dem Bund die «Verlagerung von der (direkten) Unternehmensbesteuerung hin zur indirekten Besteuerung (?…?) namentlich auf die Mehrwertsteuer».

Da dies noch nicht reicht, soll die Bevölkerung zusätzlich mit der «Abschaffung oder Reduktion von Steuervergünstigungen (z.B. Abzug für auswärtige Verpflegung)» die Steuergeschenke an die Grosskonzerne berappen. Zynisch wird hinzugefügt: «Damit würde jedoch die Steuerlast von den Unternehmungen zu den natürlichen Personen verschoben. Ein Vorteil solcher einnahmenseitiger Massnahmen wäre, dass sie auch den Kantonen zusätzliches Einnahmenpotenzial erschliessen würden, das sie zur Entlastung ihrer Haushalte einsetzen können.»

Auf zum Kampf

Was von dieser Steuerreform zu halten ist, lässt sich am besten mit den Worten der Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen wiedergeben. Sie sagte gegenüber der WOZ: «Die Schweiz soll endlich aufhören, sich steuerpolitisch für die globalen Konzerne zu prostituieren». Wir fügen uns dem an und rufen jetzt schon zum Kampf gegen die USR III auf. Um die Kampfmoral zu steigern, sei an folgendes erinnert: Die Steuerausfälle, sprich die bereits gemachten Steuergeschenke durch die Steuerreform II aus dem Jahr 2008, schätzt der Bundesrat auf jährlich 480 bis 600 Millionen Franken ein. Etwas mehr als 600 Millionen Franken betrugen auch die Einsparungen durch Streichung von Leistungen bei Erwerbslosen bei der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Jahr 2011.