Der Protest der Bankangestellten
Die Weiterführung der Politik der Bonusverteilung vieler Bankinstitute in der Schweiz löst beim Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) Empörung aus. Der SBPV vertritt die Meinung, dass alle Angestellten, also auch Bankangestellte, Anspruch auf einen gerechten und transparenten Lohn haben.
SBPV teilt die Frustration vieler Bankangestellten, welche häufig willkürlichen und undurchsichtigen Lohnsystemen ausgesetzt sind. Die Mitarbeitenden sind oft gezwungen, unter schwierigen Arbeitsbedingungen ihre Arbeit zu erledigen. Dies tun sie dennoch loyal ihrem Unternehmen gegenüber. Im Gegenzug dürfen sie daher einen Lohn erwarten, der fair und gerecht angepasst wird. Die Kriterien bei der Festlegung müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Die Boni werden nach wie vor allzu oft selbstherrlich, ja gar willkürlich von den Arbeitgebern bestimmt. Dieses volatile Belohnungssystem wirkt einerseits negativ auf die Fixsaläre, die tendenziell zugunsten der Boni sinken. Aber auch die Volatilität kann stark zur Verunsicherung beitragen. Die Bankangestellten müssen ihr Budget verlässlich planen können, um Monat für Monat ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Die Banken und andere Finanzinstitute schichteten in den letzten Jahren einen bedeutenden Teil der Personalkosten vom Fixkostenblock in den variablen um. Damit überwälzen sie das Aktionärs- und Unternehmensrisiko auf Angestellte, die die Betriebsstrategie in keiner Art und Weise mitbestimmen können und auch keinerlei vertiefte Einsicht in den Geschäftsgang erhalten. Dies ist inakzeptabel. Die Folgen dieser für die Angestellten nicht nachvollziehbaren Politik sind allzu oft Resignation, Wut und innere Kündigung. Die Folgen daraus könnten gravierend sein, umso mehr als der Ruf des Finanzplatzes in der Schweiz weitgehend vom Einsatz und der Kompetenz seines Personals abhängt. Im Interesse der Bankangestellten, aber auch des gesamten schweizerischen Finanzplatzes, fordert der SBPV eine Lohnpolitik, die auf sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen beruht, klare Kriterien festlegt und keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, des Alters, des Anstellungsgrades oder anderer Persönlichkeitsmerkmale zulässt.
Weitere Infos: www.sbpv.ch