Ja zur dritten Generation
Junge Menschen ohne Pass, die in der dritten Generation in der Schweiz leben, sollen erleichtert – nicht automatisch – eingebürgert werden. Der Abstimmungskampf dürfte trotz starker Verwässerung der Vorlage hart werden. Ein Ja, zu dem auch die Partei der Arbeit (PdA) aufruft, ist Pflicht.
Noch bevor die jüngste Abstimmungsrunde vergangen war, wurde vom Komitee «Ja zur dritten Generation» bereits die Kampagne für die nächste wichtige Abstimmung eröffnet. Am 12. Februar im nächsten Jahr sollen AusländerInnen der dritten Generation leichter eingebürgert werden können: Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind – so wie mindestens ein Elternteil von ihnen – und die noch keinen Schweizer Pass besitzen, soll eine erleichterte Einbürgerung ermöglicht werden. Das überparteiliche Komitee bis nach rechts zur FDP fordert, dass «AusländerInnen der dritten Generation nicht mehr gleich behandelt werden dürfen wie solche der ersten Generation».
«Föderalistischer Unsinn»
Kommenden Februar wird über eine kleine Änderung des Artikels 38 der Bundesverfassung, der über den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte bestimmt, entschieden. Das geltende Bundesrecht sieht bisher keine Einbürgerungserleichterungen für Kinder ausländischer Eltern vor. Der Verfassungsartikel hält fest, dass der Bund den Erwerb und den Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption selbst regelt. Die Kompetenz zur Einbürgerung von AusländerInnen hingegen überlässt er weitgehend den Kantonen und beschränkt sich diesbezüglich auf den Erlass von Mindestvorschriften. Für AusländerInnen in einer gemischtgeschlechtlichen Ehe mit SchweizerInnen gelten besondere Regelungen für eine erleichterte Einbürgerung; für homosexuelle AusländerInnen gibt es diese Regelung jedoch nicht.
Mit der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation werden zwei Dinge geändert: Die einbürgerungswillige Person muss nicht mehr beweisen, dass sie integriert ist. «Sie müssen deshalb nicht im ordentlichen Einbürgerungsverfahren mit Interviews und Sprachtests beweisen, was schon alle wissen, nämlich: Die dritte Generation ist hier geboren und aufgewachsen», sagt das Komitee. Falls sich die Gemeinde oder der Kanton gegen die Einbürgerung stellen, müssten diese nun beweisen, dass die betreffende Person nicht integriert ist. Zweitens gäbe es eine Harmonisierung auf nationaler Ebene. Gegenwärtig gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: In neun Kantonen gibt es überhaupt keine Erleichterungen, während die Kantone Waadt und Neuenburg für AusländerInnen der zweiten Generation keinen Integrationstest machen. Dazwischen gibt es sechs verschiedene Mitteldinge: In Bern und Basel wird auf Sprachtests verzichtet für BewerberInnen unter 16 Jahren. In Zürich wird zwischen Menschen mit oder ohne «Anspruch» auf Einbürgerung unterschieden. Das Komitee spricht hierbei zu Recht von einem «föderalistischen Unsinn».
Keine automatische Einbürgerung
Anstoss für die Möglichkeit des Volksentscheids hat eine parlamentarische Initiative der waadtländischen Sozialdemokratin Ada Marra von 2008 gegeben. Darin hiess es: «Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen und aufhören, Menschen als ‹Ausländerinnen und Ausländer› zu bezeichnen, die keine sind. In der Schweiz geborene Personen, deren Eltern ebenfalls in der Schweiz geboren wurden und deren Grosseltern mehr als zwanzig Jahre ihres Lebens überwiegend in der Schweiz verbracht haben, sind keine Ausländer mehr. Die Mehrheit dieser Personen spricht die Sprache der Grosseltern nur mangelhaft oder gar nicht. Müssten sie in ihrem Herkunftsland einen Integrationstest machen, würden sie den Sprachtest auf keinen Fall bestehen. Die dritte Generation unterhält fast nur noch eine symbolische Beziehung zum ‹geheimnisvollen Land› der Grosseltern.» An der Medienkonferenz erklärte Marra, dass die Vorlage alles andere als revolutionär sei und dass es kein leichtes Unterfangen sein wird, die Abstimmung zu gewinnen. 2004 wurde die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Gleichzeitig scheiterte auch der Bundesbeschluss über den automatischen Bürgerrechtserwerb der dritten Generation relativ knapp. Die Nationalrätin der BDP, der «anständigen» SVP, Rosmarie Quadranti stellte auch sofort klar: «Es geht nicht um eine automatische Einbürgerung, sondern um eine erleichterte Einbürgerung.»
Ein starkes Zeichen
Die Möglichkeit der Einbürgerung soll ausserdem auf junge Menschen beschränkt werden, «die bis zu 25 Jahre alt sind, die hier geboren sind, bei denen mindestens ein Elternteil hier geboren ist, sich mindestens zehn Jahre hier aufgehalten und mindestens fünf Jahre hier in die Schule gegangen ist». Es wird aber eine Übergangsregelung geben. «Während fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen auch alle unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen dürfen», beschwichtigte das Komitee. Revolutionär ist die Vorlage tatsächlich nicht.
Die Partei der Arbeit der Schweiz sowie alle linken Parteien sprechen sich für ein Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation aus. Es ist klar, dass ein Ja bei der Abstimmung ein Zeichen wäre gegen die Diskriminierung von Menschen ohne Pass. Es wäre ein Signal an diese Menschen, dass wir sie haben wollen und sie zu uns gehören. Und es wäre ein kleiner Schritt hin zur Überwindung der Spaltung der Arbeiterschaft in AusländerInnen und SchweizerInnen.
Aus dem vorwärts vom 2. Dezember 2016 Unterstütze uns mit einem Abo.