Verletzlichkeit nicht berücksichtigt
sah. Der Grundsatz «Nur Ja heisst Ja» ist für die Achtung der sexuellen Integrität unerlässlich. Anders denkt der Ständerat und setzt bei der Revision des Sexualstrafrechts auf die «Nein heisst Nein»-Lösung. Teil 1 zur Debatte, die noch lange nicht fertig ist.
Das Schweizerische Sexualstrafrecht ist veraltet und muss überarbeitet werden. Heute ist nach Artikel 190 nur ungewolltes vaginales Eindringen bei einer «Person weiblichen Geschlechts» eine Vergewaltigung. Hier reicht kein Nein: Rechtlich liegt erst dann eine Vergewaltigung vor, wenn die Täterschaft die Frau zum Geschlechtsverkehr zwingt: sei es durch körperliche Gewalt, Drohungen oder psychischen Druck.