Sparen für die Unternehmen

sit. Im Kanton Zürich kommen am 10. Juni zwei Vorlagen zur Abstimmung, die Ausdruck neoliberaler Politik in ihrer Reinkultur sind: Steuergeschenke in Millionenhöhe für Banken, Versicherungen und Immobilienhaie auf der einen Seite, Sparmassnahmen beim Öffentlichen Verkehr auf der anderen. Die PdA ruft auf, zweimal Nein zu stimmen.

Sparen für die Unternehmen. So und nicht anders müssen die zwei Vorlagen auf den Punkt gebracht werden, die am 10. Juni im Kanton Zürich zur Abstimmung kommen. Da ist zum einem das «Steuergesetz», genauer die Frage über die Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer, und zum anderen das «Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr», sprich die Höhe der obligatorischen Mittelzuweisungen in den kantonalen Verkehrsfonds. «Das erklärte Ziel der Bürgerlichen ist ganz einfach: Die Unternehmen sollen von der Grundstückgewinnsteuer entlastet werden. Um diese erneuten Steuergeschenke zu finanzieren, soll beim Öffentlichen Verkehr gespart werden», erklärt Harald Lukes, Vorstandsmitglied der Zürcher Sektion der Partei der Arbeit (PdA), auf Anfrage des vorwärts. Der Genosse fügt hinzu: «Es ist ein Musterbeispiel neoliberaler Politik, das wirklich allen, aber auch wirklich allen, die Augen öffnen sollte. Die PdA lehnt beide Vorlagen entschieden ab.»

Gemeinden sind die Leidtragenden
Das Steuergesetz lässt sich am einfachsten an einem konkreten Beispiel erklären. Die Stadt Zürich hätte mit der neuen Regelung 2012 rund 44 Millionen Franken an Steuereinnahmen eingebüsst, wenn die UBS bei ihren Liegenschaftsverkäufen ihre Geschäftsverluste hätte anrechnen können. Genau dies soll in Zukunft möglich werden: Grundstückgewinne von Unternehmen sollen nicht mehr vollumfänglich der Grundstückgewinnsteuer unterliegen, wenn die Unternehmen aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste aufweisen. Die sinnvolle Trennung zwischen Objektsteuer (Grundstückgewinnsteuer) und Subjektsteuer (Einkommens- und Unternehmenssteuer) wird vermengt. Ein Beispiel: Unternehmen X schreibt einen Verlust von 150, verkauft eine Liegenschaft und erzielt dabei einen Gewinn von 200, neu soll es die 150 Verlust von den 200 abziehen können und zahlt somit nur noch auf den Restbetrag von 50 die Grundstückgewinnsteuer und nicht mehr wie bisher auf die 200. Profitieren von den Steuergeschenken würden Banken, Versicherungen und Immobilienhaie. Sie sind es, die mit Objekten spekulieren und so fette Gewinne erzielen. Die KMU haben praktisch nichts davon, da sie kaum mit Immobilien spekulieren.
Leidtragende dabei sind die Gemeinden, denn die Steuern aus Grundstückgewinnen fliessen direkt in ihre Kassen. Die Regierung nimmt an, dass sich die Verluste für die Gemeinden total auf vier bis fünf Millionen Franken pro Jahr belaufen, was laut Kantonsregierung eine «vertretbare Mindereinnahme» sein soll. Eine absurde Aussage für eine Regierung, die im Zuge der sogenannten Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) Sparmassnahmen von rund zwei Milliarden Franken beschlossen hat. Wie vage (und vor allem falsch) die Schätzung der Mindereinnahmen für die Gemeinden ist, zeigt das Beispiel der Stadt Zürich mit der UBS aus dem Jahr 2012. Mehr noch, denn in der Abstimmungszeitung ist zu lesen: «Für die Stadt Winterthur hätten die Steuerausfälle im gleichen Jahr 1,5 Millionen Franken betragen, in Pfäffikon im schlechtesten Jahr rund 800 000 Franken und in Wallisellen mehr als 600 000 Franken. Dies zeigt das Resultat einer zweiten Erhebung von Anfang 2016, die der Kanton bei acht repräsentativen Gemeinden für die Jahre 2008 bis 2012 durchgeführt und am 1. Juni 2017 publiziert hat.»

Selbst der Regierung zu viel!
Die Steuergeschenke müssen irgendwie finanziert werden und dies geschieht bekanntlich durch «Sparmassnahmen». Jetzt soll der ÖV im Kanton Zürich darunter leiden. Da neu gewisse Ausgaben für den ÖV vom Bund übernommen werden, soll der jährliche Beitrag in den kantonalen Verkehrsfonds von 70 auf 55 Millionen gesenkt werden. Als weitere, besondere Sparmassnahme im Rahmen der Lü16 wollte der Regierungsrat für die Jahre 2017 bis und mit 2019 den Betrag um weitere fünf Millionen auf 50 Millionen kürzen. Dies alles ging den Bürgerlichen im Kantonsrat zu wenig (!) weit und sie haben durchgeboxt, dass von 2017 bis 2019 der Betrag nur gerade mal 20 Millionen betragen soll. Dies – man lese und staune – ging selbst der Regierung zu weit und sie empfiehlt die Nein-Parole. Obsiegt das Nein, bedeutet es, dass es beim aktuellen Status quo bleibt und es müssen jährlich weiterhin mindestens 70 Millionen in den Verkehrsfonds einbezahlt werden. Zürcherinnen und Zürcher, wenn ihr nicht für die Unternehmen sparen wollt, stimmt am 10. Juni zweimal Nein!

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