Ruchlose Lobbyisten

dab. Drei neoliberale Nationalräte wollen mit deftigen Vorstössen den Mieterschutz zu Schrott fahren und den Vermieter- und Immoblienhaien noch fettere Profite bescheren. Aufführung des bürgerlichen Schmierentheaters demnächst in der laufenden Wintersession im Bundeshaus zu Bern.

Ist diese volle Ladung in National- und Ständerat erfolgreich, werden die Rechte der MieterInnen drastisch geschwächt und die VermieterInnen dürfen die Mieten fast nach Belieben erhöhen. Die Wohnkosten belasten die Budgets der Mieterhaushalte bereits jetzt übermässig stark. Wer eine neue Wohnung suchen muss, ist meist mit happigen Mietzinsaufschlägen konfrontiert. Trotz Neubautätigkeit sind die Preise laut Mieterverband heute 50 Prozent höher als im Jahr 2000. In dieser Situation wäre die Abschaffung oder Schwächung des Mieterschutzes sozial unverantwortlich und volkswirtschaftlich fatal.
Hans Egloff von der SVP und der ganze Neoliberalen-Umzug bekamen Appetit auf mehr, als der Nationalrat und die Rechtskommission des Ständerats im Frühling seine Initiative «Missbräuchliche Untermiete» angenommen hatten. Der Vorstoss will die Untermiete einschränken. Darüber hinaus wollen Egloff und 38 MitunterzeichnerInnen (darunter Aeschi, Gössi, Pfister und Amherd) mit dem scheinheiligen Vorstoss «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Mietzinses nur bei Notlage des Mieters» auch die Anfechtung des Mietzinses erschweren. Dieser erhielt die ermutigende Zustimmung der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen. Sozialdemokrat Carlo Sommaruga und 21 MitunterzeichnerInnen halten im Nationalrat dagegen mit dem Vorstoss «Für einen Anfangsmietzins ohne übersetzten Ertrag».

Massive Mietzinsaufschläge
Die bürgerlichen Initiativen zu Untermiete und Anfangsmietzins sind aber Peanuts im Vergleich zu den drei neuen Vorstössen, die höhere Renditen erlauben, die Marktmiete einführen und damit die heutige Kostenmiete aushebeln sollen. «Es drohen massive Mietzinsaufschläge», warnt Generalsekretär Michael Töngi vom Schweizerischen Mieter-Innenverband, «und die Bekämpfung von Missbräuchen im Mietwesen, wie sie unsere Verfassung vorschreibt, würde weitgehend verunmöglicht.»
Eingereicht wurden die drei schändlichen Vorstösse für Orts- und Quartierüblichkeit, höhere Renditen und Marktmiete von den Vermieterlobbyisten Hans Egloff von der SVP, Daniel Fässler von der CVP und Olivier Feller von der FDP. Jeder steht mit seinem Namen für einen Vorstoss, die zwei anderen sind Mitunterzeichner. Sie banalisieren die Abbau-Attacke und schwurbeln von «veralteten» und «praxisfernen» Regeln, die dringend modernisiert werden müssten. Dieselben InteressenvertreterInnen reklamieren die zu hohen Sozialkosten, wenn Menschen unter anderem wegen ihren übersetzten Mietzinsen in Schwierigkeiten geraten und Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beanspruchen müssen.

Spekulationsgewinne legalisieren
Waadtländer Olivier Fellers Initiative «Zeitgemässe Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht» will den VermieterInnen per Gesetz mehr Rendite ermöglichen. Diese sollen eine garantierte Rendite auf dem Eigenkapital von zwei Prozent über dem Referenzzinssatz erhalten. Das ist happige viermal mehr als heute. Gemäss der Praxis des Bundesgerichts wird heute den VermieterInnen ein zulässiger Ertrag von einem halben Prozent über dem Referenzzinssatz zugestanden. Was diese Grenze überschreitet, gilt als übersetzt und ist missbräuchlich. Mietrechtlich gesehen sind in der gegenwärtigen Tiefzinsphase sehr viele Mietzinsen missbräuchlich, weil die daraus resultierende Rendite weit über den zulässigen zwei Prozent (1,5 Prozent Referenzzinssatz plus 0,5 Prozent) liegt. Die Immobilienfirmen möchten die missbräuchlichen Mietzinse und ungesetzliche Spekulationsgewinne legalisieren. Fellers Vorstoss würde die Kostenmiete und damit das Grundprinzip des Mietrechts aushebeln.

Dreiste Abzocke
Olivier Feller scheiterte vor zwei Jahren mit dem Begehren, die Höhe der Mietzinse vom Hypothekarzins abzukoppeln und meinte gewichtig: «Dieses Kriterium ist künstlich und abstrakt und entspricht nicht der sozioökonomischen Realität.» Viel realistischer sei eine Bemessung der Mieten nach Orts- und Quartierüblichkeit. Trotz dieses Scheiterns kommt Fellers Gesinnungsgenosse und Mit-Lobbyist Hans Egloff aus Zürich noch einmal mit derselben dreisten Abzocke: Seine Initiative «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» will Mietzinsaufschläge ermöglichen, wenn sie mit dem Hinweis auf die Orts- und Quartierüblichkeit begründet sind. Die hohen Anforderungen, welche die Gerichte an den Vergleich von Wohnungen stellen, sollen wegfallen. Die VermieterInnen könnten künftig viel leichter Mieterhöhungen durchsetzen. Die Kostenmiete würde abgeschafft und durch eine Hintertür die Marktmiete eingeführt.

Mieterschutzrechte abbauen
Appenzeller Daniel Fässlers Vorstoss «Gleichwertigkeit der gesetzlichen Mietzinsregeln stärken» will die Schutzrechte der MieterInnen so abbauen, dass diese faktisch einen übersetzten Ertrag gar nicht mehr beanstanden könnten. Der vom Bundesgericht definierte «übersetzte Ertrag» soll auf hohem Niveau im Gesetz festgeschrieben werden und auch nicht mehr fallbezogen gerichtlich neu definiert werden können. Der Schweizerische MieterInnenverband ist bereit, mit Gruppen und Parteien von der Mitte bis links wenn nötig das Referendum zu ergreifen, «damit sich MieterInnen weiterhin auf funktionierende Regeln gegen überhöhte Mieten verlassen können».

 

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